Behördenmitarbeiter fotografiert Ausweis ab.

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Kant
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Behördenmitarbeiter fotografiert Ausweis ab.

Beitrag von Kant » 30.09.2020, 21:38

Ich bitte eine Behörde nachträglich um Aushändigung einer Eingangsbestätigung meines Antrags. Mir wird mitgeteilt, daß ich die Eingangsbestätigung am Eingang unter Vorlage des Ausweises abholen kann.

Der Mitarbeiter am Eingang möchte sich meinen Ausweis als nachweis der Auswweisvorlage - mit dem Smartphone - abfotografieren. Ich stimme dem zu, jedoch habe ich im Nachhinein ein sehr ungutes Gefühl. Trotzdem möchte ich mich nicht darüber beschweren oder dies melden und den Mitarbeiter damit möglichweise Schwierigkeiten bereiten.

Ich möchte jedoch in Zukunft in ähnlichen Situatiion ein derartiges Ansinnen diplomatisch zurückweisen. Und so interessiert mich die rechtliche Einschätzung bzgl. kopieren und abfotografieren von Ausweisen durch Behördenmitarbeiter
- insbesondere in ähnlichen Situationen .



alles2
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Re: Behördenmitarbeiter fotografiert Ausweis ab.

Beitrag von alles2 » 30.09.2020, 21:51

Nunja, die Post macht im Prinzip oft auch nichts anderes, indem sie Deinen Ausweis einscannt, wenn ein Amt oder eine Behörde sich für einen Hybrid-Rückscheinbrief entschieden hat. Bei den anderen Sendungen werden da nur die Daten des Ausweises notiert.

Wie auch immer, beim nächsten Mal kannst Du nachfragen, ob das Abfotografieren wirklich sein muss bzw. warum die das machen, weil es vorher "nicht so war". Aber stimmt schon, bei Akteneinsicht oder ähnliches hat es auch immer gereicht, wenn man den Ausweis hergezeigt hat. Kann mich nicht entsinnen, dass es jemals unter dem Kopierer gelandet wäre. Wenn man bei Gericht persönlich bekannt ist, erübrigt sich ohnehin oft alles. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ablichtung Pflicht ist, außer es hat sich dahingehend was geändert.

So wie bei der Post, so sollte es ausreichen, dass Du Dich legitimieren kannst. Ist das nicht der Fall, ist eine Zurückweisung berechtigt. Wenn Du Dich beim nächsten Mal weigerst, sich den Ausweis einscannen zu lassen, sollte zumindest die Ausweisnummer notiert werden, damit die Ausgabe des Briefes erfolgen kann.

Bedenklich würde ich es allerdings finden, wenn dazu tatsächlich das private Handy verwendet worden wäre. Das könnte ein berechtigter Grund sein, um dort abermals vorstellig zu werden und zu fragen, was es damit auf sich hat und was mit dem Foto gemacht wird bzw. worden ist. Je nach Umstand würdest Du die unverzügliche Löschung begehren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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