sind wirklich ,alle Gerichtsverhandlungen öffentlich für jeden zugänglich?

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alles2
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Re: sind wirklich ,alle Gerichtsverhandlungen öffentlich für jeden zugänglich?

Beitrag von alles2 » 15.10.2020, 12:27

Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit, was sich auch in § 228 StPO und § 171 ZPO wiederfindet.
Es gibt Ausnahmen, welche man unter § 229 StPO und § 172 ZPO findet.

Freilich darf man diese Ermittlungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese nicht rechtswidrig erlangt wurden, z.B. wenn der Beschuldigte diese den Medien zugespielt hat. Da macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um eine Verschlusssache oder Verschlussakte handelt.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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