private Sammelklagen,wegen Corona bedingt verfallenen Flügen möglich?

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alles2
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Re: private Sammelklagen,wegen Corona bedingt verfallenen Flügen möglich?

Beitrag von alles2 » 06.10.2020, 03:14

(Verbraucherschutz-)Verbände oder Vereine wie die Arbeiterkammer oder der Verbraucherschutzverein können eine Sammelklage einbringen und tragen dabei das Klagerisiko und die Prozesskosten. Es kann zwar eine Erfolgsprovision fällig werden, dafür erspart man sich viel Aufwand. Sammelklagen beruhen allerdings auf die ZPO und dienen vorwiegend zur Durchsetzung von (Schadensersatz-)Ansprüchen der Geschädigten. In wie fern das Strafrecht zur Anwendung kommen könnte, wüsste ich jetzt nicht.

Von einer Verbandsklage oder einem Sammelverfahren ("Sammelklage") seitens der AK gegen Fluglinien ist mir nichts bekannt. Hingegen konnte man sehr wohl das Recht Einzelner durchsetzen, wie es beispielsweise der VKI gegenüber den säumigen "KLM" erfolgreich gelungen ist. Auch Verfahren gegen heimische Airlines wurden in Gang gesetzt (AUA und Laudamotion). Statt einer Sammelklage bieten die AK Oberösterreich und der VSV einen Service in Kooperation mit FairPlane.at an:

https://ooe.arbeiterkammer.at/system/formulare/Fluggastrechte_-_TicketRefund.html
https://www.verbraucherschutzverein.at/Flugabsagen-Geld-retour/

Hier mehr zu FairPlane (Stichwort Rechtschutzversicherung beachten, aber Vorsicht wegen einer eventuellen Pandemie-Ausschlussklausel):
https://www.presseportal.de/pm/130313/4569164

Wenn Du die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen möchtest, könntest Du so vorgehen:
mastercrash hat geschrieben:Wenn Sie die Daten des Verkäufers kennen, können Sie natürlich auch mit einer Mahnklage oder (falls Sie denken, dass er dieser widersprechen würde) mit einer gewöhnlichen Zivilklage den Betrag zurück fordern (oder zuerst eine solche androhen).

Es herrscht kein Anwaltszwang bei einem solchen Betrag (Anm.: unter 5000 Euro), die Gerichtsgebühren halten sich in Grenzen (€ 23 sowohl für eine Mahnklage, als auch für eine gewöhnliche Zivilklage, die schlussendlich der Verlierer bezahlt - siehe § 32 GGG).
Wende Dich dabei an die Fluglinie, weil die nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte Verordnung rechtlich zur Refundierung des vollständigen Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen verpflichtet wäre. Also lass Dich nicht von den abschasseln, wenn sie dich an die Reisevermittler verweisen.
KLM reagierte auch nur nach Klagseinreichung, wobei die Gerichtskosten nicht übernommen wurden, welche auch eingeklagt werden können.

Ausführliche Informationen hier:

https://help.orf.at/v3/stories/3003425/

Eigentlich kannst Du Dich wirklich zu den Glücklichen schätzen, weil Du immerhin eine Teil-Auszahlung eines annullierten Fluges bekommen hast. Einige Reisevermittler sind dazu ja nicht mehr in der Lage und haben auch schon mit einer S-Zahl geendet (Konkurs). Das Geld ist nicht wirklich weg, sondern bei den Leistungsträgern vor Ort und wird im B2B teilweise zurückprozessiert, weil die Regressformen notwendig und zu beachten sind. Soll heißen, es gibt die Problematik des Gerichtsstandes. Die Leistungsträger gehen dann vor Ort in Konkurs. Das ist nachhaltig und wird uns viele Jahre beschäftigen. Ist zwar für die Reisenden dramatisch, aber die meisten Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung, sodass die Anzahlung zumindest abgesichert ist.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: private Sammelklagen,wegen Corona bedingt verfallenen Flügen möglich?

Beitrag von mastercrash » 06.10.2020, 07:21

Amoon1 hat geschrieben:
05.10.2020, 12:25
mich würde nun intersieren,wie man,sich nun Sammelklagen von privaten Betroffenen,die auch von coronabediengten Flugausfällen betroffen sind,anschliesen kann?
Nun, Sammelklagen (wie man sie zB aus den USA oder auch von vielen anderen Staaten kennt), gibt es in Österreich schlichtweg nicht.

Ein findiger Anwalt (Herr Dr. Klauser aus Wien) hatte aber vor vielen vielen Jahren eine Idee. Er ließ sich die Forderungen seiner Mandanten auf sich selbst abtreten (durch Zession) und klagte dann auf Grundlage von § 227 ZPO (Zusammenfassung mehrerer Forderungen in eine Klage) alle Forderungen (offiziell für sich selbst) in einem einzigen Verfahren ein. Anschließend teilte er die erstrittene Summe anteilsmäßig wieder auf seine Mandanten auf.

Dies hat Schule gemacht und wird nun regelmäßig so gehandhabt. Regelmäßig machen das Kammern und Verbraucherschutzvereine, aber theoretisch kann das Verfahren von jedem Hinz und Kunz angewandt werden.

Dazu braucht es aber jemanden, an den alle Forderungen die alle zu haben glauben zediert werden, der dann die Klage einreicht, durchstreitet und sich mit dem Betrag dann nicht etwa ins Ausland absetzt sondern alles wieder aufteilt. Ob in Ihrem Fall jemand eine Sammelklage vorbereitet weiß ich nicht.

Wenn Sie glauben, eine Forderung gegen das Reisebüro mit Sitz in Österreich zu haben, können Sie Ihr Glück auch in einem gesonderten Zivilverfahren probieren. Sie sollten aber für eine bessere Abschätzung der Erfolgsaussichten vielleicht vorher einen Rechtsanwalt konsultieren.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: private Sammelklagen,wegen Corona bedingt verfallenen Flügen möglich?

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 01:38

Manchmal muss man hier aufpassen, wie man was ausdrückt. Es soll Mitglieder geben, die da empfindlich reagieren. Dieses Recht muss man ihnen zugestehen, da die Einwände eh berechtigt sind.

Die einen nennen es Sammelaktion, die anderen Verbandsklage oder Sammelverfahren. Wenn ein Laie von der umgangssprachlichen Sammelklage spricht, weiß eigentlich jeder, was gemeint ist. Zumindest ich sehe das nicht so eng.

Auch wenn ich schon darauf hingewiesen habe, nimm doch direkt Kontakt auf mit dem VKI:

https://vki.at/kontakt

Probiere es einfach. Vielleicht können sie Dir weiterhelfen.
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alles2
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Re: private Sammelklagen,wegen Corona bedingt verfallenen Flügen möglich?

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 10:29

Den Hinweis habe ich Dir gegeben, damit Du vielleicht das restliche Geld bekommst, und nicht wegen einer "Sammelklage". Verstehe gerade nicht, warum Du so "geil" darauf bist. Sei doch froh, wenn bei Dir alles passt. Ob in einem Verfahren die Rechte gebündelt durchgesetzt werden, entscheiden schon die Verbände/Vereine, was ich schon ausgiebigst erläutert hatte (Einmal mehr: Nichts zu danken!). Das kannst Du als Geschädigter nicht erzwingen!
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