Von einer Verbandsklage oder einem Sammelverfahren ("Sammelklage") seitens der AK gegen Fluglinien ist mir nichts bekannt. Hingegen konnte man sehr wohl das Recht Einzelner durchsetzen, wie es beispielsweise der VKI gegenüber den säumigen "KLM" erfolgreich gelungen ist. Auch Verfahren gegen heimische Airlines wurden in Gang gesetzt (AUA und Laudamotion). Statt einer Sammelklage bieten die AK Oberösterreich und der VSV einen Service in Kooperation mit FairPlane.at an:
https://ooe.arbeiterkammer.at/system/formulare/Fluggastrechte_-_TicketRefund.html
https://www.verbraucherschutzverein.at/Flugabsagen-Geld-retour/
Hier mehr zu FairPlane (Stichwort Rechtschutzversicherung beachten, aber Vorsicht wegen einer eventuellen Pandemie-Ausschlussklausel):
https://www.presseportal.de/pm/130313/4569164
Wenn Du die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen möchtest, könntest Du so vorgehen:
Wende Dich dabei an die Fluglinie, weil die nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte Verordnung rechtlich zur Refundierung des vollständigen Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen verpflichtet wäre. Also lass Dich nicht von den abschasseln, wenn sie dich an die Reisevermittler verweisen.mastercrash hat geschrieben:Wenn Sie die Daten des Verkäufers kennen, können Sie natürlich auch mit einer Mahnklage oder (falls Sie denken, dass er dieser widersprechen würde) mit einer gewöhnlichen Zivilklage den Betrag zurück fordern (oder zuerst eine solche androhen).
Es herrscht kein Anwaltszwang bei einem solchen Betrag (Anm.: unter 5000 Euro), die Gerichtsgebühren halten sich in Grenzen (€ 23 sowohl für eine Mahnklage, als auch für eine gewöhnliche Zivilklage, die schlussendlich der Verlierer bezahlt - siehe § 32 GGG).
KLM reagierte auch nur nach Klagseinreichung, wobei die Gerichtskosten nicht übernommen wurden, welche auch eingeklagt werden können.
Ausführliche Informationen hier:
https://help.orf.at/v3/stories/3003425/
Eigentlich kannst Du Dich wirklich zu den Glücklichen schätzen, weil Du immerhin eine Teil-Auszahlung eines annullierten Fluges bekommen hast. Einige Reisevermittler sind dazu ja nicht mehr in der Lage und haben auch schon mit einer S-Zahl geendet (Konkurs). Das Geld ist nicht wirklich weg, sondern bei den Leistungsträgern vor Ort und wird im B2B teilweise zurückprozessiert, weil die Regressformen notwendig und zu beachten sind. Soll heißen, es gibt die Problematik des Gerichtsstandes. Die Leistungsträger gehen dann vor Ort in Konkurs. Das ist nachhaltig und wird uns viele Jahre beschäftigen. Ist zwar für die Reisenden dramatisch, aber die meisten Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung, sodass die Anzahlung zumindest abgesichert ist.