Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?
Verfasst: 08.10.2020, 02:51
Hallo,
ich frage mich wann das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
In dem Fall der mich interessiert handelt es sich um das NÖ Kleingartengesetz (und natürlich auch das Bundes Kleingartengesetz)
Es gibt Flächen die lt. Flächenwidmungsplan als GKG (Grünland Kleingarten) gewidmet sind.
Diese Widmung scheint mir aber nicht ausreichend damit das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
Ist ein Garten auf einer GKG Fläche automatisch ein Kleingarten? (Ich denke nicht)
Lt. NÖ Kleingartengesetz §1 geht es um Kleingartenanlagen und Kleingärten.
§5 definiert daß einen Kleingarten 120m² bis 300m² (400m²) Fläche haben muß und mindestens 10m breit sein muß.
Somit ist ein Grundstück mit 429m² kein Kleingarten. Oder?
Es gibt also zumindest folgende Varianten für Grundstücke auf GKG gewidmeten Flächen.
In einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)
In einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke vermutlich JA)
Nicht in einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)
Nicht in einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke NEIN)
Ich hoffe auf rege Beteiligung und auf Eure Meinung bzw. Eure Expertise!
Darauf basiert meine nächste Frage die ich in einem eigenen Thema stellen möchte.
Darf auf GKG gewidmeten Flächen gebaut bzw. dauerhaft gewohnt werden?
Bitte seht Euch auch dieses Thema an und nehmt an der Diskussion teil!
Mit besten Grüßen,
Dreadhead!
ich frage mich wann das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
In dem Fall der mich interessiert handelt es sich um das NÖ Kleingartengesetz (und natürlich auch das Bundes Kleingartengesetz)
Es gibt Flächen die lt. Flächenwidmungsplan als GKG (Grünland Kleingarten) gewidmet sind.
Diese Widmung scheint mir aber nicht ausreichend damit das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
Ist ein Garten auf einer GKG Fläche automatisch ein Kleingarten? (Ich denke nicht)
Lt. NÖ Kleingartengesetz §1 geht es um Kleingartenanlagen und Kleingärten.
§5 definiert daß einen Kleingarten 120m² bis 300m² (400m²) Fläche haben muß und mindestens 10m breit sein muß.
Somit ist ein Grundstück mit 429m² kein Kleingarten. Oder?
Es gibt also zumindest folgende Varianten für Grundstücke auf GKG gewidmeten Flächen.
In einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)
In einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke vermutlich JA)
Nicht in einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)
Nicht in einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke NEIN)
Ich hoffe auf rege Beteiligung und auf Eure Meinung bzw. Eure Expertise!
Darauf basiert meine nächste Frage die ich in einem eigenen Thema stellen möchte.
Darf auf GKG gewidmeten Flächen gebaut bzw. dauerhaft gewohnt werden?
Bitte seht Euch auch dieses Thema an und nehmt an der Diskussion teil!
Mit besten Grüßen,
Dreadhead!