Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Dreadhead
Beiträge: 4
Registriert: 08.10.2020, 02:00

Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?

Beitrag von Dreadhead » 08.10.2020, 02:51

Hallo,
ich frage mich wann das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
In dem Fall der mich interessiert handelt es sich um das NÖ Kleingartengesetz (und natürlich auch das Bundes Kleingartengesetz)

Es gibt Flächen die lt. Flächenwidmungsplan als GKG (Grünland Kleingarten) gewidmet sind.
Diese Widmung scheint mir aber nicht ausreichend damit das Kleingartengesetz anzuwenden ist.
Ist ein Garten auf einer GKG Fläche automatisch ein Kleingarten? (Ich denke nicht)

Lt. NÖ Kleingartengesetz §1 geht es um Kleingartenanlagen und Kleingärten.
§5 definiert daß einen Kleingarten 120m² bis 300m² (400m²) Fläche haben muß und mindestens 10m breit sein muß.
Somit ist ein Grundstück mit 429m² kein Kleingarten. Oder?

Es gibt also zumindest folgende Varianten für Grundstücke auf GKG gewidmeten Flächen.

In einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)

In einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke vermutlich JA)

Nicht in einem Kleingartenverein, und zumindest 10m breit und ~200m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke JA) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke JA)

Nicht in einem Kleingartenverein, aber unter 10m breit oder z.B. über 400m².
Kleingarten JA/NEIN? (Ich denke NEIN) - Kleingartengesetz JA/NEIN? (Ich denke NEIN)

Ich hoffe auf rege Beteiligung und auf Eure Meinung bzw. Eure Expertise!

Darauf basiert meine nächste Frage die ich in einem eigenen Thema stellen möchte.
Darf auf GKG gewidmeten Flächen gebaut bzw. dauerhaft gewohnt werden?
Bitte seht Euch auch dieses Thema an und nehmt an der Diskussion teil!

Mit besten Grüßen,
Dreadhead!



alles2
Beiträge: 3317
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?

Beitrag von alles2 » 08.10.2020, 11:56

Hast Du Dich bereits an den Zentralverband der Kleingärtner und Siedler gewendet und wie ist die Rückmeldung ausgefallen?
Falls nicht, hier die Kontaktdaten:

https://www.kleingaertner.at/kontakt

Üblicherweise nehme ich das für die Mitglieder vor. Doch bei Dir bin ich mir nicht sicher, ob Du dem bereits nachgegangen bist. Auch sind Deine Anliegen doch recht umfassend und gehen teilweise ins Detail, weshalb es ratsam wäre, es nach Möglichkeit direkt zu klären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Dreadhead
Beiträge: 4
Registriert: 08.10.2020, 02:00

Re: Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?

Beitrag von Dreadhead » 08.10.2020, 18:00

Nein, dorthin habe ich mich noch nicht gewendet.
Ich bin mir auch nicht sicher wegen der Zuständigkeit da es sich bei den Gründstücken die mich interessieren ja um Eigengründe handelt die nicht zu einem Kleingartenverein gehören.
Außerdem fürchte ich daß die Interessen des Zentralverbandes diametral zu meinen liegen.
Ich würde ja gerne einen Weg finden ordnungsgemäß auf so einem Grundstück zu bauen und dort zu wohnen. Ich denke der Zentralverband der Kleingärtner verfolgt eher das Ziel daß in Kleingärten nicht gewohnt wird, wie es eben das Kleingartengesetz beschreibt.
Ich erwarte deshalb dort eigentlich nicht allzuviel Unterstützung aber natürlich könnte ich einmal nach deren Ansicht fragen.

Danke für Deine Antwort.

alles2
Beiträge: 3317
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wann ist das Kleingartengesetz anzuwenden?

Beitrag von alles2 » 08.10.2020, 18:45

Deine Bedenken sind nachvollziehbar und mögen berechtigt sein. Üblicherweise verweise ich auf die Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes, wenn die Leute über die Gemeinde (Bürgermeister oder Bauleiter) nicht wirklich weitergekommen sind. Gerade bei Bestimmungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, ist es schwierig, dass sich jemand findet, der den Überblick hat.

Bei Vereinen darüber hinaus habe ich eben oft sehr gute Tipps bekommen, worauf es ankommt, weil sich dort meist eine kompetente Person findet. Auch sind sie gerne mal bemühter wie irgendwelche Beamte. Ich bin mit der Einholung verschiedener Ansicht immer gut gefahren. Freilich setzt es eine gewisse Kompetenz der jeweiligen Personen voraus. Aber die werden es dann einem wissen lassen, wenn es nicht in ihr Gebiet fällt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 205 Gäste