Katzen

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Sommer
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Katzen

Beitrag von Sommer » 22.09.2020, 07:52

Guten Morgen!

In unserer Gegend gibt es viele Freigängerkatzen, von denen die Besitzer bekannt sind. Grundsätzlich gibt es auch kaum Probleme, jedoch gibt es aktuell zwei Sachverhalte, bei welchen Nachbarn unterschiedlicher Meinung sind.

Sachverhalt 1:
Im Garten A befindet sich ein aufblasbarer Pool. Katze B des Nachbarn streunt gerne in diesem Garten herum und wurde auch fotografiert, als sie es sich am oberen Wulst des Pools gemütlich machte und in dieser wackeligen Position sogar schlief. Einige Zeit später fehlte Luft im Pool und es wurde auf einer anderen Poolstelle ein kleines Loch festgestellt, das von einer Katzenkralle stammen könnte (aber nicht muss). Zudem gibt es mehrere Freigängerkatzen in diesem Bereich (deren Interesse am Pool aber nicht bekannt ist).
Kann der Katzenbesitzer von B automatisch "auf Verdacht" haftbar gemacht werden? Bzw. wie kann sich ein katzenfreier Haushalt vor derartigen Beschädigungen absichern?

Sachverhalt 2:
Katze C wird im Keller von Nachbar D irrtümlich eingesperrt, nachdem sie unbemerkt durch die während der Gartenarbeit offene Kellertüre eingedrungen ist. Erst zwei Tage später wird die Katze dort gefunden. Sie hatte beim Versuch nach draußen zu gelangen einige Sachen beschädigt, Katzenkot und Urin hinterlassen und sie hat sich an der Pfote an einer Mausefalle verletzt.
Ist ein Hausbesitzer generell dazu verpflichtet, dafür zu Sorgen, dass keine Katzen ins Haus gelangen können (IMMER verschlossene Tür)? Wer muss die Tierarztkosten bezahlen und wer muss für den entstandenen Schaden im Keller aufkommen? Der Hausbesitzer oder der Katzenbesitzer?

Vielen Dank



alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 22.09.2020, 12:25

Im Prinzip kannst Du Dich an § 1320 (1) 2. Satz ABGB orientieren:
Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.
Nun seid Ihr auch von der Einsichtigkeit des Tierhalters abhängig, welches den weiteren Weg vorgeben wird. Wer weiß, vielleicht hat er eine Haftpflichtversicherung für Katzen und würde davon Gebrauch machen. Ansonsten könnte man mit einer Unterlassungsklage ankommen. Kenne da das nachbarschaftliche Verhältnis nicht.

Abgesehen von er guten Dokumentation des übermäßigen Besuches der Katze könnte man ihm vortragen, dass es in letzter Zeit zu Beschädigungen gekommen ist, die nicht von selbst entstehen. Man würde vorerst auf die Anbringung einer Kamera verzichten. Erwarte aber aufgrund der Umstände, dass Vorkehrungen gegen den ungebetenen Gast getroffen werden würde. Unterbleiben diese, kann er tatsächlich für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Wenn jemand ein Tier nicht absichtlich eingesperrt hat, kann er auch nichts dafür. Man kann ja nicht erwarten, dass er paranoid durch die Gegend rennt und sich in seinem eigenen Wohnraum einschränken muss. Die Katze hat dort nichts zu suchen. Daher wäre einmal mehr der Halter in der Haftung. Nur meine Meinung!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Katzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 22.09.2020, 16:19

Ich kann mich erinnert zu haben das es in paar Sendungen bei uns hiess das ein Katzen halter nicht für die Katze verantwortlich zu sein hat und man eine Katze nicht bei sich zuhause einsperren könnte. Ich behaupte mal das mit den Pool fällt unter Schicksalhaftes ereigniss. Und Ich behaupte die Katze hat hier auch nicht vorsätzlich gehandelt. :lol:

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 22.09.2020, 21:30

Also ich kann mich erinnern, dass durch die Haushaltsversicherung Schäden gedeckt sind, die Katzen an fremden Sachen verursachen. Also auch, wenn sie diverse Gegenstände als Kratzbaum auserkoren haben. Und das tun sie schnell mal!

Springt die Versicherung aus irgendwelchen Gründen ab, sollte nach meinem Dafürhalten eben der Halter aus der eigenen Tasche herhalten. Und weil er für die Versicherung zahlt, sehe ich ihn als Haftungsträger. Wie kommt das Opfer dazu, für die Kosten aufzukommen. Seine Hausratversicherung würde nicht einspringen, wenn es sich um seine eigene Katze gehandelt hätte, sondern müsste meines Wissens selbst für die Kosten aufkommen!

Von Einsperren redet keiner. Aber Wege zu Problemfeldern kann man hinderlich gestalten. Eine Katze erziehen ist zwar nicht ohne, aber dennoch ein Versuch wert. Wenn schon Konfliktpotenziale angesprochen werden, sollte man auch aktiv werden, da man sonst selbst im Falle der Beiziehung eines Richters schlechtere Karten hätte.
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Das_Pseudonym
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Re: Katzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 22.09.2020, 22:39

Und wie soll man eine Katze erziehen nicht auf den Pool des Nachbarn zu springen?
Unsere hat sich gerne am Grillfleisch der Nachbarn bedient und diese im Wohnzimmer besucht.
Katzen machen das was die für richtig halten.

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 23.09.2020, 01:30

Das ist nicht wirklich die Frage (bin kein Katzenflüsterer) und darauf zielte ich nicht ab. Außerdem muss man nicht mit dem schwierigen Methoden anfangen, wenn es leichtere Maßnahmen auch geben könnte. Mir ging es mehr darum, dass man der Katze den Weg zum Nachbarn zumindest beschwerlicher gestaltet, und nicht darum, dem Vierbeiner dahingehend zu dressieren, welche Gegenstände des Nachbarn es zerstören darf. Wir hatten einen Fall, bei dem der Nachbar einen Maschendrahtzaun aufgestellt hatte und die Sache war gegessen. Auch Katzen sind eben keine Tausendsassas.

Nachdem ich weder die Umgebung des Betroffenen noch die Katze kenne, werde ich sicher keine Anordnung erteilen, sondern lediglich Lösungsvorschläge machen!

Hingegen blieb von Dir derweil noch unergründet, warum Du öffentlich die Meinung vertrittst, der Tierhalter würde nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn fremde Sachen beschädigt wurden. Da ich eine solch womöglich falsche Aussage nicht stehen lassen wollte, ließ es mich auf den Plan rufen. Konnte ich Dich damit wenigstens zum Umdenken bewegen? Würde es nämlich begrüßen, wenn man das nicht ins Lächerliche ziehen würde, weil es subjektiv empfunden irgendwie so den Anschein macht!
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Das_Pseudonym
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Re: Katzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.09.2020, 13:41

Sry es kommt immer darauf an was für Tiere! Für Hunde ist es nicht normal das diese einfach so über paar Zäune springen und mal den Nachbar besuchen. Bei Katzen ist das ein normales verhalten.
Was ist mit Füchsen, Dachse, Eichkatzerl,...? Die haben Wir im Gerten wenn eines davon was zerstört wer ist da haftbar zu machen? Die Republik? Siehst... :wink:
bei dem der Nachbar einen Maschendrahtzaun aufgestellt
Da müsste man den eigenen Garten in ein Mausschwitz verwandeln um eine freiheitsliebende Katze einsperren zu können! Das halte Ich für Tierquälerei.

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 23.09.2020, 15:01

Ich verstehe nicht, warum Du immer wieder vom eigentlichen Thema abdriftest. Bei Tieren, dessen Besitzer bekannt sind, haftet der Halter. Nur bei größeren Exemplaren ist dazu für gewöhnlich eine Zusatzversicherung nötig.
Ist hingegen der Tierhalter bekannt, haftet dieser (bzw. über seine Versicherung) bei Beschädigungen fremder Sachen. Du hattest ja gemunkelt, das dem nicht so sei. Du scheinst es abermals nicht verstehen zu wollen. Also kann ich da aus Deinen Rückschlüssen gar nichts entnehmen!
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Re: Katzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.09.2020, 16:11

Wieso haftet der Besitzer wenn es nicht sein verschulden war?

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 23.09.2020, 21:30

Dazu hatte ich mich eigentlich in meinem ersten Beitrag diesen Threads geäußert, indem sogar die gesetzliche Grundlage zitiert wurde. Jeder Tierhalter, der schließlich das "Viech" zu sich in den Haushalt geholt hat, hat daher auch eine gewisse Sorgfaltspflicht hinsichtlich Beaufsichtigung und artgerechten Haltung, die freilich nicht überschießend gehalten werden sollte. Daher sollte man sich vorher gut überlegen, ob man dem Tier ein geeignetes Umfeld bieten kann, bevor man sich sowas zulegt.

Stell Dir vor, die Nachbarskatze, die wie jeder andere Stubentiger seine Krallen schärfen möchte, macht sich an Deiner Couch (oder in dem Fall an einem Pool) zu schaffen, weil der Halter es verabsäumt hat, ein Kratzbaum anzuschaffen. Also ich kann es mir nicht vorstellen, dass sich das der Durchschnittsbürger nach dem Spruch "Jo mai, kauf i ma hold a Neichs!" auf sich sitzen lassen würde. Sie greifen nämlich gerne auf ein anderes Objekt zurück, wenn sonst nichts angeboten wird.

Und nicht ohne Grund ist es durch die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung gedeckt, wenn das eigene Kleintier Schäden Dritter verursacht. Wie es bei einer Polizze oft ist, wissen das leider nicht immer alle. Wenn stets das Opfer zum Handkuss kommen würde, bräuchte es ja so eine Deckung der Versicherung des Halters ja gar nicht.
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Re: Katzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 24.09.2020, 20:15

:roll: Wir haben im Garten Füchse, Dachse und so weiter. Meine Grosseltern haben Wildschweine und Rehe die mal über, unter den Zaun durch kommen. Wenn diese was verwüsten haftet die Republik? :roll: ...

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 24.09.2020, 21:08

Irgendwie scheinst Du Verwirrung zu stiften mit Deinen Fragezeichen nach Republik (kam bereits zweimal vor). Also das mit der Republik habe ich nie behauptet. Wie gesagt, wenn Wildtiere etwas anstellen, sollte für gewöhnlich die Hausratversicherung des Besitzers auf den Plan gerufen werden. Wüsste auch nicht, wie das mit der "haftet die Republik" funktionieren sollte.
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Re: Katzen

Beitrag von Hank » 25.09.2020, 01:21

…für Wildschäden durch ganzjährig geschontes Wild hat die Republik einen Schadenfonds für Unterstützungsleistungen eingerichtet und je nach Bundesland trägt der Jagdausübungsberechtigte im Umkreis von 50 m regelmäßig bewohnter Gebäuden 50% zum Wildschaden bei…

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Re: Katzen

Beitrag von Sommer » 25.09.2020, 16:29

Danke für die vielen Antworten!

Nun, es handelt sich um eine eher ländliche Siedlung mit Einfamilienhäusern. Zwischen den Bewohnern gibt es wenig Kontakt, aber grundsätzlich keine Probleme.

Wir selbst mögen Katzen gern (auch wenn unsere eigene ehemalige Tierheimkatze im Alter von 19 Jahren und mit enormer Sehschwäche kaum mehr das Haus verlässt), doch waren jetzt eben innerhalb eines Monats beide Fälle mit Freigängern aus der Nachbarschaft.

Bzgl. Pool hatte ich grundsätzlich nicht über Schadensersatz nachgedacht. Er wurde entsorgt, jedoch stellt sich die Frage, ob einem neuen im nächsten Jahr das gleiche Schicksal treffen würde (bzgl. der erwähnten Haushaltsversicherung werden wir uns erkundigen).

Kurze Zeit später hatten wir dann allerdings die eingesperrte Katze in unserem Keller. Ich wäre jetzt auch nicht auf die Idee gekommen, Ersatz für die Reinigung und die kaputten Gegenstände zu verlangen, ALLERDINGS wollte der Katzenbesitzer von uns die Tierarztkosten (knapp 300.-), da das Aufstellen von Mausefallen im eigenen Keller fahrlässig wäre. Wir haben vorerst nicht bezahlt und hier ist eben die Frage, wer haftet. Wenn wir den Schaden der fremden Katzen selbst übernehmen (MÜSSEN?), erscheint es mir jetzt unlogisch, auch noch den Tierarzt zu bezahlen.

Danke!

alles2
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Re: Katzen

Beitrag von alles2 » 25.09.2020, 16:44

Sollte nicht mehr dahinterstecken sein, kann er mit seiner Argumentation scheißen gehen. Die Mausefallen wurden bestimmt gewissenhaft aufgestellt, um gegen entsprechende, ungebetene Gäste vorzugehen. Wenn es aus reiner Boshaftigkeit gegen Katzen erfolgt wäre, was man niemanden unterstellen möchte, würde ich das ja noch verstehen, das müsste man aber erst beweisen. Es ist naheliegender, dass sich Mäuse in den Keller verirren, als Katzen. Zumindest ist es auch bei uns so.

Wer weiß, was sich der Tierhalter als nächstes einfallen lässt, wenn seine Einschüchterungsversuche nicht fruchten. Mit Klagsdrohungen sollte er bei Euch auch nicht weit kommen. Und wenn er etwas von Euch fordert, dann würde ich spätestens jetzt auch von ihm was verlangen.

Noch einmal, Katzen sind in der Haushaltsversicherung mitversichert und das wissen viele Versicherungsnehmer nicht. Selbst wenn etwas grob fahrlässig geschehen ist, ist es normalerweise gedeckt. Daher sollten sich beide Seiten an ihre jeweilige Versicherung wenden.
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