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Wohnungseigentum

Verfasst: 07.09.2020, 17:56
von jasonx
Im Jahr 2007 hat ein Nachbar während meiner Abwesenheit durch eine Firma durch mein Kellerabteil eine Internet/TV-Verkabelung legen lassen - ohne meine Zustimmung. Die Abwicklung durch die Firma, die durch Ausbau des Schlosses die Türe geöffnet hatte, habe ich seinerseits geregelt, habe aber die Verkabelung bis heute geduldet, aber niemals eine Zustimmung weder schriftlich noch mündlich gegeben.
Nun möchte ich im Kellerabteil neues Mobiliar anbringen und dabei stört der Kabelschacht.
Kann ich nun nach 12Jahren den Nachbarn auffordern, das Kabel zu entfernen bzw. dass ich das veranlasse?
Welche Fristen greifen hier, z.B. 30J?

Re: Wohnungseigentum

Verfasst: 09.09.2020, 12:23
von alles2
Die von Dir angespielte Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, wonach man die Beseitigung des Kabels gerichtlich hätte erwirken können. Die Duldung kann zwar dennoch jederzeit aufgelöst werden, nur bin ich mir nicht, ob nicht sogar Du die Kosten dafür zu tragen hättest, sollte sich mit dem Nachbarn keine Einigung erzielen lassen. Schließlich das sich der Nachbar aufgrund Deines Segens auf die derzeitige Lösung eingestellt, für die ihn bereits Kosten angefallen sein könnten.

Ich habe hier unlängst was von einem Notleitungsrecht oder sowas gelesen, nur finde ich den Thread gerade nicht. In dem Fall könnte es tatsächlich passieren, dass die Versorgungsleitung weiterhin zu dulden wäre, wenn kein anderer Weg über die Verlegung führen würde.