Seite 1 von 1

Baum fällen?

Verfasst: 06.09.2020, 11:14
von Urwi
Hallo,

vielleicht kann uns wer rechtlich da weiterhelfen.
Vier Nachbarn "teilen" sich einen Baum. Bei Nachbarn A kommt der Baum aus dem Boden. Nach ca. einem halben Meter geht der Baum auf das Grundstück von Nachbar B über und wächst dort in den Himmel. Nachbar C+D wollen die überhängenden Äste schneiden, um die Blüten- und Blätterflut am eigenen Grundstück in Grenzen zu halten.

Nachbar B würde gerne den Baum dort abschneiden, wo er vollständig auf seinem Grundstück wächst. Damit würde er praktisch den gesamten Baum fällen, weil dieser ja nur mehr auf seinem Grundstück wächst.

- Darf Nachbar B das?
- Wenn nicht, wie weit das Nachbar B den Baum beschneiden?
- Dürfen Nachbar C+D die überhängenden Äste ab ihrer Grundstück beschneiden?

Leider ist das Einvernehmen mit Nachbarn A nicht gegeben und daher eine einvernehmliche Lösung nicht in Sicht.

Danke

Re: Baum fällen?

Verfasst: 06.09.2020, 14:05
von alles2
Beim überhängenden Bewuchs hat jeder Betroffene ein Selbsthiferecht und darf sich dabei nur im Rahmen des § 422 ABGB bewegen. Das gilt nicht nur für überhängende Äste oder eindringende Wurzeln, sondern auch für auf Nachbargrundstück reichende Baumstämme. Solange die Baumteile ohne vorherige Erlaubnis nicht nach dem Zaun zurückgestutzt werden und dabei nicht das Grund des Nachbarn betreten wird, liegt auch kein Eingriff in fremdes Eigentum vor.

Der Grund des beeinträchtigten Nachbarn wurde hier nicht erwähnt. Dabei ist es für die weiteren Schritte maßgeblich und entscheidet darüber, für wen Kosten für die Beseitigung des nicht naturgeschützten Baumes entstehen. Geht eine Gefahr aus (sämtliche Liegenschaftseigentümer müssen sich die Kosten teilen) oder wird einem dadurch das Licht, evtl. die Frischluftzufuhr, genommen (der Baumeigentümer muss die gesamten Kosten tragen), hat man sich hinsichtlich der Maßnahmen nach § 364 (3) ABGB zu orientieren. Darüber hinaus hat man kaum Möglichkeiten, irgendetwas durch eine Unterlassungsklage über das Bezirksgericht durchzusetzen.

Re: Baum fällen?

Verfasst: 07.09.2020, 20:04
von Urwi
Hallo alles2,

Danke für die Auskunft!

Der Grund aller 3 betroffenen Nachbarn ist die durch den Baum verursachte Verschmutzung durch Blüten, Blätter und ungenießbare Früchte. Auch würden die Kosten von diesen Personen getragen, aber in § 422 ABGB steht
"Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen".
De facto würde der Baum ja gefällt, weil ja nur ein kleiner Teil des Stammes auf dem Grundstück des Nachbarn A steht.
Ob das als "fachgerecht" und "zu schonen" ausgelegt werden kann?

vg

Re: Baum fällen?

Verfasst: 07.09.2020, 23:06
von alles2
Wenn mangels Alternativen kein Weg über das Fällen eines Baumes führt, findest Du die Antwort im 2. Absatz meines ersten Beitrags. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Baumeigentümer nicht gewillt ist oder es ihm nicht möglich ist (wegen fehlender Erlaubnis, das fremde Grundstück zu betreten), den Unrat zu entfernen. Die betroffenen Parteien könnten theoretisch eine Unterlassungsklage zur Beseitigung des Baumes anstrengen. Ob das in dem Fall vor Gericht durchgehen würde, wage ich zu bezweifeln, weil diese natürliche Immission eigentlich zu dulden wäre. Außer es geht davon bspw. eine Rutschgefahr aus!

Re: Baum fällen?

Verfasst: 09.09.2020, 21:23
von Urwi
Danke!