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Umlaufbeschluss

Verfasst: 28.09.2020, 15:34
von e
Hallo
Wir sind 3 Parteien im Haus ohne Hausverwaltung.
Wir wollten eine Beleuchtung des Allgemeinweges.
Es gab einen Umlaufbeschluss
2 Parteien (Anteilsmehrheit) stimmten zu
1 Partei dagegen.
Darf das jetzt dennoch durchgeführt werden, oder nicht? Was muss noch beachtet werden, sodass man keine Probleme bekommt?
Danke schon einmal

Re: Umlaufbeschluss

Verfasst: 28.09.2020, 22:10
von alles2
In nehme an, dass dem Überstimmten Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Hat er durchklingen lassen, dass der Beschluss angefochten werden würde? Wenn alles ordnungsgemäß erfolgt ist, wäre der Beschluss aufgrund der ausreichenden Mehrheit durchsetzbar.

Im Zuge der außerordentlichen Verwaltung hätte er jedoch nach § 29 (1) WEG eine dreimonatige Anfechtungsfrist ab Anschlag des Beschlusses im Haus, um es einer inhaltlichen Überprüfung durch das Gericht unterziehen zu lassen. Nach welchen Kriterien die Instanz gehen würde und wie der weitere Ablauf aussieht, findet sich in den nachfolgenden Absätzen des genannten Paragraphen.

Re: Umlaufbeschluss

Verfasst: 29.09.2020, 09:53
von MG
Wenn diejenigen, die dafür sind, die Änderungen alleine finanzieren, benötigen sie die Zustimmung des weiteren Miteigentümers nicht. Andernfalls wäre im Wesentlichen, wie von "alles2" dargelegt, vorzugehen. Da die Regelungen über die die Beschlussfassungen und deren Anfechtungsmöglichkeiten sehr penibel einzuhalten sind, sollten Sie sich die entsprechenden Bestimmungen gut durchlesen. Sie finden im Internet auch zahlreiche praktische Tipps hierzu. Nur als Beispiele:

https://rs-hausverwaltung.at/2017/12/11/beschlussfassung-der-miteigentuemer-im-wohnungseigentum/

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Wohnen_im_Eigentum/Beschlussfassung_der_Eigentuemergemeinschaft.html

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at