WEG Änderung Aufteilungsschlüssel Kosten
Verfasst: 21.09.2020, 09:21
Liebe Experten, bitte eine Frage zum Ablauf/Verfahren bezüglich der folgenden Sache.
Wir sind neu in eine gebrauchte Wohnung eingezogen, im WE-Vertrag sind spezielle Aufteilungen der Kosten für den Lift angeführt (nur einige Wohnungen zahlen BK dafür). Aufgrund unserer Analyse der extrem überhöhten Betriebskosten sind wir auf den Kostentreiber gestoßen, es werden aufgrund von sehr großen Fensterflächen die Raffstore laufend kaputt und werden auf Kosten der Gebäudeversicherung repariert - zu diesen Raffstore gibt es aber keinen speziellen Aufteilungsschlüssel im WE Vertrag - alle zahlen für diese Reparaturen obwohl nur wenige Wohnungen aufgrund einer Fehlbedienung hier die Schäden verursachen. Aufgrund der vielen Schäden an den Raffstoren ist die Gebäudeversicherung zwischenzeitlich um 100 % teurer geworden (es droht ein neuerlicher Ausstieg, dann haben wir überhaupt keine Gebäudeversicherung mehr)
Die Frage jetzt: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, falls innerhalb der WE keine Mehrheit gefunden wird, die Aufteilungsschlüssel von Betriebskosten zu ändern - als Beispiel: Wenn weiterhin nur wenige Wohnungen die BK für den Lift bezahlen müssen so werden in Zukunft die Schäden an Raffstoren überhaupt in die private Sphäre jedes Eigentümers genommen. Kann ich so einen Wunsch gerichtlich durchsetzen wenn aufgrund der aktuellen Situation keine Rücklagen mehr angespart werden. Wie würde so ein Verfahren laufen?
Wir sind neu in eine gebrauchte Wohnung eingezogen, im WE-Vertrag sind spezielle Aufteilungen der Kosten für den Lift angeführt (nur einige Wohnungen zahlen BK dafür). Aufgrund unserer Analyse der extrem überhöhten Betriebskosten sind wir auf den Kostentreiber gestoßen, es werden aufgrund von sehr großen Fensterflächen die Raffstore laufend kaputt und werden auf Kosten der Gebäudeversicherung repariert - zu diesen Raffstore gibt es aber keinen speziellen Aufteilungsschlüssel im WE Vertrag - alle zahlen für diese Reparaturen obwohl nur wenige Wohnungen aufgrund einer Fehlbedienung hier die Schäden verursachen. Aufgrund der vielen Schäden an den Raffstoren ist die Gebäudeversicherung zwischenzeitlich um 100 % teurer geworden (es droht ein neuerlicher Ausstieg, dann haben wir überhaupt keine Gebäudeversicherung mehr)
Die Frage jetzt: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, falls innerhalb der WE keine Mehrheit gefunden wird, die Aufteilungsschlüssel von Betriebskosten zu ändern - als Beispiel: Wenn weiterhin nur wenige Wohnungen die BK für den Lift bezahlen müssen so werden in Zukunft die Schäden an Raffstoren überhaupt in die private Sphäre jedes Eigentümers genommen. Kann ich so einen Wunsch gerichtlich durchsetzen wenn aufgrund der aktuellen Situation keine Rücklagen mehr angespart werden. Wie würde so ein Verfahren laufen?