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Ortsbildgutachten

Verfasst: 19.08.2020, 17:38
von Jusler
Hallo zusammen,

weiß jemand, ob die Kärntner Baubehörde an das Gutachten der Ortsbildpflegekommission gebunden ist? Muss diese entsprechend dem Gutachten entscheiden oder dient ihr dieses lediglich zur Hilfe?

Leider habe ich diesbezüglich nur folgenden Passus gefunden: "Die Behörde hat das Gutachten auf Schlüssigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Mängeln ergänzende oder neuerliche gutachterliche Äußerungen einzuholen."

Gemäß § 13 K-BO hat die Ortsbildpflegekommission das Gutachten zu erstellen. Heißt dies, dass die Behörde auch an dieses Gutachten - wenn es schlüssig und mangelfrei ist - gebunden ist?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Re: Ortsbildgutachten

Verfasst: 20.08.2020, 04:10
von Hank
…Ortsbildschutz ist verfassungsmäßig ganz klar eigener, weisungsfreier Wirkungsbereich der Gemeinden, jedoch nach dem Subsidiaritätsprinzip kann bekanntlich jede Aufgabe einer überforderten Gemeinde weisungsgebunden „nach oben“ wandern…

Re: Ortsbildgutachten

Verfasst: 20.08.2020, 09:59
von Jusler
Danke für die Nachricht, aber was heißt das für meine Frage? Dass die Behörde ihre Entscheidung unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens der Ortsbildpflegekommission treffen kann und nicht daran gebunden ist?

Re: Ortsbildgutachten

Verfasst: 22.08.2020, 21:54
von Hank
…Behörden bestehen immer aus einem obersten, weisungsfreien Entscheidungsorgan, das meistens wiedergewählt werden will, daher muss man politisch Druck machen, damit ein fundiertes Gutachten nicht einfach so in den Wind geschlagen werden kann…