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Strafregisterauszug

Verfasst: 01.10.2020, 19:57
von fazi91
Guten Tag liebe Gruppe, ich habe in meiner Strafregisterbescheinigung leider mehrere Einträge (Jugendsünden) nix schlimmes. Mein letzter Eintrag ist Urteil: 30.01.2017 3.Monate bedingt 3.Jahre Probezeit. Meine frage bei mehreren Einträgen wird alles nach 5.Jahren erst Automatisch gelöscht das heißt dann in meinem Fall 2022 oder sind die 5.Jahren erst ab ende der Probezeit?

Sollte das Justizministerium mein Gnadengesuch für die Tilgung der letzten Strafe zustimmen müsste dann alles gelöscht sein oder?

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 01.10.2020, 23:43
von alles2
Wie Du richtig vermutest, sollte die Tilgung am 30.1.2022 erfolgen. Weder die Probezeit, noch die bedingte Strafnachsicht hat in dem Fall nach § 43 StGB Abs.2 zweiter Satz einen Einfluss auf den Beginn der Tilgungsfrist. Demnach sind Fristen, deren Lauf beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist, ab Rechtskraft des Urteils zu berechnen. Das gibt auch § 2 Abs.2 TilgG (Tilgungsgesetz) her. Deine Angabe über die Dauer der Tilgungsfrist deckt sich mit § 3 Abs.2 Z 2 TilgG.

Ob so ein Gnadengesuch bei Dir von Erfolg gekrönt wäre, würde ich bezweifeln. Ein berechtigter Grund für die Löschung eines Strafregistereintrages kann die Gefährdung des Erwerbslebens sein. Nur hat dem der Gesetzgeber vorgebeugt, wenn die Freiheitsstrafe bis zum 21. Lebensjahr nicht mehr wie 6 Monate betragen hat oder diese maximal 3 Monate beträgt (für Dich würden beide Punkte gelten). Diese Auskünfte sind dann quasi nur Behörden für gewisse Zwecke ersichtlich, was dem § 6 TilgG zu entnehmen ist.

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 02.10.2020, 07:40
von fazi91
Guten Morgen,

Vielen Dank für Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Ich brauche den Strafregisterauszug nähmlich für den Ul-Schein (Ultraleichtflugzeug) den würde ich gerne in DE machen, nur mit den Einträgen unmöglich denk ich.

Trotzdem danke

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 02.10.2020, 08:05
von MG
Sie dürften "alles2" nicht richtig verstanden haben. Ihr Strafregisterauszug sollte im Hinblick auf die von alles2 genannten Einschränkungen "leer" sein, also keine Verurteilung aufzeigen. Haben Sie schon eine Strafregisterauskunft eingeholt?

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 02.10.2020, 09:40
von fazi91
Aso sorry falsch verstanden, ja vorhiges Jahr da ist noch alles drin gestanden, denke nicht das jetzt anders ist oder? Ein Eintrag ist zwar mit 6.Monaten bedingt und probezeit 3.Jahre das war aber 2015

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 02.10.2020, 12:44
von alles2
Diese Verurteilungen scheinen zwar nach wie vor im Strafregister auf, aber wenn es um eine Bewerbung geht oder es für den Dienstgeber benötigt wird, sind diese nicht in der von Dir beantragten Strafregisterbescheinigung (im Volksmund Führungs- oder Leumundszeugnis) enthalten. Den Inhalt findest Du in § 11 Abs.4 StrG (Strafregistergesetz). Also:
Sind im Strafregister keine oder nur solche Verurteilungen enthalten, die in die Auskunft bzw. Bescheinigung nicht aufgenommen werden dürfen, so hat die Auskunft bzw. Bescheinigung zu lauten:

„Im Strafregister der Republik Österreich – geführt von der Landespolizeidirektion Wien – scheint keine Verurteilung auf.“
Bedeutet nichts anderes, als dass jene Verurteilungen mit beschränkter Auskunft in dem Dokument nicht enthalten wären. Wie bereits vielleicht noch nicht in dieser Deutlichkeit erwähnt, betrifft das Verurteilungen, die 3 Monate Freiheitsstrafe nicht übersteigen und die Straftat im Alter ab 21 Jahren begangen wurden. War man jünger, gilt die beschränkte Auskunft für Verurteilungen bis 6 Monate Freiheitsstrafe. Es gibt noch weitere Ausnahmen, die für Dich aber nicht weiter von Bedeutung sein dürften.

Re: Strafregisterauszug

Verfasst: 02.10.2020, 17:19
von fazi91
Super vielen Dank für die Infos hat mir sehr weitergeholfen. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende. Lg