Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !
Verfasst: 10.09.2020, 21:45
Ich habe mich bezüglich einer medizinischen Angelegenheit ans Gericht gewandt.
Ich wurde 2004 als Notfall ins KH eingeliefert. Nach der Entlassung ging es mir furchtbar.
Die Kontrolluntersuchung brauchte ich nicht mehr.... laut Auskunt der Stationsschwester...
Das wurde mir telefonisch mitgeteilt. Alles schien sehr dubios.
Nun wurde mir von der Juristin des Krankenhauses Unterlagen geschickt, in denen hervorgeht, dass
es mehrere Stunden dauerte bis ich operiert wurde...
Ich habe mich nun ans Gericht gewendet und dort fragte man mich, ob mir die Rechtschutzversicherung Deckung
gibt.
Die schrieb mir Folgendes;
nach erneuter Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen teilen wir Ihnen abschließend mit,
dass wir unsere Ablehnung vom 04.08.2020 aufrecht halten.
Begründung:
Nach ständiger Rechtsprechung tritt der Versicherungsfall durch gesetzwidriges oder vertragswidriges
Verhalten eines Beteiligten ein, das als solches zwar nicht sofort oder nicht ohne weiteres nach außen zu
dringen braucht, jedenfalls aber bereits den „Keim eines Rechtskonfliktes“ in sich trägt, der zur
Aufwendung von Rechtskosten führen kann.
Bei mehreren Verstößen ist der erste, adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich.
Nicht entscheidend ist, ob der Handelnde sich des Verstoßes bewusst ist sowie der Zeitpunkt, wann die
Beteiligten vom Verstoß Kenntnis erlangen.
Der Versicherungsfall ist daher durch die behauptete fehlende Nachbehandlung zur Operation im Jahr
2004 eingetreten und handelt es sich um vorvertragliche Streitigkeiten.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen zu dieser Anfrage keine bessere Nachricht geben können
Kann mir das hier bitte jemand mal übersetzen ?
Ich blicke da wenig durch.
Wer ist mit den Beteiligten gemeint ? Das Krankenhaus ?
Ein ziemliches juristendeutsch, das mir wenig sagt......
Meine Klage betrifft, dass es 4 Stunden dauerte bis im operiert wurde.
Das mit der Nachbehandlung kommt noch hinzu, war aber nicht der Grund meiner Klage.
Ich würde gerne wissen, was man in den 4 stunden mit mir getan hat.....
Das Gericht möchte mir jedenfalls helfen. Es geht nur um die Deckung der Versicherung....
Ich bin erst seit März 2019 versichert...
Doch der entstandene Schaden wurde mir nun bewusst durch die Unterlagen, die mir die Juristin von sich aus
geschickt hat. Ich habe einen jahrelangen Leidensweg hinter mir...
Danke schon Mal für die Hilfe !
FG,
tracky
Ich wurde 2004 als Notfall ins KH eingeliefert. Nach der Entlassung ging es mir furchtbar.
Die Kontrolluntersuchung brauchte ich nicht mehr.... laut Auskunt der Stationsschwester...
Das wurde mir telefonisch mitgeteilt. Alles schien sehr dubios.
Nun wurde mir von der Juristin des Krankenhauses Unterlagen geschickt, in denen hervorgeht, dass
es mehrere Stunden dauerte bis ich operiert wurde...
Ich habe mich nun ans Gericht gewendet und dort fragte man mich, ob mir die Rechtschutzversicherung Deckung
gibt.
Die schrieb mir Folgendes;
nach erneuter Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen teilen wir Ihnen abschließend mit,
dass wir unsere Ablehnung vom 04.08.2020 aufrecht halten.
Begründung:
Nach ständiger Rechtsprechung tritt der Versicherungsfall durch gesetzwidriges oder vertragswidriges
Verhalten eines Beteiligten ein, das als solches zwar nicht sofort oder nicht ohne weiteres nach außen zu
dringen braucht, jedenfalls aber bereits den „Keim eines Rechtskonfliktes“ in sich trägt, der zur
Aufwendung von Rechtskosten führen kann.
Bei mehreren Verstößen ist der erste, adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich.
Nicht entscheidend ist, ob der Handelnde sich des Verstoßes bewusst ist sowie der Zeitpunkt, wann die
Beteiligten vom Verstoß Kenntnis erlangen.
Der Versicherungsfall ist daher durch die behauptete fehlende Nachbehandlung zur Operation im Jahr
2004 eingetreten und handelt es sich um vorvertragliche Streitigkeiten.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen zu dieser Anfrage keine bessere Nachricht geben können
Kann mir das hier bitte jemand mal übersetzen ?
Ich blicke da wenig durch.
Wer ist mit den Beteiligten gemeint ? Das Krankenhaus ?
Ein ziemliches juristendeutsch, das mir wenig sagt......
Meine Klage betrifft, dass es 4 Stunden dauerte bis im operiert wurde.
Das mit der Nachbehandlung kommt noch hinzu, war aber nicht der Grund meiner Klage.
Ich würde gerne wissen, was man in den 4 stunden mit mir getan hat.....
Das Gericht möchte mir jedenfalls helfen. Es geht nur um die Deckung der Versicherung....
Ich bin erst seit März 2019 versichert...
Doch der entstandene Schaden wurde mir nun bewusst durch die Unterlagen, die mir die Juristin von sich aus
geschickt hat. Ich habe einen jahrelangen Leidensweg hinter mir...
Danke schon Mal für die Hilfe !
FG,
tracky