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Grundbuch

Verfasst: 04.09.2002, 09:12
von JUSLINE
Ich bin grundbücherlicher Alleineigentümer einer Liegenschaft (Haus mit Garten) in Österreich. Im Grundbuch ist für die dritte Frau meines verstorbenen Vaters das Wohnrecht eingetragen, von dem sie nur selten Gebrauch macht.

Meine Fragen an dieses Forum lauten:

- Ist dieses Wohnrecht vererbbar?

- Kann dieses Wohnrecht zu Lebzeiten der berechtigten Dame ohne meine Zustimmung an eine dritte Person übertragen werden?

Ich danke für eine seriöse Antwort im vorhinein.

RE: Grundbuch

Verfasst: 04.09.2002, 10:24
von JUSLINE
Das Wohnrecht ist nicht vererbbar und nicht übertragbar. Denkbar ist, dass das Recht zur Vermietung eingeräumt wurde. Da müsste allerdings in die betreffende Urkunde Einsicht genommen werden.


RE: Grundbuch

Verfasst: 04.09.2002, 11:44
von JUSLINE
Herzlichen Dank für die rasche Auskunft!