Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

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stefanl1
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Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

Beitrag von stefanl1 » 06.10.2020, 11:38

Hallo, ich vertrete meine Mutter in einer Sozialrechtssache gegen die PVA (erstinstanzlich), und denke, dass ich nach ein paar Jahren Jusstudium doch so weit in der Lage bin, das rechtlich einigermaßen hinzukriegen - aber mit den Usancen vor Gericht bin ich leider noch etwas weniger vertraut.

Jedenfalls habe ich nun zwei Ladungen zu einer ersten Tagsatzung erhalten - eine für mich, mit dem Wortlaut "Sie werden zu dieser Tagsatzung geladen", und eine für meine Mutter, mit dem Wortlaut "Sie werden aufgefordert, auch persönlich zu dieser Tagsatzung zu kommen".

Ich interpretiere das so, und das wäre auch grundsätzlich so mein Verständnis, dass meine Mutter hier nicht notwendigerweise persönlich erscheinen muss, nachdem sie ja ohnehin von mir vertreten wird. Sehe ich das richtig, und ist es hier notwendig/üblich, das Nichterscheinen vorher anzukündigen?

Danke schon mal für alle Antworten!



alles2
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Re: Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 02:29

Vielleicht liegt der Denkfehler bei mir, aber wenn Deine Mutter eh schon aufgefordert wird, persönlich zu kommen, verstehe ich nicht, warum sie nicht persönlich erscheinen muss.

Bei einer gerichtlichen Parteienvernehmung bekommt man als Angeklagter auch den Hinweis, dass die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, auch wenn man einen Verteidiger hat. Es soll ja Leute geben, die glauben, sie müssten nicht erscheinen, wenn sie anwaltlich vertreten werden. Und dem möchte man entgegenwirken.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

Beitrag von mastercrash » 07.10.2020, 03:41

alles2 hat geschrieben:
07.10.2020, 02:29
Bei einer gerichtlichen Parteienvernehmung bekommt man als Angeklagter auch den Hinweis, dass die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, ...
Und einmal mehr wird hier von Ihnen das Strafrecht ins Spiel gebracht, wo es absolut nichts verloren hat... Das ist eine ganz andere Prozessordung dort.

stefanl1 hat geschrieben:
06.10.2020, 11:38
Jedenfalls habe ich nun zwei Ladungen zu einer ersten Tagsatzung erhalten - eine für mich, mit dem Wortlaut "Sie werden zu dieser Tagsatzung geladen", und eine für meine Mutter, mit dem Wortlaut "Sie werden aufgefordert, auch persönlich zu dieser Tagsatzung zu kommen".
Wenn Ihre Mutter nur Partei im Verfahren ist, sollte es grundsätzlich ausreichend sein, wenn ihre Vertretung erscheint.

Handelt es sich um ein Zivilverfahren nach der ZPO oder Verwaltungsverfahren nach dem AVG? Gegen die PVA ist grundsätzlich je nach Fall beides denkbar, handelt es sich darum doch um öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auch privatrechtlich tätig sind.

Ich nehme an ("Tagsatzung") es handelt sich um ein Verfahren nach der ZPO unter Einbeziehung des ASGG?
Wie dem auch sei: In allen Fällen (nur ZPO, ZPO/ASGG oder AVG) kann die Anwesenheit nur der Vertretung einer Partei ausreichend sein.

Aber es kann in beiden Fällen auch sein, dass auch Ihre Mutter erscheinen muss, weil sie selbst als Partei vernommen werden soll (sprich: ihre Aussage als Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts - zB nach § 46 AVG in Verwaltungsverfahren [alles was zweckdienlich ist, ist als Beweis zulässig], bzw §§ 375 ff ZPO [Vernehmung einer Partei analog zur Zeugenvernehmung]).

Ich rate das bei Gericht vorher zu erfragen und auch selbst abzuschätzen, in wie weit es von Vorteil ist, wenn sie selbst etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann. In Zivilverfahren und auch in manchen Verwaltungsverfahren muss man als Partei wenig, man darf sich dann aber auch nicht wundern wenn man nur eine Vertretung schickt die den Fall versemmelt, weil diese nichts zum Sachverhalt aussagen kann.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

MG
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Re: Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

Beitrag von MG » 07.10.2020, 07:43

Ihre Mutter wurde dezidiert aufgefordert, zur Verhandlung zu kommen.

Das erfolgt nicht ohne Grund.

Es kann gut sein, dass es ein paar Fragen gibt, die man ihr schon bei dieser Verhandlung stellen möchte, um das weitere Prozedere (zB Sachverständige/r, wenn ja welche Disziplin usw. ) abzuklären.

Und auch wenn man vertreten ist, kann der Vertreter nicht die Aussage der Partei im Rahmen der Parteienvernehmung, die ein wesentlicher Teil eines (Zivil-) verfahrens ist, für die Partei erledigen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Persönliches Erscheinen bei erster Tagsatzung

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 10:48

mastercrash hat geschrieben:
07.10.2020, 03:41
alles2 hat geschrieben:
07.10.2020, 02:29
Bei einer gerichtlichen Parteienvernehmung bekommt man als Angeklagter auch den Hinweis, dass die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, ...
Und einmal mehr wird hier von Ihnen das Strafrecht ins Spiel gebracht, wo es absolut nichts verloren hat... Das ist eine ganz andere Prozessordung dort.
"Hod's da heid scho wieda den Vogl auseghaut?"...damit es alle verstehen: Eine Schraube locker? Oder bist Du heute wieder auf Streit aus? (Bitte möglichst nicht darauf antworten) Schade, mag die Tage, an denen Du Dich sachlich den Themen widmest.

Ich hatte doch ausgeführt, dass ich die Ladung für seine Mutter anders verstehe, was ich auch begründet hatte. Dabei habe ich nur einen Querverweis herangezogen, um zu zeigen, wie es dort formuliert wird und zu verstehen wäre. Darum habe ich geschrieben: "Bei einer gerichtlichen Parteienvernehmung bekommt man als Angeklagter AUCH den Hinweis, ...".

Also einfach die Augen öffnen oder respektieren, dass auch andere sich begründen dürfen!

Man wird doch noch eine Anfrage aus anderen Perspektiven beleuchten dürfen, als Du es machen würdest. Noch einmal, Du musst nicht immer Deinen Willen durchsetzen oder kannst nicht erwarten, dass andere das schreiben, was Dir schmeckt.
Ich äußere Dir gegenüber (normalerweise) auch nicht, dass dem Threadstarter bei der Verständnisfrage völlig wurscht ist, was in der ZPO sein kann und dass das hier absolut nichts verloren hätte. Jeder soll hier seinen Teil zur Aufklärung beitragen dürfen. Er will nun mal wissen, ob die Mutter kommen soll/muss oder nicht. Er fragt ja nicht, wie es üblicherweise gehandhabt wird oder wie man sich dem verwehren kann (und wenn, hat er sich die Antwort selbst gegeben).

Manche selbsternannte "Online-Ordnungshüter" scheinen echt die Forenregeln entweder nicht verstanden zu haben oder diese neu erfinden zu wollen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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