Darf auf GKG gewidmeten Flächen gebaut bzw. dauerhaft gewohnt werden?
Verfasst: 08.10.2020, 03:46
Hallo,
ich Frage mich wie bauen und wohnen auf GKG gewidmeten Flächen geregelt ist.
Eine wichtige grundlegende Frage ist sicher ob das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
Diese Frage habe ich als eigenes Thema, "Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?", gestellt.
Ich stell mir die Frage weil es in NÖ Grünland-Kleingarten Flächen gibt auf denen rege Bautätigkeit stattfindet
und dort vielfach schon dauerhaft (ganzjährig) gewohnt wird und die Bewohner dort auch offiziell hauptgemeldet sind.
Die betroffenen Grundstücke die ich kenne gehören nicht zu einem Kleingartenverein oder einer Kleingartenanlage
und ich vermute sie sind zumeist größer als 400m², also keine Kleingärten nach Kleingartengesetz.
Ich frage mich ob man guten Gewissens und ohne Sorge auf einem solchen Grundstück ein Wohnhaus errichten darf.
Sollte man dort ein Wohnhaus errichten frage ich mich auch an welche Bauklasse (Limits) man sich halten muß.
Da es sich um Grünland handelt dürfte man doch tatsächlich lediglich eine Kleingartenhütte bauen wenn es ein Kleingarten ist.
Wenn ich es korrekt sehe halten sich die Bauherren im großen und ganzen ungefähr an die Limits für Kleingartenhütten lt. NÖ Kleingartengesetz.
Bebaute Fläche max. 37m², Traufenhöhe 3m und Firsthöhe von 4,7m.
Nicht eingehalten wird fast immer das Verbot von Autoabstellplätzen und das Verbot für Nebengebäude
(ausgenommen ein Geräteschuppen mit max. 4m² anschließend ans Hauptgebäude aber ohne direkte Verbindung)
Wird das Kleingartengesetz dort also bzgl. Autoabstellplätzen, Nebengebäuden und dauerhaftem wohnen missachtet?
Wieso hält man sich dann aber an die Baulimits das Hauptgebäudes?
Oder ist das Kleingartengesetz nicht anzuwenden. Wieso darf man dann überhaupt im Grünland bauen.
Und wenn, wieso müßte man sich an das Limit für bebaute Fläche halten?
Wer ist von Amts wegen dafür zuständig die Einhaltung dieses Gesetzes zu prüfen?
Muß eine solche Prüfung eigenständig erfolgen oder erst wenn ein Gesetzesbruch angezeigt wird?
Ich denke es wird nur das Hauptgebäude mit den Abmessungen einer Gartenhütte eingereicht und bewilligt.
Nebengebäude, Autoabstellplätze und der Hauptwohnsitz werden dann einfach inoffiziell angelegt!
Es ist aber doch unmöglich daß eine Gemeinde nicht mitbekommt daß dort Familien dauerhaft wohnen und daß es der Gemeinde unbekannt ist daß dort Nebengebäude und Autoabstellplätz errichtet wurden.
Schließlich sind die Personen dort Hauptgemeldet und es gibt Müllabfuhr, Strom.- und Wasserversorgung über das ganze Jahr und außer den Autoabstellflächen auf den Grundstücken gibt es keinerlei Parkflächen.
Wenn es sich dort aber nicht um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage handelt dürfte dort aber doch eigentlich überhaupt kein Gebäude bewilligt werden da es sich ja um Grünland handelt, oder?
Wenn doch verstehe ich nicht nach welcher Bauordnung man sich an das 37m² Limit halten muß!
Sollte ich auf GKG ein Bauwerk bewilligt bekommen obwohl es Grünland ist und es keine Grundlage für Wohnbau gibt,
muß ich dann früher oder später mit einem Abrissbescheid rechnen oder wird dieser illegale Bau damit legitimiert?
Darf die Gemeinde so einen Wohnbau überhaupt bewilligen und wenn ja nach welchem Recht?
Ich hoffe auch hier auf Eure Expertise und Eure rege Teilnahme.
Mit besten Grüßen,
Dreadhead
ich Frage mich wie bauen und wohnen auf GKG gewidmeten Flächen geregelt ist.
Eine wichtige grundlegende Frage ist sicher ob das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
Diese Frage habe ich als eigenes Thema, "Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?", gestellt.
Ich stell mir die Frage weil es in NÖ Grünland-Kleingarten Flächen gibt auf denen rege Bautätigkeit stattfindet
und dort vielfach schon dauerhaft (ganzjährig) gewohnt wird und die Bewohner dort auch offiziell hauptgemeldet sind.
Die betroffenen Grundstücke die ich kenne gehören nicht zu einem Kleingartenverein oder einer Kleingartenanlage
und ich vermute sie sind zumeist größer als 400m², also keine Kleingärten nach Kleingartengesetz.
Ich frage mich ob man guten Gewissens und ohne Sorge auf einem solchen Grundstück ein Wohnhaus errichten darf.
Sollte man dort ein Wohnhaus errichten frage ich mich auch an welche Bauklasse (Limits) man sich halten muß.
Da es sich um Grünland handelt dürfte man doch tatsächlich lediglich eine Kleingartenhütte bauen wenn es ein Kleingarten ist.
Wenn ich es korrekt sehe halten sich die Bauherren im großen und ganzen ungefähr an die Limits für Kleingartenhütten lt. NÖ Kleingartengesetz.
Bebaute Fläche max. 37m², Traufenhöhe 3m und Firsthöhe von 4,7m.
Nicht eingehalten wird fast immer das Verbot von Autoabstellplätzen und das Verbot für Nebengebäude
(ausgenommen ein Geräteschuppen mit max. 4m² anschließend ans Hauptgebäude aber ohne direkte Verbindung)
Wird das Kleingartengesetz dort also bzgl. Autoabstellplätzen, Nebengebäuden und dauerhaftem wohnen missachtet?
Wieso hält man sich dann aber an die Baulimits das Hauptgebäudes?
Oder ist das Kleingartengesetz nicht anzuwenden. Wieso darf man dann überhaupt im Grünland bauen.
Und wenn, wieso müßte man sich an das Limit für bebaute Fläche halten?
Wer ist von Amts wegen dafür zuständig die Einhaltung dieses Gesetzes zu prüfen?
Muß eine solche Prüfung eigenständig erfolgen oder erst wenn ein Gesetzesbruch angezeigt wird?
Ich denke es wird nur das Hauptgebäude mit den Abmessungen einer Gartenhütte eingereicht und bewilligt.
Nebengebäude, Autoabstellplätze und der Hauptwohnsitz werden dann einfach inoffiziell angelegt!
Es ist aber doch unmöglich daß eine Gemeinde nicht mitbekommt daß dort Familien dauerhaft wohnen und daß es der Gemeinde unbekannt ist daß dort Nebengebäude und Autoabstellplätz errichtet wurden.
Schließlich sind die Personen dort Hauptgemeldet und es gibt Müllabfuhr, Strom.- und Wasserversorgung über das ganze Jahr und außer den Autoabstellflächen auf den Grundstücken gibt es keinerlei Parkflächen.
Wenn es sich dort aber nicht um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage handelt dürfte dort aber doch eigentlich überhaupt kein Gebäude bewilligt werden da es sich ja um Grünland handelt, oder?
Wenn doch verstehe ich nicht nach welcher Bauordnung man sich an das 37m² Limit halten muß!
Sollte ich auf GKG ein Bauwerk bewilligt bekommen obwohl es Grünland ist und es keine Grundlage für Wohnbau gibt,
muß ich dann früher oder später mit einem Abrissbescheid rechnen oder wird dieser illegale Bau damit legitimiert?
Darf die Gemeinde so einen Wohnbau überhaupt bewilligen und wenn ja nach welchem Recht?
Ich hoffe auch hier auf Eure Expertise und Eure rege Teilnahme.
Mit besten Grüßen,
Dreadhead