Privatanklagedelikt

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HuberFranz
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Privatanklagedelikt

Beitrag von HuberFranz » 22.09.2020, 21:56

Ein Ermächtigungsdelikt wird mangels Anfangsverdacht eingestellt (§ 35c StAG).
Vermeintlicher Täter und Tat sind bekannt.
Monate später ergibt sich der damals fehlende Beweis (mit dem ein Anfangsverdacht begründet würde).
Darf der Fall wieder "aufgerollt" werden oder gilt das Problem, dass man zu spät dran ist?



mastercrash
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Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Privatanklagedelikt

Beitrag von mastercrash » 22.09.2020, 23:20

Ja, gemäß § 352 StPO dann, wenn

- die Strafbarkeit der Tat noch nicht durch Verjährung erloschen ist
und eben in diesem Fall
- sich andere neue Tatsachen oder Beweismittel ergeben, die geeignet scheinen, die Verurteilung des Beschuldigten nahe zu legen

Sie sprechen hier offenbar von einem Ermächtigungsdelikt, nicht von einem Privatanklagedelikt.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermächtigung zur Verfolgung der Straftat durch einen Berechtigten (zumeist durch den Geschädigten) weiterhin vorliegt (die Ermächtigung zwischenzeitlich nicht zurückgezogen wurde - was ein absolutes Verfahrenshindernis wäre, zB nach §§ 212 Z 7, 259 Z 3 StPO) und die Ermächtigung zur Verfolgung der Straftat vor der ersten Einstellung form- und fristgerecht erteilt wurde (ansonsten wäre nämlich bereits das eingestellte Strafverfahren wegen eines Verfolgungshindernisses unzulässig gewesen).

Ein Privatanklagedelikt kann dagegen durch den Privatankläger nach Einstellung durch das Gericht nur wieder aufgenommen werden, wenn, neben den Voraussetzungen gemäß § 352 StPO, die Einstellung gemäß § 212 Z 1, 2 oder 7 erfolgte. Doch darum handelt es sich hier offenbar nicht, da Sie das StAG zitieren und im Text selbst Ermächtigungsdelikt schreiben.

Ob ein Beweismittel ausreicht, das lediglich einen neuen "Anfangsverdacht" begründen würde, darf allerdings bezweifelt werden. Vielmehr müsste "der Beweis" auftauchen, der wie im Gesetz beschrieben die Verurteilung des Beschuldigten nahe legt. Es müsste also schon ein recht eindeutiger Beweis sein.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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