hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

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rechtsanwalt_timm
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von rechtsanwalt_timm » 05.10.2020, 17:19

Tut mir leid, dazu hab ich leider keine Ahnung



MG
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von MG » 05.10.2020, 18:24

Was ist der Inhalt des Gutachtensauftrags?

Wenn die Fragen notwendig sind, um das Gutachten zu erstellen, dann sind die Fragen auch gerechtfertigt.

Wenn Sie sie nicht beantworten (möchten), dann hat das der Gutachter zu respektieren und das Gericht wird daraus seine Schlüsse ziehen.
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alles2
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von alles2 » 05.10.2020, 22:35

Es dürfte ein Missverständnis vorliegen. Wenn der Sachverständige meint, es gäbe ein Wahrheits(aussagen)pflicht, dann meint er sehr wahrscheinlich nicht, dass man antworten musst, sondern man sollte nicht lügen. Möchte man es mit der Wahrheit nicht genau nehmen, entschlägt man sich eben besser der Aussage.

Ich war oft genug bei einer Sachverständigenbegutachtung und es gab sogar Fälle, wonach der Beschuldigte keinen Mucks von sich gegeben hat. Die einen Sachverständigen nehmen das so hin und erstellen das Gutachten auf Basis der Akte. Die anderen wollen kein Gutachten rein auf die Aktenlage anfertigen. Anscheinend dürfte es da keine konkrete Vorschrift geben, wonach ein Gutachten nur einen Wert hat, wenn der Befragte auch mitwirkt.

Allerdings ist es mir wirklich neu, dass man nicht lügen darf. Habe oft Gutachten gelesen, nachdem der Ersteller den Befragten nicht geglaubt hat und es keine Folgen hatte. Also diese gesetzliche Grundlage möchte ich erst einmal sehen. Ein Beschuldigter kann gegenüber der Polizei und auch vor Gericht lügen, ohne dass man rein dafür belangt werden kann. Daher würde es mich wundern, wenn es gegenüber dem Gutachter anders sein sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von MG » 06.10.2020, 08:23

@alles2: Erstens muss es sich nicht um ein Strafverfahren, also einen Beschuldigten handeln und zweitens ging es in der Frage weniger um die "Wahrheitspflicht", sondern darum, ob man "persönliche, gesundheitsbezogene" Fragen beantworten muss.

Nein, man muss gar nichts, aber das Nichtbeantworten kann eben Konsequenzen haben. Als Kläger (im Zivilprozess), der ja verpflichtet ist, seinen geltend gemachten Anspruch zu "beweisen", wird man es dann schwer haben, den Prozess erfolgreich zu führen.

Wenn ich zB Schmerzengeld geltend mache und dann beim Sachverständigen keine Angaben dazu machen möchte, wann mir was weh getan hat, wird man wohl weniger erfolgreich sein, als wenn man hierzu Angaben macht.

Aber es kommt wohl sehr auf den Einzelfall und die Fragestellung bzw. - wie bereits dargelegt - auf den Gerichtsauftrag an.
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alles2
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von alles2 » 06.10.2020, 11:07

Das ist schon richtig, nur habe ich eben versucht, die Frage allgemein zu beantworten. Da ich keine persönlichen Erfahrungen über Gutachten im Rahmen der ZPO habe, habe ich eben jene in Bezug auf die StPO erläutert. Ob so oder so, ich denke nicht, dass es da einen Unterschied gibt, was das Verhalten gegenüber dem Gutachter angeht.

Mehr, wie die Aussage des Gutachters zu relativieren, habe ich ja nicht versucht. Zudem wollte ich anmerken, dass mir keine gesetzliche Grundlage bekannt ist, wonach man der Wahrheitspflicht untersteht. Ich meine, wenn es schon keine allgemeine Bestimmung gibt, wie kommt dann der Fragesteller dazu, zu etwas verpflichtet zu werden. Und mit seiner Frage "Bin ich tatsächlich zur Wahrheitsaussage gegenüber dem Gutachter verpflichtet?" spricht er ja genau auf die Wahrheitspflicht an. Auf mehr bin ich nicht eingegangen.

Ein Mitglied schrieb mal:
Heron hat geschrieben: Für die Parteien im Zivilprozess wird hinsichtlich der Wahrheitspflicht ein niedrigerer Maßstab als für Zeugen angewandt. Nur bei Vereidigung drohen bei einer Falschaussage strafgerichtliche Konsequenzen.
Vielleicht hilft das!
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alles2
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Re: hat der persönliche Datenschutz bei Gerichtsgutachten,keinerlei Bedeutung?

Beitrag von alles2 » 07.10.2020, 02:11

Wie auch immer, wir können Dir da nicht weiterhelfen. Ein Gutachter weiß für normal, was er tut. Es mag vielleicht ein taktisches Kalkül dahinterstecken oder er wollte über Umwege einen Zusammenhang herstellen, welches Du nicht durchschaut hast. Fragen stellen die eigentlich nicht aus Jux und Tollerei. Wenn einem eine Frage nicht schmeckt, dann sagt man eben nichts. Man muss nicht gleich in allem eine Straftat oder sowas sehen.

Da wir nichts konkretes wissen, hier mal ein Beispiel. Jemand soll auf eine Geisteskrankheit untersucht werden und er wird über das Leben der Eltern gefragt. Die einen denken sich "Hey, Olda, lass meine Eltern aus dem Spiel". Andere wiederum könnten wissen, dass psychische Störungen vererbbar sein können, und daher Verständnis für die Frage des Gutachters aufbringen.
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