Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

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Susi
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Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von Susi » 29.09.2020, 15:45

Guten Tag,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Ausgabe des Suchtmittels Hydal an einen Klienten.
Ich arbeite in einem Bedindertenwohnhaus, der DGKP ist nur für ein paar Stunden in der Woche für medizinische Belange im Haus, unter anderen zum eindispensieren der Medikamente.
Nun ist es in Zukunft so, dass ein Klient ein Suchtmittel bekommen wird, welches von uns Pflegeassisten/Fachsozialbetreuer ausgehändigt werden soll (unter Einhaltung der Protokollierung). Nun meine Frage, dürfen wird das überhaupt, ohne eine schriftliche Anordnung unseres zuständigen DGKP für uns? Die Anordnung vom Arzt liegt natürlich auf.
Bitte um Aufklärung.
Susanne



alles2
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von alles2 » 29.09.2020, 20:10

Habe auch jemanden im Verwandtenkreis, der diese starken Schmerztabletten bekommt. Jede beliebige Person darf das Rezept (nur mit Suchtgiftvignette) für den Patienten in der Apotheke einlösen. Daher würde es mich stark wundern, wenn es in Bezug auf fachkundiges Pflegepersonal Hürden geben würde.

Es gibt Suchtmittel, deren ärztlich verordnete Vereinzelung durch die Apotheke vorgenommen werden muss, sollte es hinsichtlich des Konsumenten Bedenken geben (beispielsweise bei Süchtigen). Im Fall von Hydal wäre mir da zwar nichts bekannt. Aber höchstens dann könnte ich mir vorstellen, dass Pflegekräfte sich in irgendeiner Form absichern sollten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Susi
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von Susi » 29.09.2020, 20:21

Hallo,
Ja das Abholen vom Arzt ist auch nicht das Problem, sondern die Verabreichung...wir dürfen als Pflegeassistenzen auch die Medika nicht dispensieren...egal welche, und wenn es nur ein Aspirin ist. Ich könnt mir vorstellen, dass dann die Ausgabe von Suchtgiftmittel nochmal etwas strenger ablaufen wird....
Danke
Susi

alles2
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von alles2 » 29.09.2020, 21:29

Davon bin ich ohnehin ausgegangen, dass gerade die von Dir genannte Art von Pflegekräften ein Medikament abholen dürfen. War mehr darauf aus, dass man die Verabreichung des Medikamentes aufgrund des freien Zugangs auch ohne Bedenken vornehmen dürfte, sollte es beruflich so vorgesehen sein.
Aber im Prinzip hast Du Dir die Antwort selbst gegeben. Wenn in einer Berufsgruppe die Verabreichung von Medikamenten nicht vorgesehen ist, dann schon gar nicht Hydal.

In der Pflege gibt es ja einige Berufsbilder. Die (Fach-)Heimhilfe darf nur hilfsbedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützen (Körperpflege, Haushalt, ...), sollte aber die Finger von Medikamenten lassen. Die Hauskrankenpflege (HKP) kümmert sich hingegen um Wunden, Sondernahrung und alles rund um Medikamente. Fachsozialbetreuer "Altenarbeit" (FSB „A“) dürfen meines Wissens (dem ist ein Gespräch mit dem Sozialhilfeverband vorausgegangen) neben der Körperpflege und der Unterstützung bei den täglichen Grundbedürfnissen auch Medikamente verabreichen.

Weiß jetzt nicht, ob der Pflegehelfer ein Überbegriff von HKP und FSB „A“ ist. Als Du "Pflegeassisten/Fachsozialbetreuer" erwähntest, musste ich daher davon ausgehen, dass das Verabreichen von Medikamenten grundsätzlich kein Problem darstellen sollte. Dass dem "in der Praxis" dann doch nicht immer der Fall sein könnte, überrascht mich dann doch. Daher würde ich meinen, wenn der Umgang mit Medikamenten von der Ausbildung umfasst war, sollte dem nichts entgegenstehen, sofern es der Arbeitgeber nicht ausdrücklich untersagt haben.
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Susi
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von Susi » 30.09.2020, 06:24

Hi,
Vom Gesetz her dürfen wir nur unter schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht des Arztes bzw. Angehörigen ges gehobenen Dienstes....diese Text-Passage verunsichert mich eben.
Danke trotzdem
Susi

alles2
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von alles2 » 30.09.2020, 11:54

Achso, jetzt kann ich mir das mit dem Aspirin besser vorstellen. Vielleicht geht es da um Tabletten, die in der Medikation nicht unter "bei Bedarf" aufscheinen.

Wie auch immer, nachdem ich den erwähnten Gesetzestext nicht kenne, würde ich Dich zwecks Abklärung einfach an den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV) verweisen:

https://www.oegkv.at/headermenu/kontakt/

Wer was machen darf und weil es doch so einige Begrifflichkeiten im Pflegebereich gibt, würde es für mich zu sehr in die Tiefe gehen. Aber der was eine gewisse Ausbildung abgeschlossen hat, müsste über das abgelegte Curriculum Bescheid wissen, was er darf. Nachdem es viele Personen gibt, die Hydal nehmen und das auch ohne Aufsicht, sollte es während der Pflege eigentlich nicht das große Kriterium sein. Es wird ja ohnehin schon vom diplomierten Fachpersonal eingeschachtelt, das die erste Anlaufstelle wäre, und somit für die Verabreichung an den Klienten freigegeben, wofür ein FSB "B" ja zuständig ist. Hingegen kann ich mir vorstellen, dass es u.a. einen Unterschied geben könnte, ob das Hydal subkutan injiziert wird oder oral eingenommen werden soll. Wie gesagt, dazu fehlt mir der Dich verunsicherte Gesetzestext.
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Susi
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Re: Suchtmittel Ausgabe durch Pflegeassistentin

Beitrag von Susi » 30.09.2020, 15:23

Hallo,
vielen Dank für den Link.
Dort werde ich mich erkundigen. DANKE
Susi

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