Kaufvertrag - Eintritt eines unbekannten Käufers rechtens?
Verfasst: 30.09.2020, 17:16
Sachverhalt:
Kaufvertrag Liegenschaft - (Eigentümer ist Person E. Dieser hat eine leibliche Tochter Person T.)
Person E(Eigentümer) stirbt.
2 Wochen vor seinem Tod wird (angeblich) ein Kaufvertrag auf einem Blockzettel, ohne Zeugen, Notar etc. geschrieben. Tochter hat davon keine Kenntnis! Sie erfährt davon erst durch eine Klage!
Käufer sind die Herren A (namentlich genannt am Zettel) und Herr B (namentlich genannt am Zettel). Am Kaufvertrag stehen sonst KEINE Personen!
Gericht setzt die Tochter T als Erbin ein, Einantwortung etc. Grundbucheintrag folgt.
Käufer A und B klagen auf Verkauf der Liegenschaft.
Tochter T bezweifelt Unterschrift ihres Vaters --> BKA Wien erstellt Gutachten: Ergebnis - 50 % echt , 50 % Fälschung.
Gericht sagt: Tochter T muss verkaufen.
Tochter geht in 2. Instanz - Gericht sagt, dass Ersturteil (sie muss verkaufen) stimmt. Sollte sie nicht den Vertrag unterschreiben, so würde das Gericht unterschreiben und sie würde exekutiert werden.
Frage O: Ist diese Info richtig? Kann das Gericht an ihrer Stelle den KV unterfertigen und sie exekutieren????
Da sie Angst davor hat -->
Anwälte verhandeln bezüglich neuem Kaufvertrag (außergerichtlich)
doch nun:
!!!!! Person "Herr B" ist plötzlich, ohne Nachricht nicht mehr am Kaufvertrag als Käufer angeführt, sondern nur noch Person "Herr A" .
Statt dessen steht nun ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung durch die Erbin (Tochter) die Ehefrau von Herrn A!!!!!! ("Frau von A")!!!!!!!!
Frage 1:
Ist dies zulässig? Kann Herr B einfach nach all den Gerichtsverfahren ohne Erklärung aussteigen?
Frage 2: Kann die Erbin\Eigentümerin (Tochter) vom Exkäufer "Herrn B" eine Art " Verzichtserklärung" anfordern? Ist dies sinnvoll oder soll sie es lassen? Immerhin könnte er ja später Ansprüche stellen? Oder nicht?
Frage 3: Ist es zulässig, dass einfach die "Ehefrau von A" als Käuferin in den Vertrag eintritt? Sie war NIE Klägerin in den Verfahren und schien nirgends auf, war Unbeteiligte!
Frage 4 : Kann Herr B sein Recht auf Kauf der Liegenschaft ohne Zustimmung der Eigentümerin auf die Ehefrau von A übertragen? Wenn ja, muesste die Eigentümerin davon zuvor in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gefragt werden oder nicht? Welches Schriftstück wäre für eine Übertragung erforderlich, falls das zulässig wäre?
Frage 5: Wie soll sie nun vorgehen?
Bitte und Danke fürs Lesen!!!!
Kaufvertrag Liegenschaft - (Eigentümer ist Person E. Dieser hat eine leibliche Tochter Person T.)
Person E(Eigentümer) stirbt.
2 Wochen vor seinem Tod wird (angeblich) ein Kaufvertrag auf einem Blockzettel, ohne Zeugen, Notar etc. geschrieben. Tochter hat davon keine Kenntnis! Sie erfährt davon erst durch eine Klage!
Käufer sind die Herren A (namentlich genannt am Zettel) und Herr B (namentlich genannt am Zettel). Am Kaufvertrag stehen sonst KEINE Personen!
Gericht setzt die Tochter T als Erbin ein, Einantwortung etc. Grundbucheintrag folgt.
Käufer A und B klagen auf Verkauf der Liegenschaft.
Tochter T bezweifelt Unterschrift ihres Vaters --> BKA Wien erstellt Gutachten: Ergebnis - 50 % echt , 50 % Fälschung.
Gericht sagt: Tochter T muss verkaufen.
Tochter geht in 2. Instanz - Gericht sagt, dass Ersturteil (sie muss verkaufen) stimmt. Sollte sie nicht den Vertrag unterschreiben, so würde das Gericht unterschreiben und sie würde exekutiert werden.
Frage O: Ist diese Info richtig? Kann das Gericht an ihrer Stelle den KV unterfertigen und sie exekutieren????
Da sie Angst davor hat -->
Anwälte verhandeln bezüglich neuem Kaufvertrag (außergerichtlich)
doch nun:
!!!!! Person "Herr B" ist plötzlich, ohne Nachricht nicht mehr am Kaufvertrag als Käufer angeführt, sondern nur noch Person "Herr A" .
Statt dessen steht nun ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung durch die Erbin (Tochter) die Ehefrau von Herrn A!!!!!! ("Frau von A")!!!!!!!!
Frage 1:
Ist dies zulässig? Kann Herr B einfach nach all den Gerichtsverfahren ohne Erklärung aussteigen?
Frage 2: Kann die Erbin\Eigentümerin (Tochter) vom Exkäufer "Herrn B" eine Art " Verzichtserklärung" anfordern? Ist dies sinnvoll oder soll sie es lassen? Immerhin könnte er ja später Ansprüche stellen? Oder nicht?
Frage 3: Ist es zulässig, dass einfach die "Ehefrau von A" als Käuferin in den Vertrag eintritt? Sie war NIE Klägerin in den Verfahren und schien nirgends auf, war Unbeteiligte!
Frage 4 : Kann Herr B sein Recht auf Kauf der Liegenschaft ohne Zustimmung der Eigentümerin auf die Ehefrau von A übertragen? Wenn ja, muesste die Eigentümerin davon zuvor in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gefragt werden oder nicht? Welches Schriftstück wäre für eine Übertragung erforderlich, falls das zulässig wäre?
Frage 5: Wie soll sie nun vorgehen?
Bitte und Danke fürs Lesen!!!!