Wohnungseigentümerbeschluss bei Rohbau
Verfasst: 29.09.2020, 09:11
Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgendes Problem besteht:
Ich habe in NÖ einen Rohbau (nur Aussenhülle fertiggestellt - innen eine Halle ohne Zwischenwände) in einer unlängst fertiggestellten Eigentümerwohnanlage erworben und muss diesen jetzt den Bauvorschriften entsprechend ausbauen. Dazu zählt auch ein Einbau von Dachflächenfenstern in ein Schrägdach, um Belichtung und Belüftung in der Wohnung zu erreichen. Ebenso die Strangentlüftung des Grundkanals, der noch nicht existiert, muss über Dach gezogen werden. Lt Auskunft des Verwalters muss man scheinbar 100% Zustimmung der anderen Eigentümer erhalten, um diese Änderung im Dach durchführen zu dürfen (das Dach ist Allgemeingut).
Durch den Einbau wird kein anderer Eigentümer beeinträchtigt - die Fenster sind direkt in meinem Wohnbereich.
Ich habe der WEG angeboten/mitgeteilt, dass ich alle Kosten (Einbau, plus Wartung etc) selbst tragen werde, um die WEG schadlos zu halten.
Meine Frage: Ist bei einem Rohbau wirklich die WEG ausschlaggebend oder doch das Bauamt und die Behörden allgemein und erst nach erfolgter Baufertigstellung tritt die WEG in Kraft?
Sind wirklich 100% dazu nötig oder reichen nicht auch 75%.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Silvester Scholz
Folgendes Problem besteht:
Ich habe in NÖ einen Rohbau (nur Aussenhülle fertiggestellt - innen eine Halle ohne Zwischenwände) in einer unlängst fertiggestellten Eigentümerwohnanlage erworben und muss diesen jetzt den Bauvorschriften entsprechend ausbauen. Dazu zählt auch ein Einbau von Dachflächenfenstern in ein Schrägdach, um Belichtung und Belüftung in der Wohnung zu erreichen. Ebenso die Strangentlüftung des Grundkanals, der noch nicht existiert, muss über Dach gezogen werden. Lt Auskunft des Verwalters muss man scheinbar 100% Zustimmung der anderen Eigentümer erhalten, um diese Änderung im Dach durchführen zu dürfen (das Dach ist Allgemeingut).
Durch den Einbau wird kein anderer Eigentümer beeinträchtigt - die Fenster sind direkt in meinem Wohnbereich.
Ich habe der WEG angeboten/mitgeteilt, dass ich alle Kosten (Einbau, plus Wartung etc) selbst tragen werde, um die WEG schadlos zu halten.
Meine Frage: Ist bei einem Rohbau wirklich die WEG ausschlaggebend oder doch das Bauamt und die Behörden allgemein und erst nach erfolgter Baufertigstellung tritt die WEG in Kraft?
Sind wirklich 100% dazu nötig oder reichen nicht auch 75%.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Silvester Scholz