Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

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Reif für die Insel
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Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Reif für die Insel » 04.09.2020, 15:29

Schönen Nachmittag!

An unserem früheren Wohnsitz, welchen wir danach als Wochenendhaus nutzten, gibt es seit einigen Jahren neue Nachbarn. Seither sind unsere Besuche aufgrund der dort nun unnachvollziebaren Ereignisse selten geworden.
In diesem Jahr waren unsere Besuche am Tag vor der Ausgangsbeschränkung im März und danach erst wieder mehrfach seit August. Im März wurden wir gebeten, dass während der Umzugstage eines Haushaltsmitglieds ein paar Gegenstände in unserem Carport vorübergehend abgestellt werden dürfen, im Gegenzug sollte eine defekte Gartenbank entsorgt werden.
Fünf Monate später (eine Langzeitbenutzung war nicht vereinbart) fanden wir das Carport (eigentlich ist dort Platz für drei Autos) wirklich vollgeräumt vor.... Vom Motorrad bis zum Tisch mit Sofa, Rasenmäher, aufgehängte Dekorteile, Tischtennisplatte, vollgeräumtes Regal, einige Fahrräder und wirklich unzählige Kleinteile wurden dort deponiert. Nach Räumung der Nachbarn wurde offensichtlich, dass sie viele unserer dort gelagerten Gegenstände entfernt hatten, um selbst mehr Platz zu haben. Es fehlen unter anderem eine Quadro-Kinderrutsche, eine Wäschespinne, Poolleiter, große Bauspannplatten, Stapelsessel,.... Die Nachbarn meinten, es handelte sich ohnehin um wertlosen Müll, wir selbst hingegen hätten die Dinge aber noch benutzt/benötigt. Die Nachbarn sehen uns zur Dankbarkeit verpflichtet, dass sie bei uns aufgeräumt hatten. 🤔

Unsere Frage wäre, um welches Delikt es sich hier handelt, wenn man vom Nachbargrund Dinge wegwirft (?) um, sich eigenen Lagerplatz zu verschaffen.

Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Reif für die Insel am 05.09.2020, 08:04, insgesamt 7-mal geändert.



alles2
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von alles2 » 04.09.2020, 21:15

Besitzstörung...mehr dazu unter § 339 ABGB (Stichwort Schadensersatzklage).
Wenn Du im Gegenzug haben möchtest, dass er nun auch seinen - für Dich rein subjektiv gesehen - wertlosen Müll entfernt, könntest Du laut über eine Unterlassungsklage nachdenken, wenn er es unter einer eventuellen, angemessenen Fristsetzung nicht von sich aus vornimmt. Ich möchte nicht wissen, wie er sich verhalten würde, wenn Du bei einer eigenmächtigen "Räumung" mit demselben Argument antanzen würdest. Manche glauben echt, ihnen gehört die Welt...
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Reif für die Insel
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Reif für die Insel » 04.09.2020, 21:23

Danke!!! Naja, geräumt wurde ja mittlerweile (auch wenn ich mich im Rahmen dessen beschimpfen und beleidigen lassen musste; da unser Objekt nicht ständig bewohnt ist, sehen sie sich im Recht, weil sie den Platz dringender benötigen als wir 🤦‍♀️).
Es geht mir jetzt darum, dass man ja "eigentlich" nicht die Sachen vom Nachbarn von seinem Grund nehmen und wegwerfen kann. Aber bei Diebstahl müsste er sich selbst bereichern (welches Delikt ist "Entwendung zwecks wegwerfen, um für sich selbst Lagerplatz zu schaffen"?). Wobei wir nicht wirklich wissen, was die Nachbarn tatsächlich damit gemacht haben. Fakt ist, die Sachen sind weg und die Nachbarn haben nicht geleugnet, dass sie etwas damit zu tun haben.

alles2
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von alles2 » 04.09.2020, 22:38

Die dauernde Sachentziehung nach § 135 StGB ist unglücklich formuliert "Diebstahl ohne Bereicherungsvorsatz". Das könnte in Deinem Fall zutreffen, nachdem der Nachbar nicht vorhaben dürfte oder vielmehr vorhatte, Dir die Gegenstände auch irgendwann zurückzugeben.
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Reif für die Insel
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Reif für die Insel » 04.09.2020, 23:16

Vielen Dank!!!! Jetzt hoffen wir natürlich zumindest auf Einsicht der Nachbarn (die versinken nach wie vor in Selbstmitleid, weil das Ausräumen so viel Arbeit war (ja, war es wirklich, es waren aber auch viele Sachen) und jetzt deren Garage und Garten vollgeräumt sind.
Übrigens... ein paar Tage nach der Räumung bei unserem nächsten Besuch standen Rasenmäher und Scheibtruhe schon wieder auf unserem Grundstück. Gestern dann waren nach unserem Hinweis, der neuen Unmut verursachte, keine neuen Sachen abgestellt und auch die Zufahrt war nicht verparkt...
Für nächste Woche haben wir einen neuen Gesprächsversuch vereinbart (bisher war der Unmut bzgl. unserer Fragen zu groß).

Dann ist uns leider noch eine Frage eingefallen, mit der wir nicht umzugehen wissen.
Die Nachbarin beruft sich jetzt darauf, dass mein Mann die Carportnutzung und Entfernung des "Gerümpels" erlaubt hätte. Natürlich steht hier Aussage gegen Aussage. Logisch ist aber, dass mein Mann, auch wenn wir selten am Objekt sind, nicht erlaubt, dass dauerhaft unsere einzigen Parkmöglichkeiten belegt werden und noch benötigte Gegenstände weggeworfen werden. Tatsächlich war von den Umzugstagen und einer defekten Gartenbank die Rede. Anwesend zum Gesprächszeitpunkt waren nur mein Sohn (damals 16, er kann sich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern,; es wäre ihm aber wohl aufgefallen, wenn mein Mann so gravierende Zusagen gemacht hätte) und eventuell der Lebensgefährte der Nachbarin (das wissen wir nicht mit Sicherheit, ob er exakt zu diesem Zeitpunkt in m Garten war).

Bitte, würde es sich auch hier um ein Delikt handeln, das wir in einem hoffentlich sachlichen Gespräch erwähnen könnten?

Und, wäre es in irgendeiner Form relevant, dass es sich beim Besitz um MEIN Eigentum handelt (stammt aus einem Erbe), die fragwürdigen Genehmigungen aber von meinem Mann eingeholt wurden (der das Objekt seit über 30 Jahren ebenso als Wohn- und Wochenendhaus nutzt).

Sollte jetzt auch das kommende Gespräch scheitern wäre bitte meine Frage bezüglich der einzelnen Fristen zu den Delikten (bei Besitzstörung ja nur kurz) und wie wir dann am besten vorgehen sollten.


Danke!!!!!

Christoph18
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Christoph18 » 06.09.2020, 14:07

Hallo. 135 StgB Dauernde Sachentziehung (bis 6 Monate Freiheitsstrafe). Dieser § trifft voll zu aus strafrechtlicher Sicht. Besitzstörung usw auf zivilrechtlichem Weg.
LG

alles2
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von alles2 » 06.09.2020, 15:13

Nach § 57 StGB beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.

So ist es eben bei einer mündlichen Vereinbarung, bei der womöglich auch noch alles schwammig ausformuliert wurde. Da muss man auch mit den Risiken leben. Zeugenaussagen von Angehörigen kommt bei Gericht oft nicht so viel Gewicht zu wie bei jenen von neutralen Personen. Und wenn mir jemand in so einer Situation beispielsweise gesagt hätte, ich könnte das Gerümpel entfernen, kann man es verschieden auslegen. Entweder meint der verbale Absender, dass es sich im Carport alles um Geraffel handelt. Oder es der subjektiven Einschätzung obliegt, was als Kramuri einzustufen wäre. Auch kann man vom "Ausräumer" nicht erwarten, dass er weiß, was vom Besitzer noch benötigt wird und welche "Geschichte" dahintersteckt. Das hätte einfach eindeutig kommuniziert werden müssen. Diese Beurteilung würde auch vom Gericht vorgenommen werden, wenn es darum geht, ob tatsächlich eine Strafbarkeit gegeben ist. Ob es sich dabei um ein Erbstück handelt, interessiert dem Richter dabei nicht. Höchstens dann, wenn man Recht bekommt und es dann um etwaige Schadensersatzansprüche geht (ideeller Wert).
Über das Parkrecht sollten keine Zweifel aufkommen, zumal diese freilich jederzeit wieder aufgekündigt werden kann.
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Reif für die Insel » 06.09.2020, 16:08

Danke!

Nun, es ging tatsächlich nur um eine defekte Gartenbank. Alles andere wäre ja unlogisch. Die Nachbarn brauchten aber offensichtlich den gesamten Lagerplatz... Beweisfotos sind vorhanden.

Ein Jahr ist gut, da haben wir Zeit um zu beobachten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Je nach Einsicht der Nachbarn (deren Standpunkt ist, dass jener Anrecht auf den Platz hat, der ihn dringender braucht) kann ich mir vorweg eine Lösung vorstellen, dass wir die Vereinbarung treffen, dass wir die Sache auf sich beruhen lassen, im Gegenzug aber dauerhaft die Grundstücksgrenzen eingehalten werden müssen. Das fällt nämlich seit vielen Jahren besonders schwer. Da vermutlich noch unzählige Male unsere Zufahrt durch deren Auto verparkt wird, gibt es im Bedarfsfall auch später neuen Grund bzgl. Besitzstörung aktiv zu werden. Wir wollen einfach nur unserer Ruhe...

alles2
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von alles2 » 06.09.2020, 17:09

Dass es seitens Deines Mannes nur um den einen Gegenstand ging, hatte ich sehr wohl vernommen. Daher hatte ich nur als Beispiel erwähnt, wie gefährlich unklare Aussagen sein können. Ich übernehme für niemand Partei, da ich nicht dabei war. Vielleicht war wirklich nur die Rede von der Gartenbank, vielleicht wurde pauschal nur von Gerümpel gesprochen oder es kam sogar ein "Gerümpel wie die Gartenbank" über die Lippen.

In der Tat wäre es äußerst bedauerlich, wenn sich die Nachbarn der Notlügen bedienen würde. Denn zwischen ganzen Gerümpel und nur die Gartenbank liegt ein großer Unterschied. Wenn man denen keine böse Absicht unterstellen möchte, würde ich von einer schlechten Kommunikation ausgehen. Das macht es auch für einen Richter nicht einfacher. Glaubt dieser dem Falschen eher, kann für den anderen das juristische Weltbild ins Wanken geraten. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheit wäre der gütlichen Einigung nach Möglichkeit den Vorzug zu geben. Das verlangt jedoch das Zugehen auf den anderen von beiden Seiten, was sich wohl weisen wird...
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Re: Nachbar entfernt Gegenstände von unserem Grundstück

Beitrag von Reif für die Insel » 06.09.2020, 19:46

Danke, leider werden seit dem Einzug vor neun Jahren die Grenzen permanent missachtet (mit den Vorbesitzern hatten wir die ganzen rund 15 Jahre keinen einzigen Konflikt). In den ersten Jahren gab es zudem einen Hund, der entweder frei herumlief oder aber so angeleint war, dass er die Zufahrt blockierte :-). Das Thema Hund hat sich mittlerweile von selbst erledigt (dafür wandern Hühner in meine Küche, da findet sich aber wohl eine Lösung) und auch die Kinder sind auf beiden Seiten so gut wie erwachsen (unsere Kinder merkten stets Veränderungen im Garten nach unseren Abwesenheiten).
Da wir erst in einigen Jahren wieder vorwiegend dort wohnen möchten, werden wir die aktuelle Situation zum Anlass nehmen und auf die Einhaltung der Grundgrenzen achten (bisher haben wir alles hingenommen, da wir nicht streiten wollten und die Nachbarin sehr uneinsichtig ist). Irgendwann hat sich dann das hoffentlich eingependelt... Wir werden wohl öfters einen spontanen Kurzbesuch dort einplanen müssen, um zu sehen, ob alles so ist, wie wir es verlassen haben..... Eingentlich traurig, aber DANKE für die hilfreichen Informationen!!!!!!

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