Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

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Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_192 » 10.09.2020, 21:45

Ich habe mich bezüglich einer medizinischen Angelegenheit ans Gericht gewandt.
Ich wurde 2004 als Notfall ins KH eingeliefert. Nach der Entlassung ging es mir furchtbar.
Die Kontrolluntersuchung brauchte ich nicht mehr.... laut Auskunt der Stationsschwester...
Das wurde mir telefonisch mitgeteilt. Alles schien sehr dubios.
Nun wurde mir von der Juristin des Krankenhauses Unterlagen geschickt, in denen hervorgeht, dass
es mehrere Stunden dauerte bis ich operiert wurde...
Ich habe mich nun ans Gericht gewendet und dort fragte man mich, ob mir die Rechtschutzversicherung Deckung
gibt.

Die schrieb mir Folgendes;

nach erneuter Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen teilen wir Ihnen abschließend mit,
dass wir unsere Ablehnung vom 04.08.2020 aufrecht halten.
Begründung:
Nach ständiger Rechtsprechung tritt der Versicherungsfall durch gesetzwidriges oder vertragswidriges
Verhalten eines Beteiligten ein, das als solches zwar nicht sofort oder nicht ohne weiteres nach außen zu
dringen braucht, jedenfalls aber bereits den „Keim eines Rechtskonfliktes“ in sich trägt, der zur
Aufwendung von Rechtskosten führen kann.
Bei mehreren Verstößen ist der erste, adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich.
Nicht entscheidend ist, ob der Handelnde sich des Verstoßes bewusst ist sowie der Zeitpunkt, wann die
Beteiligten vom Verstoß Kenntnis erlangen.
Der Versicherungsfall ist daher durch die behauptete fehlende Nachbehandlung zur Operation im Jahr
2004 eingetreten und handelt es sich um vorvertragliche Streitigkeiten.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen zu dieser Anfrage keine bessere Nachricht geben können


Kann mir das hier bitte jemand mal übersetzen ?
Ich blicke da wenig durch.
Wer ist mit den Beteiligten gemeint ? Das Krankenhaus ?
Ein ziemliches juristendeutsch, das mir wenig sagt......
Meine Klage betrifft, dass es 4 Stunden dauerte bis im operiert wurde.
Das mit der Nachbehandlung kommt noch hinzu, war aber nicht der Grund meiner Klage.
Ich würde gerne wissen, was man in den 4 stunden mit mir getan hat.....
Das Gericht möchte mir jedenfalls helfen. Es geht nur um die Deckung der Versicherung....
Ich bin erst seit März 2019 versichert...
Doch der entstandene Schaden wurde mir nun bewusst durch die Unterlagen, die mir die Juristin von sich aus
geschickt hat. Ich habe einen jahrelangen Leidensweg hinter mir...

Danke schon Mal für die Hilfe !

FG,

tracky



alles2
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von alles2 » 11.09.2020, 02:09

Dir wurden Puzzle-Teile der OGH-Judikatur zur Rechtsschutzversicherung aufgetischt.

Die ausführliche Version findest Du hier unter der Rechtssatznummer RS0114001, wo Du Dich auch in die Urteile 7 Ob 43/00z, 7 Ob 268/01i und 7 Ob 62/03y einlesen kannst:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Suchworte=RS0114001&Dokumentnummer=JJR_20000726_OGH0002_0070OB00043_00Z0000_002
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

a684dd572b1887661782981659331eed_192
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_192 » 11.09.2020, 16:39

@alles2

Und was bedeutet das nun ?
Ich wollte, dass mir die Versicherung Deckung gibt....
Und dann schreiben sie mir das....
Der entstandene Schaden wurde mir ja erst bewusst nach Zusendung aller Unterlagen Ende 2019
und nicht davor.... Und das will die Versicherung nicht akzeptieren....

alles2
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von alles2 » 11.09.2020, 19:56

Vielleicht kann da wer anderer was dazu beitragen. Ich traue mir da kein Urteil bilden, zumal ich mit der Materie zu wenig bewandert bin. Es mag sein, dass der Rechtsschutz recht hat. Dennoch dürfte es gewiefte Anwälte geben, die womöglich Gegenargumente parat haben könnten, die für Dich sprechen würden. Ich persönlich habe da wenig Hoffnung, da es gefühlsmäßig nachvollziehbar wäre, dass die Versicherung nicht mitzieht. Es gibt bekanntlich auch Polizzen, die erst nach einer gewissen Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Und wenn man gesundheitlich angeschlagen ist, wird es ohnehin scher, eine Privatversicherung zu bekommen. Ist hier schon erwähnt worden:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15440

Darüber hinaus sind auch zu viele Fragen offen. Es ist beispielsweise nicht belegt, dass es etwas an Deinem Gesundheitszustand geändert hätte, wenn eine OP unverzüglich durchgeführt worden wäre. Es ist auch nicht zu entnehmen, warum die OP (womöglich aus berechtigten Gründen) verzögert vorgenommen wurde. Auch der Grund für die unterlassene Kontrolluntersuchung fehlt. Somit lässt sich keine Verfehlung ausmachen, was nicht unbedingt eine optimale Basis für eine gerichtliche Verfolgung darstellt.
Für Dich mögen die Umstände seltsam vorkommen. Was aber dahintersteckt, wissen wir beide nicht.

Mit den zuvor genannten Quellen wollte ich Dir Referenzverfahren mit an die Hand geben. Daraus lässt sich entnehmen, wie es zu dieser Rechtslage kam und man kann ableiten, unter welchen Umständen auch andere nicht zu ihrem vermeintlich subjektiven Recht gekommen sind und wann die Richter auf die von der Versicherung bemühten Zeilen zurückgreifen. Von dieser bist Du eh quasi mit einem Copy&Paste abgespeist worden. Irgendwie bedauerlich, da nicht jeder Versicherte ein fachkundiger Jurist ist und man es daher auch irgendwie auf verständlich vermitteln hätte können.

Dass Du erst jetzt gewisse Informationen bekommen hast, könnte Dir helfen, dass bei gewissen rechtlichen Anstrengungen die Verjährungsfrist erst begonnen hat, noch nicht abgelaufen ist und Dir somit noch Möglichkeiten offenstehen. Nur sollten dazu irgendwelche Behandlungsfehler entdeckt werden. Kann leider nicht einschätzen, ob dann der Rechtsschutz aktiv werden sollte, damit Du zu Deinem Recht kommst. Oder ob die nur einspringt, wenn es zeitlich um einen Vorfall während der Polizze geht.
Du könntest Dich aber zusätzlich um eine Stellungnahme von der Patientenanwaltschaft kümmern!
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_192 » 11.09.2020, 22:32

@alles2

Ich hätte mich für eine andere Rechtschutzversicherung entscheiden sollen.
Alleine schon die Antwort vom Rechtsberater ist nicht gerade kundenfreundlich....
Ich habe schon beim letzten Mal um einen anderen Berater gebeten, aber dazu sind die anscheinend nicht
fähig. Hauptsache man lehnt alles ab....
Welche Rechtschutzversicherung ist in Österreich zu empfehlen ?
Weil dann werde ich wechseln. Das ist ja nun auch ein driftiger Grund...

alles2
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von alles2 » 12.09.2020, 00:07

Eine einzelne Empfehlung wird Dir nicht weiterhelfen und kann ein heißes Eisen sein. Aber Du kannst in einer Suchmaschine die Stichworte Rechtsschutzversicherung und Österreich eingeben und bei Google und/oder Herold nach Bewertungen der breiteren Öffentlichkeit vergleichen.

Aber jeder Wechsel ist zwecklos, wenn die den gleichen Standpunkt vertreten, was man vorher nicht wissen kann. Daher würde ich Dir noch zu folgenden Anlaufstellen raten:

Ombudsstelle Deiner Versicherungsanstalt (falls vorhanden)

Informations- und Beschwerdestelle des Versicherungsverbandes: https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/Informations_Beschwerdestelle.html

Versicherungsbeschwerdestelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Versicherung/Versicherung_Allgemeines/Versicherungsbeschwerdestelle.html

Finanzmarktaufsicht:
https://www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner/
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_192 » 12.09.2020, 01:11

@alles2

Vielen Dank !
Ich werde das mal checken. :wink:

MG
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Re: Klage gegen Krankenhaus - als akuter Notfall 4 Stunden bis zur OP !

Beitrag von MG » 13.09.2020, 21:14

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