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Re: darf ein Menschenrechtsverein,nur Ausländern helfen,und Inländern nicht?

Verfasst: 15.10.2020, 12:02
von alles2
Ja, dürfen die, weil es nicht deren Aufgabe ist (siehe Homepage):
Wir beraten Asylwerber und Fremde in Verfahren nach dem Asyl- und Fremdenpolizeigesetz, sowie in damit zusammenhängenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren (NAG).
Einheimische haben nunmal mehr Möglichkeiten sich zu helfen. Ausländer hingegen haben mit dem Problem zu kämpfen, dass ihnen das Geld fehlt und die Sprache nicht beherrscht wird, um sich entsprechend selbst helfen zu können. Dafür braucht es im Rahmen eines Sozialstaates diese Anlaufstellen.

Ich hoffe nur, dass von Österreichern nicht Anfragen wie "Ich will die Republik verklagen, weil man mir den Zugang zum Deutschkurs verwehrt". Rechtschreibfehler habe ich bewusst gemieden, damit nicht der Hauch einer Gerechtfertigung aufkommt.

Re: darf ein Menschenrechtsverein,nur Ausländern helfen,und Inländern nicht?

Verfasst: 15.10.2020, 17:58
von alles2
Genau, Einheimische haben keinen Anspruch auf Menschenrechte. Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts existieren nur in der Fantasie.

Ich bin auch stark dafür, dass ein Mega-Verein alles machen soll, anstatt die Aufgaben auf mehrere Vereine aufzuteilen.

Wer mag, kann nach der Ironie suchen und behalten.