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Nelly
Beiträge: 17
Registriert: 13.06.2020, 19:01

Kosten

Beitrag von Nelly » 23.09.2020, 16:44

Vielen Dank für die Antwort
Zuletzt geändert von Nelly am 21.02.2022, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Beglaubigungskosten Notar

Beitrag von mastercrash » 24.09.2020, 05:30

Nelly hat geschrieben:
23.09.2020, 16:44
Müssen sich die Notare an die im NTG festgelegten Beglaubigungsgebühren halten oder gibt es hier Ausnahmen?
Im NTG sind die netto HÖCHSTSÄTZE (exkl. Ust.) festgelegt.
Es steht jedem Notar frei, davon abweichend, auch nur mit einer Partei, ein geringeres Honorar zu vereinbaren.
Nelly hat geschrieben:
23.09.2020, 16:44
Wie errechnet sich die Anzahl der Unterschriften, die beglaubigt werden müssen?
Nun, dies ist unterschiedlich. Mindestens eine Unterschrift pro Vertrag und Partei. Oftmals gibt es aber Anhänge zu Kaufverträgen von Immobilien, bei denen ebenfalls eine Unterschrift vorgesehen ist.
Grundsätzlich besteht auch bei Kaufverträgen von Immobilien kein Formzwang. Dennoch werden die Unterschriften für gewöhnlich bei einem Notar für eine größere Rechtssicherheit beglaubigt (was auch durchaus ratsam ist) und dann werden auch alle Unterschriften beglaubigt.
Nelly hat geschrieben:
23.09.2020, 16:44
Wird meine Unterschrift auf dem Kauf- und auf dem WE Vertrag einmal oder zweimal berechnet ?
Zweimal. Es handelt sich um zwei Unterschriften auf zwei verschiedenen Urkunden. Daher greift auch der Rabatt nach § 25 Abs 2 NTG erstmal nicht. Dennoch geben Notare hier oftmals einen Preisnachlass, da sie ja auch nur einmal die Identität der Person feststellen müssen, wenn beide Unterschriften beim selben Termin geleistet werden.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Nelly
Beiträge: 17
Registriert: 13.06.2020, 19:01

Kosten

Beitrag von Nelly » 24.09.2020, 11:28

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Zuletzt geändert von Nelly am 21.02.2022, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Beglaubigungskosten Notar

Beitrag von alles2 » 24.09.2020, 13:01

Nelly hat geschrieben:
24.09.2020, 11:28
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Der Notar hat mir heute mitgeteilt, dass er 120,--€ verrechnet hat, weil es sich um einen Termin außerhalb seiner Kanzlei gehandelt hat.
Die 120,-- seien eine Pauschale, die bei jedem Auswärtstermin, egal welche Entfernung berechnet werde.

Wie sehen Sie das? Muss ich das so akzeptieren oder gibt es Obergrenzen, an die sich die Notare halten müssen? Entfernung vom Notar zum KV Errichter sind 670 Meter!

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Wir kennen die Höhe der Tarifgebühr der Angelegenheit nicht. Auch ist nicht zu entnehmen, zu welcher Zeit die Beglaubigung erfolgte. Die Distanz zu seiner Kanzlei kann relativ sein, wenn er außerhalb der Bürozeiten extra von sich zu Hause losfahren musste.

Als Orientierung sei daher vorerst auf § 3 NTG hingewiesen:
Erhöhung der tarifmäßigen Gebühr
§ 3. (1) Für eine Tätigkeit, die von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit, Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden ist, hat der Notar Anspruch auf eine Wertgebühr in einem entsprechend höheren als dem tarifmäßigen Ausmaß, jedoch nicht mehr als auf das Doppelte der tarifmäßigen Gebühr.
(2) Für Tätigkeiten die der Notar in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen aus gerechtfertigten Gründen vornehmen muss oder auf Verlangen der Partei vornimmt, erhöht sich die tarifmäßige Wert- oder Zeitgebühr um die Hälfte.
Und hier die Eingangsfrage:

Nelly hat geschrieben:
23.09.2020, 16:44
Hallo,
ich habe erfahren, dass meine Nachbarin 120,--€ weniger für die Unterschriftsbeglaubigung bei ein und demselben Notar bezahlen muss als ich. Kann das sein? Verkäufer, Wohnfläche und Kaufpreis sind ident, Kaufdatum variiert um 3 Monate.
Müssen sich die Notare an die im NTG festgelegten Beglaubigungsgebühren halten oder gibt es hier Ausnahmen?
Wie errechnet sich die Anzahl der Unterschriften, die beglaubigt werden müssen?
Wird meine Unterschrift auf dem Kauf- und auf dem WE Vertrag einmal oder zweimal berechnet ?

Vielen herzlichen Dank für eure Antwort und liebe Grüße
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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