Bescheid-Beschwerde an LandesVerw.Gericht: Gebühr wie entrichten?
Verfasst: 01.09.2020, 16:17
Hallo, eine spezielle Frage:
Ich möchte als Privatpeson eine Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht einbringen. Dies hat über die bescheidausstellende Behörde (Gemeinde) und nicht direkt beim LVWG zu erfolgen.
Frage: wer erhebt die Gebühr (30,-) bzw. an welche Stelle ist diese zu zahlen? Und WANN?
Kann eine nicht entrichtete (da auch von der Gemeinde nicht eingeforderte) Gebühr zu einer Abweisung der Bescheidbeschwerde aus Formalgründen führen?
Beste Grüße
marc
Ich möchte als Privatpeson eine Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht einbringen. Dies hat über die bescheidausstellende Behörde (Gemeinde) und nicht direkt beim LVWG zu erfolgen.
Frage: wer erhebt die Gebühr (30,-) bzw. an welche Stelle ist diese zu zahlen? Und WANN?
Kann eine nicht entrichtete (da auch von der Gemeinde nicht eingeforderte) Gebühr zu einer Abweisung der Bescheidbeschwerde aus Formalgründen führen?
Beste Grüße
marc