Re: in welchen Fällen wird die Datenschutzbehörde von selbst aktiv?,kein Recht auf Kopie seines eigenen Gesprächsmitschn
Verfasst: 13.10.2020, 01:08
Woran machst Du es fest, dass nichts unternommen wurde?
Beachte, dass sie Dir keine Auskunft geben (muss), falls sie außerhalb der Beratung aktiv wird.
Und wenn keine Änderung herbeigeführt worden sein sollte, muss man auch mal akzeptieren, dass nach deren Ansicht keine Verletzung vorliegt. Falls Du es noch nicht kennst, hier deren 4 Aufgaben bei einer Meldung:
https://www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/rechte-der-betroffenen.html#:~:text=Beschwerde%20an%20die%20Datenschutzbeh%C3%B6rde%20(DSB)
Woher willst Du wissen, dass es eine Aufzeichnung gibt, obwohl Du nicht zugestimmt hast?
Mir ist beispielsweise nicht bekannt, bei welchen Unternehmen nur stichprobenartig aufgezeichnet wird ("Zu Trainingszwecken KANN dieses Gespräch aufgezeichnet werden."), ob es eine automatisierte Löschroutine innerhalb einer gewissen Zeit gibt und ob personenbezogene Daten ohnehin nicht aufgezeichnet werden, wenn die Aufzeichnung von mir aus erst nach einer halben Minute beginnt.
Natürlich kannst Du die Herausgabe eines Telefon-Mitschnitts mit Deinen persönlichen Daten verlangen. Nur traue ich mir jetzt schon zu behaupten, dass die Firma behaupten würde/wird, dass es nicht aufgezeichnet wurde, es bereits gelöscht wurde oder keine personenbezogene Daten enthalten sind.
Wenn Du es auf eine Firma abgesehen hast, wende Dich an dessen Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden). Sollte es dann Bedenken geben, kannst Du Dich an die Datenschutzbehörde wenden. Es bringt einfach nichts, wenn Du Dich nur mit Mutmaßungen bei denen meldest und die Behörde erkundigt sich dann direkt bei der Firma, wo sich herausstellen könnte, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.
Beachte, dass sie Dir keine Auskunft geben (muss), falls sie außerhalb der Beratung aktiv wird.
Und wenn keine Änderung herbeigeführt worden sein sollte, muss man auch mal akzeptieren, dass nach deren Ansicht keine Verletzung vorliegt. Falls Du es noch nicht kennst, hier deren 4 Aufgaben bei einer Meldung:
https://www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/rechte-der-betroffenen.html#:~:text=Beschwerde%20an%20die%20Datenschutzbeh%C3%B6rde%20(DSB)
Woher willst Du wissen, dass es eine Aufzeichnung gibt, obwohl Du nicht zugestimmt hast?
Mir ist beispielsweise nicht bekannt, bei welchen Unternehmen nur stichprobenartig aufgezeichnet wird ("Zu Trainingszwecken KANN dieses Gespräch aufgezeichnet werden."), ob es eine automatisierte Löschroutine innerhalb einer gewissen Zeit gibt und ob personenbezogene Daten ohnehin nicht aufgezeichnet werden, wenn die Aufzeichnung von mir aus erst nach einer halben Minute beginnt.
Natürlich kannst Du die Herausgabe eines Telefon-Mitschnitts mit Deinen persönlichen Daten verlangen. Nur traue ich mir jetzt schon zu behaupten, dass die Firma behaupten würde/wird, dass es nicht aufgezeichnet wurde, es bereits gelöscht wurde oder keine personenbezogene Daten enthalten sind.
Wenn Du es auf eine Firma abgesehen hast, wende Dich an dessen Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden). Sollte es dann Bedenken geben, kannst Du Dich an die Datenschutzbehörde wenden. Es bringt einfach nichts, wenn Du Dich nur mit Mutmaßungen bei denen meldest und die Behörde erkundigt sich dann direkt bei der Firma, wo sich herausstellen könnte, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.