Namensänderung bei Kind

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schnitzel
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Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 19.09.2020, 20:45

Vielleicht gibt es hier ja Recherche-Profis...

Gesucht wird JUDIKATUR.

Pflegschaftsverfahren - Namensänderung: Kind ist 1.5 Jahre alt, das heißt, es wäre noch optimal für eine Nachnamensänderung.
Kind lebt bei Mutter und somit soll nun der Familienname der Mutter auch getragen werden.
Argumente:
Wächst in Familie mütterlicherseits auf, relativ überschaubare Dorfgemeinschaft wo immer wieder mit dem Nachnamen konfrontiert wird, Alltag wie Arzttermine und Co macht alles die Mutter und oft besteht die Frage, in welchem Verwandtschaftsverhältnis sie steckt mit dem Kind durch den unterschiedlichen Namen, mit KV hochstrittig.

Laut BH - die ja dann letztlich die Namensänderung bearbeitet - gibt es definitiv Fälle der gerichtlichen Zustimmung, dass der Nachname geändert wird.

Leider finde ich über RIS kaum etwas.

Letztlich wesentlich wird die judikatur sein, weil Richterin relativ faul ist, diesen Argumenten sonst zu folgen.

Weiß jemand etwas bzw hat Tipps und vielleicht sogar Zeit, in die Tasten zu hauen?



alles2
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von alles2 » 20.09.2020, 04:36

Dazu wäre es von Vorteil zu wissen, ob es sich um ein eheliches Kind handelt und ob es eine gemeinsame Obsorge gibt bzw. warum das Kind den Namen des Vaters trägt und welche Haltung der KV zum dem Thema hat.

Angenommen das Kind stammt aus der gemeinsamen Ehe, bei der die Gattin den Familiennamen des Ehepartner übernommen hat. Kam es wieder zu einer Scheidung und die KM nimmt ihren Mädchennamen an, sollte es meiner persönlichen Einschätzung nach keine Probleme darstellen, wenn auch das Kind den Geburtsnamen der Mutter bekommen soll. Alternativ könnte man über einen Doppelnamen nachdenken, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind.

Je nachdem, welche Umstände zutreffend sind, kannst Du Dich hier durchklicken:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/3/1.html

Es gibt haufenweise Gerichtsentscheidungen diesbezüglich und diese berufen sich im Prinzip auf § 2 (1) NÄG (Namensänderungsgesetz):
Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor, wenn

1. der bisherige Familienname lächerlich oder anstößig wirkt;
2. der bisherige Familienname schwer auszusprechen oder zu schreiben ist;
3. der Antragsteller ausländischer Herkunft ist und einen Familiennamen erhalten will, der ihm die Einordnung im Inland erleichtert und der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wird;
4. der Antragsteller den Familiennamen erhalten will, den er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat;
5. der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er früher zu Recht geführt hat;
6. die Vor- und Familiennamen sowie der Tag der Geburt des Antragstellers mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart übereinstimmen, dass es zu Verwechslungen der Personen kommen kann;
7. der Antragsteller nach bereits erfolgter Namensbestimmung (§ 93b ABGB) einen Familiennamen nach §§ 93 bis 93c des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches – ABGB, JGS Nr. 946/1811 erhalten will;
(Anm.: Z 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2016)
8. der Antragsteller nach bereits erfolgter Namensbestimmung (§ 157 Abs. 1 ABGB) einen Familiennamen nach § 155 ABGB erhalten will;
9. der Antragsteller einen § 155 ABGB entsprechenden Familiennamen der Person erhalten will, der die Obsorge für ihn zukommt oder in deren Pflege er sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze Zeit beabsichtigt ist;
9a. der Antragsteller, der neben der österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, einen Familiennamen erhalten will, den er nach einem anderen Personalstatut bereits rechtmäßig führt und Ziel der Namensänderung ist, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen;
10. der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können;
10a. der Antragsteller glaubhaft macht, Opfer im Sinne des § 65 Z 1 lit. a Strafprozessordnung – StPO, BGBl. Nr. 631/1975, zu sein und dass eine Änderung des Familiennamens Straftaten im Sinne des § 65 Z 1 lit. a StPO vorbeugen kann;
11. der Antragsteller aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen wünscht.
Lässt man mal den Punkt 11 außen vor, dürften sich Deine angeführten nicht mit den gesetzlichen Gründen decken. Dann müsste man nämlich etwas tiefer in die Tasche greifen. Denn ich vermute, dass es sich bei dem letzten Punkt um den "Wunschnamen" handelt, bei dem außerhalb der Antragsgebühren von 14,30 Euro (plus 3,90 pro Beilage) noch die Bewilligungsgebühren von 545,60 Euro dazu kommen.

Hier noch den Namensänderungsantrag, bei er auch auf die wesentlichen Gesetze hingewiesen wird:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/namaend.pdf

Aus dem RIS-Datenbestand u.a.:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_TI_20160204_LVwG_2015_29_3179_5_00
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schnitzel
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 20.09.2020, 07:45

Hallo,

ja - das war mir bereits alles bekannt.

Kind unehelich, auf Druck des Vaters bekam es seinen Nachnamen.

Vater sträubt sich.

Doppelname keine Option, Kind hat bereits Doppel-Vornamen.

Die Gebühren usw. sind erst mal irrelevant.

Wichtig wäre wirklich JUDIKATUR zu finden, denn offenbar gibt es gerichtliche Zustimmungen für die Nachnamensänderung :-)

Und Richterin ist eine, die sich extrem Bach Judikatur orientiert und wie wir alle wissen, legt der Advokat die besser gleich auf den Tisch, bevor es heißt „Name irrelevant, Antrag abgelehnt.“

alles2
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von alles2 » 20.09.2020, 12:16

Das ist bedauerlich. Hätte man das mit dem unehelichen Kind vorher gewusst, hätte man sich einiges ersparen können. Und dass es dann den Namen des Vaters bekommt, ist eher unüblich (weil eigentlich ist es andersrum) und hätte man auch erwähnen können. Daher bin ich von der gängigen Variante ausgegangen. Diesmal auch, dass der KV die gemeinsame Obsorge haben dürfte. Die ausführliche Fassung war mir dennoch ein Anliegen, da andere Betroffene auch über diesen Thread stolpern können.

Leider kann man bei der von Dir beschriebenen Ausgangssituation wenig Hoffnung machen, da eine Namensänderung nur einmal zulässig ist, sollten sonst keine besonderen Gründe vorliegen. Und wenn es einem so sehr ein Anliegen ist und man keine gesetzlichen Gründe vorbringen kann, ist ja zumindest nicht alles verloren, zumal man sich den Namen "erkaufen" kann. Darum habe ich auch auf die Gebühren hingewiesen.

Kann leider nicht ganz folgen, worauf Du dann eigentlich aus bist. Auch Richter können nur nach dem gehen, was das Gesetz hergibt, welches folglich über einem Richterspruch stehen sollte. Und solange der Antrag nicht dem § 3 NÄG widerstreitet, sollte es keine Hürden geben. Und ob die Richterin am Tag der Entscheidung mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, tut wirklich nichts zur Sache. Sollte man damit wegen Unplausibilität nicht einverstanden sein, dürfte es eine weitere Instanz geben. Nach meinem Dafürhalten gibt es daher kein höheres Instrument, als mit dem entsprechenden Paragraphen zu arbeiten. Und diese sind nicht dazu da, um umgangen zu werden. Nach meinem Gefühl zielt Deine Anfrage genau auf das ab.

Hingegen ist es mir entgangen, dass Personen mit Doppel-Vornamen keine Doppel-Familiennamen mehr haben dürfen. Ich kenne nämlich so einen Fall, wobei mir nicht die näheren Umstände bekannt ist. Hättest Du dazu eventuell eine Quelle für mich?

Sollte jemand eine fragwürdige mündliche Information einer BH oder eines Magistrats bekommen haben, würde ich darauf scheißen und gleich einen schriftlichen Antrag stellen. Dann hat man eher Gewissheit über den Status Quo und jemand muss mit seinem Sanktus dafür geradestehen. Telefonisch oder wie auch immer kann man jemand immer leicht abwimmeln und man wäre das Problem los.
Warum ich das erwähne? Erst diese Woche hatte ich so einen Fall, auf das ich hier nicht ins Detail gehen möchte. Aber von der BH die Information bekommen, dass eine Person aus einem EU-Land ohne Pflegestufen(-grad)-System kein Anspruch auf ein Pflegeheim-Platz hat. Da ich von einem Fall in einem anderen Bundesland wusste, dass das so nicht stimmen kann, hatte ich mich dann an das Land des betroffenen Bundesland gewendet und siehe da, auf einmal stellt sich die ganze Sachlage anders dar.
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schnitzel
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 20.09.2020, 20:03

Der Gedanke ist eher, dass man nicht WILL, dass das Kind einen doppelten Doppelnamen hat... ich denke, das ist verständlich - wer will schon vier Namen - zweimal mit Bindestrich - überall anführen müssen. Von „nicht dürfen“ ist nicht die Rede ;-) Aber ob das für ein Kind so toll ist, wage ich zu bezweifeln.

Wichtig wäre mir wirklich, dass jemand judikatur findet - es gibt sie definitiv, mir sind auch einige Fälle bekannt, wo die Zustimmung zur Namensänderung dann sehr wohl gegeben wurde.

Die Gesetze geben es ja schon her - so wage wie zB (11) ist. Das könnte ja alles sein - Hauptsache es wird gut argumentiert. Also zumindest an der gesetzlichen Grundlage mangelt es eigentlich nicht, also ist eher die Judikatur entscheidend..

Finde es ja sowieso schon mal fragwürdig, warum es nicht absolut ausreicht, dass das Kind den Namen vom Elternteil bekommt, wo es lebt und der mit der Alltagsfürsorge betraut ist. Wird ja jedem einleuchten, dass das Sinn macht, und sowas wie „Zugehörigkeitsgefühl“ gibt es ja auch noch.

Natürlich verstehe ich, dass es auch vom Alter des Kindes abhängt. Wenn ein Kind bereits einen Bezug zum Namen hat / jahrelang im sozialen Netzwerk darunter bekannt war, wird eine Änderung näher zu beleuchten sein als bei einem Baby.

Ich muss ehrlich sagen, dass das SO ein mühseliges Thema sein würde, war mir nicht klar. Dass Mütter so wenig Rechte und Spielraum haben aufgrund des GSR... ist für mich enorm schockierend. Hätte ich persönlich das vorher gewusst, hätte ich wahrsch sogar kein Kind bekommen. Das sollte in jedem Frauenratgeber drin stehen, oder zumindest sollten echt Tipps verbreitet werden, dass man dem KV in keiner Weise entgegen kommt - denn bei Beziehungsende schaut man dann nur noch blöd.

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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von alles2 » 20.09.2020, 21:09

Mein Schockempfinden hält sich hier eher in Grenzen. Ich meine, Ihr versucht, die Rechte des KV zu untergraben, nur weil die Mutter Ihren Willen gegen die Gesetzgebung durchsetzen will. Es wird schon einen Grund geben, warum die Namensänderung der Zustimmung beider obsorgepflichtigen Elternteile braucht. Natürlich ist es nicht vertretbar, wenn man dazu gezwungen wird, dass das Kind einen bestimmten Namen trägt. Nur ist man dann irgendwo selbst schuld, wenn man es zugelassen hat.

Vielleicht sollte die Zivilrechtsklage angedacht werden, da die Namensgebung nicht einvernehmlich, und zwar entgegen des § 156 ABGB entstanden ist, und es somit für ungültig erklärt und rückgängig gemacht werden könnte. Mag weit hergeholt sein, weil eine etwaige Erpressung "or whatever" schwer zu beweisen wäre, wenn der KV alles abstreitet. Denn ein Richter könnte die Klage als Versuch werten, ihren Kopf mit allen (verwegenen) Mitteln durchsetzen zu wollen.

Übrigens, das mit der von mir erwähnten einmalig zulässigen Änderung findet sich unter § 157 ABGB.
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schnitzel
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 21.09.2020, 09:19

Naja, ich sehe da jetzt nichts, was gegen die Gesetzgebung spricht oder nur sture Einbildung.

Ich kann den Wunsch sehr gut nachvollziehen, dass ein Kind den Familiennamen tragen möchte, wo es auch aufwächst, und auch, dass die Mutter diesen Wunsch hat. Hier geht es nicht darum, irgendwem was auszuwischen. (Wer den Fall kennt, weiß, es gab häusliche Gewalt und die Mutter ist extrem traumatisiert und kämpft wirklich eh schon Tag ein, Tag aus, damit es ihr und dem Kind gut geht).
Aber aus genau dem von dir genannten Grund möchte sie das nun nicht zivilrechtlich durchboxen, kostet Geld und Erfolgschancen... gering :-(

Und der Gesetzeswortlaut gibt ja sehr viel her, also kann nicht unbedingt von fehlender Gesetzesgrundlage gesprochen werden.

Zumal es wie gesagt Fälle gibt - sogar recht aktuelle - bloß weil sie selten sind, heißt das ja nicht, dass es nicht funktioniert.
Gerade deswegen ist die Judikatur hier so interessant...

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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von alles2 » 22.09.2020, 03:35

Ich sehe da auch noch nichts, was das Gesetz verletzen könnte. Daher sprach ich vorerst von einem Versuch. Du gibst ja selber zu, gut informiert zu sein. Folglich bist Du mit der Gesetzeslage vertraut. Dennoch willst Du das nicht auf Dich ruhen lassen und wohl einen Weg, bei dem der KV nicht sein Einverständnis geben braucht.

Da sieht man, dass Dein "Kind ist 1.5 Jahre alt, das heißt, es wäre noch optimal für eine Nachnamensänderung" eigentlich relativ ist. Denn frühestens mit 10 Jahren, aber noch viel mehr ab 14 Jahren würde sich die Angelegenheit einfacher gestalten.

Mich würden diese seltenen Fälle ebenso interessieren. Sollte es Personen geben, die dahingehend von etwas gehört haben wollen, dann wäre es eine feine Sache, wenn sie diese auch präsentieren könnten, anstatt dass es nach Dampfplauderei aussehen könnte. Die Judikatur ist im Prinzip nichts, was man unter Verschluss halten muss. Das wäre nicht zuletzt deshalb wichtig, weil die juristische Rechtsnorm sich nach den Durchschnittsmenschen richtet, während es sich tatsächlich um einen Sonderfall handeln könnte.
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schnitzel
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 22.09.2020, 13:15

@alles2

Ja absolut. Mich interessieren Sonderfälle auch sehr bzw. alles was die Judikatur fortbildet.

Das stimmt insofern, dass das Kind befragt wird - aber vergiss nicht: die Gegenseite wird dann sofort mit dem 0815-Satz kontern: die KM habe das Kind beeinflusst und in einen Loyalitätskonflikt gebracht. Bla bla. Das übliche eben, was im Familienrecht immer zieht ;-)

Also wäre jetzt noch der ideale Zeitpunkt, das Kind vor solch einem Loyalitätskonflikt zu schützen (selbst die Elternberaterin hat dies so ausgesprochen; das sollte eine Entscheidung der Eltern sein, und nicht des Kindes.)
Nur dass sie im Gegensatz zur Gutachterin keinen Einfluss hat.

Zum Gutachten, falls jemand weiß, wie man das anfechten kann:
Die GA malt im Prinzip Blümchen. Bei der Verhandlung selbst kam absolut nichts wissenschaftlich basiertes! Nur „einzig wichtig ist, dass das Kind Hand in Hand mit den Eltern zur Einschulung geht und alle fröhlich sind!“ Jaha.. man wird bestimmt bald gemeinsam im kreis tanzen. Und jetzt zurück zur Realität..:


Falls irgendjemand noch die Judikatur durchforsten könnte, wann Zustimmung zur Namensänderung bei Kindern erfolgreich waren - - wären wir auf ewig dankbar. Der Verfahrenshilfe Anwalt hat null Ahnung von judikatur und war offenbar seit Jahren nicht mehr vor Gericht (geschweigedenn Familienrecht).
Wäre so gesehen auch eine gute Übung für alles Jus-Studis ;-)

alles2
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von alles2 » 23.09.2020, 02:34

Beim Stichwort Dampfplauderei war ich indirekt darauf aus, dass man bei den Leuten von der BH nachhaken könnte. Schließlich wollen die angeblich von etwas wissen, was schwer nachvollziehbar ist. Außer der KV hat die Obsorge verloren und es ist da mal was von einem Verfassungsgericht gekommen, wobei dann wohl auch das entsprechende Gesetz angepasst worden wäre.

Was waren eigentlich die Fragen, mit der die Gutachterin beauftragt wurde? So wird es schwer, etwaige Anknüpfungspunkte für eine Anfechtung zu finden. Nur selten ändert sich was an dem Ergebnis oder Einfluss eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Oft dann, wenn man darlegen kann, dass dieser aus dem falschen Bereich kommen würde, um fachkundig auf die Fragen eingehen zu können.
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schnitzel
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von schnitzel » 01.04.2021, 14:11

Hat jemand zufällig Zeit oder sucht nach ein bisschen Judikatur-Übung?

Wir sind ehrenamtlich bei einem Verein für Alleinerziehende und Kinderrechte und tun uns irrsinnig schwer mit der Judikatur-Suche.

Gerade für Opfer von häuslicher Gewalt ist es absolut unverständlich, dass das Kind nicht den Nachnamen der Mutter, wo es lebt, tragen darf... Damit gehen oft große Belastungen im Alltag einher.

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen :-)

Olinda
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Re: Namensänderung bei Kind

Beitrag von Olinda » 09.08.2021, 17:08

Falls noch aktuell, könnte man hier durchforsten

https://rdb.manz.at/suchen?execution=e1s2

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