Verletzungen der therapeutischen Abstinenz

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Respeitem_a_lei
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Verletzungen der therapeutischen Abstinenz

Beitrag von Respeitem_a_lei » 18.08.2020, 00:08

Hallo,

super das es so ein Forum gibt, ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

meine Freundin 28J. war während und nach der Schwangerschaft mit der Situation überfordert und das wiederspiegelt natürlich auch im unseren Beziehung. Sie hat eine schwere Kindheit mit Mord in der Familie, Scheindung und und und, also haben uns überlegt das sie zum Therapeut geht.
Der Therapeut hat nach 2 Sitzungen ihr seine Privatnummer Angeboten für den Fall dass Sie was braucht außerhalb der "Öffnungszeiten. nach 2 weitere Sitzungen hat er ihr Bilder von sich geschickt halb- und nackte. Dann haben sie angefangen miteinander zu flirten. Als ich abwesend war (Dienstreise) ist sogar der Therapeut am Abend um ca. 20:00 zu uns nachhause gekommen. Die "Therapie" hat ca. 2Mon. gedauert.

meine Freundin kommt jetzt damit nicht klar...

Wie schaut es eigentlich in Österreich aus mit der Abstinenzregel. https://de.wikipedia.org/wiki/Abstinenzregel

Meine Meinung nach, wenn der "Therapeut" sowas bei meiner Freundin gemacht hat, macht er mit Sicherheiten auch bei weitere Patienten...Ich sehe das als Gefahr.

Was kann man in dem Fall machen? Was sagt das Gesetz in Österreich?


Danke im Voraus für die Antworten und Kommentare.

LG

RAL



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verletzungen der therapeutischen Abstinenz

Beitrag von alles2 » 18.08.2020, 01:00

Die Abstinenzregel klingt für mich wie die Verhaltensregeln eines Therapeuten. Sowas wie die Netiquette für Internet-User. Man kann sich daran halten, muss es aber nicht. Hingegen sollte sehr wohl Beruf und Privates auseinandergehalten werden. Soll heißen, die Aufrechterhaltung der privaten Beziehung zwischen den beiden hat in einer Sitzung nichts verloren und hat höchstens nur im privaten Umfeld stattzufinden. Schließlich zahlt die Krankenkasse (sofern zuständig) doch nicht für deren Techtelmechtel, sondern für die geistige Genesung des Patienten (sofern kein Physio-oder Ergotherapeut).

Solange § 212 StGB (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses) nicht angekratzt wurde und nichts gegen den Willen Deiner Freundin geschah, sehe ich da keine Einwände. Sicherheitshalber kannst Du Dich an die jeweilige Kammer oder den Verband der Berufsgruppe wenden!

Für Psychotherapeuten gibt es vom Sozialministerium folgenden aktuellen Berufskodex:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:dea97f39-8567-4677-a84b-747fc49612a2/Berufskodex,_24.03.2020.pdf

Wie bei Bedenken vorzugehen ist, findet sich auf der vorletzten Seite!

In der Annahme, dass der Therapeut seine Grenzen kennt, und ohne die genauen Umstände zu kennen, sollte nicht vergessen werden, dass die Freundin fahrlässig an der "Gefahr" mitgewirkt haben könnte. Ich meine, sie hat sogar den Kontakt aufrechterhalten, nachdem sie die vermeintlich unsittlichen Bilder zu Gesicht bekam. Also Abneigung sieht anders aus. Dass sie nun (Dir gegenüber) Gewissensbisse bekommen hat, nachdem die Sache aufgeflogen ist, verwundert nicht weiter.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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