Vorgehensweise und rechtliche Handhabe bei Untätigkeit der Volskanwaltschaft?

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alles2
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Re: Vorgehensweise und rechtliche Handhabe bei Untätigkeit der Volksanwaltschaft?

Beitrag von alles2 » 01.10.2020, 15:28

Kann mich in Deine Situation gut einfühlen, möchte mich darüber jedoch nicht ausheulen. Hatte mich in früheren Zeiten auch öfters an denen gewendet. Und weil man nie aktiv wurde, habe ich es mir angewohnt, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Mittlerweile mache ich das auch für andere.

Man darf von der Volksanwaltschaft nicht erwarten, dass sie sich jeden Fall annehmen können. Dazu langen bei denen einfach zu viele Fälle ein. Es kann mehrere Gründe geben, warum nicht alle Anliegen übernommen werden:
Im Jahr 2019 wandten sich rund 16.600 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass durchschnittlich 67 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. In 48 % aller Beschwerdefälle veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. Insgesamt wurden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Bei 4.051 Beschwerden gab es keine
hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung, weshalb kein Prüfverfahren eingeleitet wurde. In diesen Fällen unterstützte die Volksanwaltschaft die Betroffenen mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünften. 4.574 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Auch in diesen Fällen versuchte sie zu helfen, indem sie den Kontakt zu anderen Behörden herstellte oder über weiterführende Beratungsangebote informierte.
Das ist aus dem Jahresbericht an das Parlament, welches am 20.5.2020 präsentiert wurde:

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/ebpek/PK_Pressetext_PB%202019.pdf

Von Scheinhilfe kann daher nicht die Rede sein. Auch wären sonst Fernsehauftritte beim "Bürgeranwalt" nicht möglich. Letzte Woche (bis 3.10.2020 in der TVThek des ORF) hat dort Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz vermittelt, dass zwar nicht alle aufzeigende Beschwerdefälle verfolgt werden können, diese zumindest in den Jahresbericht an die Politik aufgenommen werden, um darauf aufmerksam machen zu können, in welchem Bereich es ein Problem gibt. Häuft sich etwas, weist die Volksanwaltschaft in der Hoffnung darauf hin, dass seitens des Bundesministers oder dem Gesetzgeber reagiert wird.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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