ABGB 1072 Vorkaufsrecht
Verfasst: 19.08.2020, 17:12
Frage:
hält folgender Vertrag in dem Sinn, dass die Wohnung nicht mehr übertragen werden kann ohne das Vorkaufsrecht auszulösen?
....und hinsichtlich welcher die Verbindung gemäß § 12 Abs. 1 WEG angemerkt ist, das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 1072 ff. ABGB ein. Das Vorkaufsrecht wird für alle Arten der Veräußerung, insbesondere Kauf, Tausch und Schenkung und Eigentümerwechsel welcher Art auch immer sowie insbesondere und ausdrücklich auch für den Fall des Ablebens der Verpflichteten, Ehegatten x und y eingeräumt.
hält folgender Vertrag in dem Sinn, dass die Wohnung nicht mehr übertragen werden kann ohne das Vorkaufsrecht auszulösen?
....und hinsichtlich welcher die Verbindung gemäß § 12 Abs. 1 WEG angemerkt ist, das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 1072 ff. ABGB ein. Das Vorkaufsrecht wird für alle Arten der Veräußerung, insbesondere Kauf, Tausch und Schenkung und Eigentümerwechsel welcher Art auch immer sowie insbesondere und ausdrücklich auch für den Fall des Ablebens der Verpflichteten, Ehegatten x und y eingeräumt.