Ortsbildgutachten
Verfasst: 19.08.2020, 17:38
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob die Kärntner Baubehörde an das Gutachten der Ortsbildpflegekommission gebunden ist? Muss diese entsprechend dem Gutachten entscheiden oder dient ihr dieses lediglich zur Hilfe?
Leider habe ich diesbezüglich nur folgenden Passus gefunden: "Die Behörde hat das Gutachten auf Schlüssigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Mängeln ergänzende oder neuerliche gutachterliche Äußerungen einzuholen."
Gemäß § 13 K-BO hat die Ortsbildpflegekommission das Gutachten zu erstellen. Heißt dies, dass die Behörde auch an dieses Gutachten - wenn es schlüssig und mangelfrei ist - gebunden ist?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
weiß jemand, ob die Kärntner Baubehörde an das Gutachten der Ortsbildpflegekommission gebunden ist? Muss diese entsprechend dem Gutachten entscheiden oder dient ihr dieses lediglich zur Hilfe?
Leider habe ich diesbezüglich nur folgenden Passus gefunden: "Die Behörde hat das Gutachten auf Schlüssigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Mängeln ergänzende oder neuerliche gutachterliche Äußerungen einzuholen."
Gemäß § 13 K-BO hat die Ortsbildpflegekommission das Gutachten zu erstellen. Heißt dies, dass die Behörde auch an dieses Gutachten - wenn es schlüssig und mangelfrei ist - gebunden ist?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.