Bewusstlose Person - Strabarkeit nach § 95 StGB?
Verfasst: 27.08.2020, 19:03
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum. In meiner beruflichen Weiterbildung habe ich mit einem Fall des § 95 StGB zu tun, bei dem ich nicht recht weiterweiß.
Sachverhalt:
A schlägt B bewusstlos und lässt ihn am Parkplatz neben einer Bar in einer dunklen Ecke liegen. C kommt aus der Bar, sieht den bewusstlosen B und geht wieder ins Lokal. B gibt später an, dass er dachte, dass sich B seinen Rausch ausschlafen möchte, immerhin ist nebenan eine Bar. Er hat daher nichts unternommen.
Frage:
Liegt eine Schutzbehauptung des B vor? Immerhin liegt die bewusstlose Person B in einer dunklen Ecke eines Parkplatzes. Ist das nicht eine Situation, in dem eine offensichtliche Erforderlichkeit der Hilfeleistung vorliegt, die auch B erkennen musste?
Liegt eine Strafbarkeit nach § 95 StGB vor?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
LG Thorsten
ich bin neu hier in diesem Forum. In meiner beruflichen Weiterbildung habe ich mit einem Fall des § 95 StGB zu tun, bei dem ich nicht recht weiterweiß.
Sachverhalt:
A schlägt B bewusstlos und lässt ihn am Parkplatz neben einer Bar in einer dunklen Ecke liegen. C kommt aus der Bar, sieht den bewusstlosen B und geht wieder ins Lokal. B gibt später an, dass er dachte, dass sich B seinen Rausch ausschlafen möchte, immerhin ist nebenan eine Bar. Er hat daher nichts unternommen.
Frage:
Liegt eine Schutzbehauptung des B vor? Immerhin liegt die bewusstlose Person B in einer dunklen Ecke eines Parkplatzes. Ist das nicht eine Situation, in dem eine offensichtliche Erforderlichkeit der Hilfeleistung vorliegt, die auch B erkennen musste?
Liegt eine Strafbarkeit nach § 95 StGB vor?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
LG Thorsten