Kosten
Verfasst: 23.09.2020, 16:44
Vielen Dank für die Antwort
Im NTG sind die netto HÖCHSTSÄTZE (exkl. Ust.) festgelegt.
Nun, dies ist unterschiedlich. Mindestens eine Unterschrift pro Vertrag und Partei. Oftmals gibt es aber Anhänge zu Kaufverträgen von Immobilien, bei denen ebenfalls eine Unterschrift vorgesehen ist.
Zweimal. Es handelt sich um zwei Unterschriften auf zwei verschiedenen Urkunden. Daher greift auch der Rabatt nach § 25 Abs 2 NTG erstmal nicht. Dennoch geben Notare hier oftmals einen Preisnachlass, da sie ja auch nur einmal die Identität der Person feststellen müssen, wenn beide Unterschriften beim selben Termin geleistet werden.
Nelly hat geschrieben: ↑24.09.2020, 11:28Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Der Notar hat mir heute mitgeteilt, dass er 120,--€ verrechnet hat, weil es sich um einen Termin außerhalb seiner Kanzlei gehandelt hat.
Die 120,-- seien eine Pauschale, die bei jedem Auswärtstermin, egal welche Entfernung berechnet werde.
Wie sehen Sie das? Muss ich das so akzeptieren oder gibt es Obergrenzen, an die sich die Notare halten müssen? Entfernung vom Notar zum KV Errichter sind 670 Meter!
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Und hier die Eingangsfrage:Erhöhung der tarifmäßigen Gebühr
§ 3. (1) Für eine Tätigkeit, die von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit, Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden ist, hat der Notar Anspruch auf eine Wertgebühr in einem entsprechend höheren als dem tarifmäßigen Ausmaß, jedoch nicht mehr als auf das Doppelte der tarifmäßigen Gebühr.
(2) Für Tätigkeiten die der Notar in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen aus gerechtfertigten Gründen vornehmen muss oder auf Verlangen der Partei vornimmt, erhöht sich die tarifmäßige Wert- oder Zeitgebühr um die Hälfte.
Nelly hat geschrieben: ↑23.09.2020, 16:44Hallo,
ich habe erfahren, dass meine Nachbarin 120,--€ weniger für die Unterschriftsbeglaubigung bei ein und demselben Notar bezahlen muss als ich. Kann das sein? Verkäufer, Wohnfläche und Kaufpreis sind ident, Kaufdatum variiert um 3 Monate.
Müssen sich die Notare an die im NTG festgelegten Beglaubigungsgebühren halten oder gibt es hier Ausnahmen?
Wie errechnet sich die Anzahl der Unterschriften, die beglaubigt werden müssen?
Wird meine Unterschrift auf dem Kauf- und auf dem WE Vertrag einmal oder zweimal berechnet ?
Vielen herzlichen Dank für eure Antwort und liebe Grüße