Re: darf ein Menschenrechtsverein,nur Ausländern helfen,und Inländern nicht?
Verfasst: 15.10.2020, 12:02
Ja, dürfen die, weil es nicht deren Aufgabe ist (siehe Homepage):
Ich hoffe nur, dass von Österreichern nicht Anfragen wie "Ich will die Republik verklagen, weil man mir den Zugang zum Deutschkurs verwehrt". Rechtschreibfehler habe ich bewusst gemieden, damit nicht der Hauch einer Gerechtfertigung aufkommt.
Einheimische haben nunmal mehr Möglichkeiten sich zu helfen. Ausländer hingegen haben mit dem Problem zu kämpfen, dass ihnen das Geld fehlt und die Sprache nicht beherrscht wird, um sich entsprechend selbst helfen zu können. Dafür braucht es im Rahmen eines Sozialstaates diese Anlaufstellen.Wir beraten Asylwerber und Fremde in Verfahren nach dem Asyl- und Fremdenpolizeigesetz, sowie in damit zusammenhängenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren (NAG).
Ich hoffe nur, dass von Österreichern nicht Anfragen wie "Ich will die Republik verklagen, weil man mir den Zugang zum Deutschkurs verwehrt". Rechtschreibfehler habe ich bewusst gemieden, damit nicht der Hauch einer Gerechtfertigung aufkommt.