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Bescheid-Beschwerde an LandesVerw.Gericht: Gebühr wie entrichten?

Verfasst: 01.09.2020, 16:17
von KernMarc
Hallo, eine spezielle Frage:

Ich möchte als Privatpeson eine Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht einbringen. Dies hat über die bescheidausstellende Behörde (Gemeinde) und nicht direkt beim LVWG zu erfolgen.

Frage: wer erhebt die Gebühr (30,-) bzw. an welche Stelle ist diese zu zahlen? Und WANN?

Kann eine nicht entrichtete (da auch von der Gemeinde nicht eingeforderte) Gebühr zu einer Abweisung der Bescheidbeschwerde aus Formalgründen führen?

Beste Grüße
marc

Re: Bescheid-Beschwerde an LandesVerw.Gericht: Gebühr wie entrichten?

Verfasst: 02.09.2020, 01:35
von alles2
Erfahrungsgemäß wird eine Beschwerde trotz fehlendem Zahlungsbeleg oder Ausdruck der durchgeführten Überweisung an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wie gewöhnlich behandelt. Allerdings würde es dann das genannte Finanzamt auf den Plan rufen und die machen dann sozusagen einen auf Geldeintreiber. Denn die Gebührenschuld beginnt mit Einbringung des Rechtsmittels. Der Beleg ist dem anzuschließen, ansonsten würde eine Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen. Bekommt man von denen erstmalig Post, würden bereits 50 % der Gebührenschuld zusätzlich anfallen.

Die IBAN lautet AT83 0100 0000 0550 4109 und als Verwendungszweck ist die Zahl des Bescheides anzugeben.

Sollten weitere Fragen offen sein, kannst Du Dich hier einlesen:

https://www.jusline.at/gesetz/bulvwg-egebv/gesamt