Ich habe eine Frage bezüglich unseres Pachtgrundes und komme hier selbst nicht mehr weiter. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen!

Wir haben vor 35 Jahren einen Pachtvertrag abgeschlossen auf 99 Jahre für 140 m2. Während dieser 35 Jahre hat es auch nie Beanstandungen von beiden Seiten gegeben, jedoch dürfte es jetzt wohl so sein, dass wir 280 m2 genutzt haben, also ca. das doppelte. Es gibt keine Grenzsteine und niemand weiß genau, wo die Grenze verläuft. Fakt ist, dass das Pachtgrundstück eingezäunt ist und dieses als Gemüsegarten genutzt wird (samt einer von uns errichteten kleinen Gartenhütte). Meine Frage wäre jetzt, ob wir die Benützung von 280 m2 ersessen haben, da es bis dato ja keine Beanstandungen gab und jeder davon ausgegangen ist, dass die Grenze lt. Einzäunung verläuft? Kann ich also die 280 m2 für die weiteren 64 Jahre nützen ohne dass der Verpächter etwas dagegen tun kann?
Außerdem hat sich noch die Frage ergeben, was nach den 99 Jahren passiert. Muss der Pachtgrund so zurückgegeben werden wie zu Beginn (und die darauf errichtete Gartenhütte dann abgerissen werden)? Und könnte ich als Pächter den Grund anderen zur Nutzung zur Verfügung stellen?
Puh, da hat sich doch einiges aufgetan!


Vielleicht hatte der ein oder andere von euch schon mal mit sowas zu tun! Ich bin dankbar für jeden noch so kleinen Hinweis!
