Gutscheincode nicht mehr gültig

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dany510
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Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von dany510 » 29.09.2020, 23:56

Guten Abend,

Ich habe vor kurzem einen Gutschein auf einer bekannten Internet Plattform ersteigert. Nun stellte sich heraus das dieser bereits eingelöst wurde und somit für mich jetzt unbrauchbar ist. Ich habe bereits den Verkäufer damit konfrontiert und er streitet das ab. Auch die Firma wo der Gutschein eingelöst werden kann bestätigte mir bereits schriftlich, dass dieser bereits vollständig verwendet wurde . Kann ich jetzt einfach das Geld von seinem Konto retour fordern und die Rückbuchung auch ihn in Rechnung stellen? Wir sprechen von einem Preis von 30 €.



alles2
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Re: Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von alles2 » 30.09.2020, 00:54

Diese Masche wäre nicht neu!
Du könntest den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass Du gedenkst, Strafanzeige wegen dem Verdacht des Betrugs bei der Polizei zu erstatten. Ist er nicht gewillt, Ersatz zu leisten oder den Vertrag aufzulösen, würde ich die Firma fragen, wann der Code eingelöst wurde und ob die Dir den Namen des Kunden geben können, da ein erfüllter Straftatbestand im Raum steht. Sollte man Dir aus Datenschutzgründen nicht den vollständigen Namen geben wollen, könntest Du bspw. um den Anfangsbuchstaben von Vor- und Familiennamen anfragen. Hast Du den vollständigen Namen des Verkäufers und gibt es Überschneidungen, kann man ihn damit entsprechend konfrontieren.

Hilfreich wäre es von der Firma auch zu erfahren, ob der Code in Österreich bzw. von einer österreichischen Adresse eingelöst wurde. Wer weiß, ob der Code nicht durch einen Generator oder durch Zufall geknackt wurde. Dann kann auch der Verkäufer nichts dafür.

Bekommst Du auch das Datum von der Firma und liegt es zeitlich vor der Übergabe des Codes durch den Verkäufer an Dich, kann er keinen Missbrauch Deinerseits unterstellen. Die Theorie, dass Du den Code bereits eingelöst hast, wäre damit von der Hand gewiesen. Befand der Code zu dem Zeitpunkt in seinem Besitz, sollte er Dir das Geld zurückgeben, da er für das Produkt verantwortlich ist und Du nicht das bekommen hast, was angeboten wurde. Selbstverständlich kann man vom ihm nicht erwarten, dass er es vor dem Verkauf auf die Gültigkeit hin überprüft. Nachdem es somit an Dir hängen blieb und nun Gewissheit herrscht, sollte der Verkäufer zur Einsicht gelangen.

Um was für einen Code handelt es sich denn? Eines, das online versendet wird oder den man auf einer Karte freirubbeln muss?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dany510
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Re: Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von dany510 » 30.09.2020, 01:45

Hallo @alles2

Danke dir für die ausführliche und fachliche Auskunft/Hilfe zu meinem Anliegen. Es handelt sich dabei um einen Digitalen Code bzw. einen Beleg der mir mittels Foto per Mail übermittelt wurde. Diesen müsste man Online eingeben und der Gesamtbetrag wird mit den erwähnten 30 € dann reduziert. Ich mache mir nur Gedanken, ob ich wegen 30 € bei einer Strafanzeige ernst genommen werden, es ist zwar ein kleiner Betrag aber trotzdem für mich ein Verlust

alles2
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Re: Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von alles2 » 30.09.2020, 11:32

Freilich kann das Ermittlungsverfahren nach § 191 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber es geht nicht nur um den Wert, sondern um die Tatsache, dass es möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Wer weiß, vielleicht ist er Wiederholungstäter (vorbestraft) oder es gibt auch andere Opfer. Solchen Leute gehört eben das Handwerk gelegt. Aber wenn sich niemand was macht, wird sich so schnell wohl nichts ändern.

Will Dir da aber nichts einreden. Doch grundsätzlich sollte die Polizei sowas ernst nehmen. Ob sie da was machen kann, ist eine andere Frage. Dennoch würde ich gegenüber der Firma die Fakten auf den Tisch legen und seine Reaktion abwarten. Alternativ könntest es dem Online-Flohmarkt melden. Falls es bereits mehrere Beschwerden über den Verkäufer gibt, würde man für normal tätig werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von mastercrash » 30.09.2020, 15:55

Wie ich hier schon öfters festgestellt habe, beschränkt sich das Fachwissen von alles2 hauptsächlich auf Strafrecht.
Alles2 versucht immer alle Fälle mit dem StGB zu lösen und dadurch zu einem Ergebnis zu kommen.

Tatsächlich können aber die meisten Fälle einfacher und schneller gelöst werden, ohne die Staatsanwaltschaft zu belasten, da solche Strafverfahren, sollte der Täter bislang eine reine Weste haben, eh praktisch nie wegen 30€ in einer ersten Verurteilung des Täters enden. Außerdem haben Sie dann immer noch nicht Ihr Geld, da Sie sich bei einem solchen 30€ Strafverfahren kaum als Privatbeteiligter anschließen können (weil das Verfahren vor einer Hauptverhandlung eh auf irgend einer Weise sehr sehr sicher eingestellt wird).
dany510 hat geschrieben:
29.09.2020, 23:56
Kann ich jetzt einfach das Geld von seinem Konto retour fordern und die Rückbuchung auch ihn in Rechnung stellen? Wir sprechen von einem Preis von 30 €.
Das klingt (Rückbuchung) als hätten Sie per Lastschrift gezahlt? Zivilrechtlich handelt es sich um eine Mangel, bzw da der Code völlig unbrauchbar war hat er gar nicht geleistet und da er wohl keinen funktionierenden Code mehr besitzt zumindest um eine nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung.

Das heißt, Sie können die Wandlung (Rücktritt) vom Kaufvertrag veranlassen. Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass sein Code ungültig war, dass Ihnen die herausgebende Firma dies auch bestätigen kann und dass Sie deshalb wegen eines Leistungsmangels vom Vertrag zurücktreten. Sollten Sie die Lastschrift-Rückbuchung veranlassen können, können Sie das dann auch machen. Bei einer Lastschrift-Rückbuchung oder Kreditkarten-Chargeback trägt normalerweise eh der Abbucher sämtliche Rückbuchungskosten.

Wenn Sie die Daten des Verkäufers kennen, können Sie natürlich auch mit einer Mahnklage oder (falls Sie denken, dass er dieser widersprechen würde) mit einer gewöhnlichen Zivilklage den Betrag zurück fordern (oder zuerst eine solche androhen).

Es herrscht kein Anwaltszwang bei einem solchen Betrag, die Gerichtsgebühren halten sich in Grenzen (€ 23 sowohl für eine Mahnklage, als auch für eine gewöhnliche Zivilklage, die schlussendlich der Verlierer bezahlt - siehe § 32 GGG).

Sie kommen damit viel eher an das Geld, als strafrechtlich gegen ihn vorzugehen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Gutscheincode nicht mehr gültig

Beitrag von alles2 » 30.09.2020, 21:34

Aber sonst geht's Dir noch gut, oder? (Bitte nicht darauf antworten)
Nichts anderes zu tun, als sich auf mich einzuschießen, wenn Du auf einen Thread reagierst, auf den ich zuvor eingegangen bin? (Nach Möglichkeit nicht darauf antworten, da für mich die Antwort auf der Hand liegt.)

Ständig versuchst Du mich hier zu diffamieren und verdrehst die Tatsachen völlig, was eine böse Unterstellung darstellt.
Es steht einem jeden frei, etwas anzumerken, sollte etwas noch unerwähnt worden sein. Dafür bin ich auch dankbar, da ich gerne dazulerne. Und dort, wo ich mir sicher bin, dass wer anderer mit Kompetenz punkten kann, nehme ich mich zurück. So gut kenne ich meine Pappenheimer. Wenn trotzdem nichts kommt, versuche ich eben mein Bestes und wage den ersten Schritt.

Selbst in der Signatur habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine Garantie auf Vollständigkeit gebe. Man kann nicht von jedem verlangen, dass er in alle Kategorien denken kann. Ich habe meinen Teil dazu beigetragen und gut is'. Jeder kann seinen zusätzlichen Teil dazugeben. Aber bitte wertfrei! Diese persönlichen Sticheleien braucht wirklich keiner! Und einmal mehr hat Dich hier niemand danach gefragt, weil es niemanden interessiert. Zumindest konnte ich einen solchen Thread noch nicht aufspüren!

Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktiven hier bin ich kein Anwalt. Daher bin ich auch derjenige, der so gut wie nie jemanden den Gang zum Anwalt empfiehlt. Übrigens, auch wieder im Gegensatz zu manchen Anwälten hier. Im Gegenteil, ich bin derjenige, der andere davon abhalten möchte und stattdessen zu Beratungsstellen hinweise, die hoffentlich nichts kosten. Der Grund liegt darin, dass ich meine eigene Meinung zu Anwälten habe und die ist nicht durchgehend zufriedenstellend.

Und was ist dabei so verwerflich, wenn sich mein Fachwissen angeblich auf das Strafrecht beschränken soll? (Keine Antwort erforderlich Teil 1) Was willst Du uns damit sagen? (Keine Antwort erforderlich Teil 2) Etwa dass man hier nichts verloren hat, wenn man anscheinend nicht so allwissend wie Du ist? (Keine Antwort erforderlich die Dritte) Tut mir leid, dass habe ich den Forumsregeln nicht vernommen! Ich sollte mir echt überlegen, ob ich hier richtig bin, weil ich anscheinend nur das Strafrecht kennen soll. Oder man sollte die Forumsregeln entsprechend sanieren.

Wie bitte, ich versuche alles mit StGB zu lösen? Hey, sonst ist bei Dir hoffentlich noch alles dran! Mach bitte mal die Augen auf. Ich habe nirgends erwähnt, dass sich der Threadstarter an den Rechtsstaat wenden soll. Natürlich kannst Du mich wie immer NICHT vom Gegenteil überzeugen, weil die Beweise fehlen dürfte oder es herrscht Schweigen im Walde. Ich habe nur Vorlagen geliefert, was der Käufer dem Vorbesitzer schreiben könnte, um ihn vom Gegenteil zu überzeugen.

Und als der Fragesteller von sich aus mit dem Gedanken gespielt hat, Strafanzeige zu erstatten, bin ich auf die andere Seite der Medaille seiner Begründung eingegangen. Und selbst da habe ich niemand zu etwas gedrängt. Ich habe nur eine relativierende Perspektive darauf gegeben. Wäre ja fatal, wenn so manch Mitleser in der wohl irrigen Annahme von der Veranlassung einer Anzeige absehen würde, dass man eh nicht ernst genommen werden würde.

Echt traurig! Mir fälschlicherweise unterstellen, ich würde die Leute dazu bewegen, dass quasi über die Gewaltenteilung zu einem Ergebnis gekommen werden soll. So bist gerade Du es, der hier die betroffene Person den Mund wässrig macht, ein Gericht zu bemühen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie keine Lust auf sowas hat. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.

Das nächste Mal bitte vor Deiner eigenen Türe kehren!

Und wenn Du etwas schreibst, was mir nicht so schmecken würde, behalte ich es für mich. Das hat was mit Anstand zu tun. Leider beruht das offensichtlich nicht auf Gegenseitigkeit. Man muss nicht immer seinen Kopf durchsetzen oder darauf pochen, dass andere die eigene Meinung teilen. Das hier ist keine Sekte, sondern ein öffentliches Forum, bei der jeder seine Meinung kundtun darf, ohne blöd angemacht werden zu müssen.
Freilich ist es war anderes, wenn korrigierend eingegriffen wird. Auch das heiße ich willkommen, da ich nicht frei von Fehlern bin!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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