Verleumdung (§ 297 StGB, wissentlich falsche Verdächtigung) hinsichtlich einer Verleumdung
Verfasst: 21.08.2020, 03:04
Hallo
Ist es prinzipiell überhaupt in irgendeiner Konstellation möglich, dass ein bspw. wegen Diebstahl Beschuldigter strafrechtlich auch noch eine Verleumdung (§ 297 StGB, wissentlich falsche Verdächtigung) hinsichtlich einer Verleumdung begeht, indem dieser Beschuldigte das - ihn wegen des Diebstahls einer geringwertigen Sache beschuldigende - Opfer (wissentlich falsch) verdächtigt, diese seine (des Opfers) Sache selber verschwinden lassen zu haben, um ihn (den Beschuldigten) eben somit nun zu verleumden (also wissentlich falsch des Diebstahls der Sache zu beschuldigen) ?
Kann dem Beschuldigten hier überhaupt seitens der StA strafrechtlich eine Verleumdung hinsichtlich einer Verleumdung unterstellt werden, dann wenn der konkrete Verdacht besteht, der Beschuldigte hat das mutmaßliche Opfer tatsächlich wissentlich falsch verdächtigt, ihn (den Beschuldigten) hinsichtlich des Diebstahls zu verleumden ?
Oder bewegt sich dieser Beschuldigte in so einem Fall stets innerhalb seines zustehenden Verteidigungsrechts und kann damit grundsätzlich gar keine strafbare Verleumdung in Bezug auf dieses Opfer begehen ?
LG,
Avid
Ist es prinzipiell überhaupt in irgendeiner Konstellation möglich, dass ein bspw. wegen Diebstahl Beschuldigter strafrechtlich auch noch eine Verleumdung (§ 297 StGB, wissentlich falsche Verdächtigung) hinsichtlich einer Verleumdung begeht, indem dieser Beschuldigte das - ihn wegen des Diebstahls einer geringwertigen Sache beschuldigende - Opfer (wissentlich falsch) verdächtigt, diese seine (des Opfers) Sache selber verschwinden lassen zu haben, um ihn (den Beschuldigten) eben somit nun zu verleumden (also wissentlich falsch des Diebstahls der Sache zu beschuldigen) ?
Kann dem Beschuldigten hier überhaupt seitens der StA strafrechtlich eine Verleumdung hinsichtlich einer Verleumdung unterstellt werden, dann wenn der konkrete Verdacht besteht, der Beschuldigte hat das mutmaßliche Opfer tatsächlich wissentlich falsch verdächtigt, ihn (den Beschuldigten) hinsichtlich des Diebstahls zu verleumden ?
Oder bewegt sich dieser Beschuldigte in so einem Fall stets innerhalb seines zustehenden Verteidigungsrechts und kann damit grundsätzlich gar keine strafbare Verleumdung in Bezug auf dieses Opfer begehen ?
LG,
Avid