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Re: Vorgehensweise,bei Missachtung,des Zivilprozessrechts,durch das Gericht und Sachvverständige?,

Verfasst: 06.09.2020, 18:41
von alles2
Wir kennen die Streitsache nicht. Uns liegt die Akte nicht vor. Folglich können wir nicht beurteilen, was wesentlich ist. Der Richter kann nur nach dem gehen, was der Rechtsstaat hergibt. Wenn jemand sein subjektives Rechtsverständnis durchboxen möchte, würde es folglich zu nichts führen. Und nicht alles, was ein Anwalt beantragt, muss der Sache dienlich sein, weshalb auch seine Anträge auch mal abgeschmettert werden können. Auch ist eine Verhandlung nicht dazu gedacht, damit eine Streitpartei unentwegt seinen Senf abgibt oder gar dem Richter vorschreibt, was er zu tun hat. Der darf schon noch entscheiden, wem wann Gehör geschenkt wird. Ferner kann er nicht dazu gezwungen werden, auf irgendwelche Anliegen oder Wünsche einzugehen. Nur Anträge müssen bearbeitet werden!

Sollte auch Dein Anwalt gemeint haben, dass der Richter befangen sein könnte, kann man über weitere Schritte schwadronieren. Aber so dürfte alles verlorene Lebensmüh sein.

Re: Vorgehensweise,bei Missachtung,des Zivilprozessrechts,durch das Gericht und Sachvverständige?,

Verfasst: 09.09.2020, 03:00
von alles2
Man kann schnell alles schlechtreden, wenn etwas nicht nach Wunsch läuft. Leider sind noch keine eindeutigen und nachvollziehbaren Verfehlungen des Richters zu entnehmen. Wir müssen uns nun mal an die geltenden Gesetzeslage halten und die sieht bei Dir im Wesentlichen so aus:

https://www.jusline.at/gesetz/zpo/gesamt

Wenn Du das "Zivilprozessrecht" möglicherweise so gut kennst (zumal Du Dich darauf berufst), dann lasse uns doch wissen, worauf Du Dich konkret beziehst und wieso Deiner Ansicht nach der Richter diese verletzt.

Re: Vorgehensweise,bei Missachtung,des Zivilprozessrechts,durch das Gericht und Sachvverständige?,

Verfasst: 20.09.2020, 21:34
von alles2
Ich habe auch nicht geäußert, dass Du die ZPO auswendig lernen sollst. Aber schau Dir mal Deinen Titel an. Wenn jemand sowas schreibt, sollte man davon ausgehen, dass jemand auch das Zivilprozessrecht kennt, auf das er sich beruft, und es konkretisieren kann.

Darüber hinaus erhebst Du schwere Vorwürfe gegen einen Richter, ohne näher ausführen zu können, inwiefern er über das subjektive empfundene Recht hinaus irgendwelche Gesetze verletzt haben soll. Fakt ist, dass wir nicht dabei waren. Daher sind wir auf eine objektive Beurteilung der Sachlage angewiesen. Alles andere wäre hingegen zu viel von uns verlangt. Und nachdem Du ohnehin anwaltlich vertreten bist, wüsste ich nicht, was wir tun können, wenn nicht mal Dein eigener Anwalt helfen kann oder will. Wenn man sich alleine fühlt, wäre es mal ein Anfang, sich in die ZPO einzulesen, um vergleichen zu können, ob tatsächlich alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Auch die Gesetze gehören respektiert!

Ist nicht bös gemeint. Aber irgendwann muss man sich bewusst sein, dass man sich die Welt nicht so machen kann, wie sie einem gefällt. Und es liegt noch immer in der Hand des Richters, ob er einem Antrag nachkommt oder nicht. Wenn die Begründung einem nicht plausibel erscheint, kann man ohnehin zumeist die nächste richterliche Instanz bemühen. Was will man mehr? Ich meine, irgendwann muss ja mal gut sein.