Zeugenaussage

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Zeugenaussage

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2002, 08:20

Da ich in einer Discothek Zeugen von einer Prügelei wurde, und mich damals bereit erklärte eine Zeugenaussage zu machen, bin ich demnächst vor gericht vorgeladen. Eine Aussage vor der Polizei habe ich schon getätigt. Nun ist der Zeitpunkt der Prügelei bereit ein halbes Jahr her, und ich kann mich nicht mehr sehr gut daran erinnern. Auch an meine Aussage vor der Polizei kann ich mich nicht mehr sehr gut erinnern. Meine Frage: kann ich meine Aussage verweigern? Beziehungsweise kann mir als Zeuge vor Gericht in irgendeiner Weise etwas passieren?




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RE: Zeugenaussage

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2002, 15:03

sie dürfen nur keine Falschaussage machen. Diese wäre strafbar. Wenn sie sich allerdings nicht mehr so genau erinnern können, sagen sie dies ruhig. Das wird dann so protokolliert.


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RE: Zeugenaussage

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2002, 16:37

In Ihrem Fall besteht kein Grund, der ein Zeugnisverweigerungsrecht rechtfertigen würde. Da Sie als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind, müssen Sie somit angeben, daß Sie sich nicht mehr deutlich an die Vorgänge vor einem halben Jahr errinnern können. Im übrigen haben Sie als Zeuge vor Gericht nichts zu befürchten.


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