Beleidigung nur strafbar wenn es Öffentlich passiert?

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Nes
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Beleidigung nur strafbar wenn es Öffentlich passiert?

Beitrag von Nes » 17.08.2020, 19:42

hallo,

wurde durch eine privat Nachricht schwer beschimpft weil dem Käufer der Preis einer Ware nicht paßte.. Ich dachte mir dagegen kann man doch vorgehen und jetzt lese ich es ist nur strafbar wenn es in der Öffentlichkeit passiert. Heißt das man darf laute Beschimpfungen per Private Nachricht straffrei verschicken? Ich würde gerne zu meinem Recht kommen! danke



mastercrash
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Re: Beleidigung nur strafbar wenn es Öffentlich passiert?

Beitrag von mastercrash » 17.08.2020, 22:29

Es muss nicht zwangsläufig in der Öffentlichkeit passieren, auch die Beleidigung einer Person gegenüber einer privaten Personengruppe im eigenen Wohnzimmer kann durchaus eine strafrechtliche Beleidigung sein, aber ja, allgemein stimmt es:

Die strafrechtlich relevante Beleidigung soll nicht das persönliche Empfinden der beleidigten Person schützen, sondern dafür sorgen, dass das Ansehen dieser Person nicht gegenüber Dritten geschädigt wird.

Es ist also nicht relevant, ob Sie sich persönlich beleidigt fühlten, sondern es ist relevant, ob die Äußerung in Anwesenheit oder zur Kenntnis (zB per Whatsapp-Gruppe) anderer Personen getätigt wurde und dadurch Ihr Ansehen bei diesen Personen gelitten hat.

Wenn Sie nur beleidigt wurden, ohne dass weitere Personen dies mitbekommen haben, ist dies zurecht nicht strafbar.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Beleidigung nur strafbar wenn es Öffentlich passiert?

Beitrag von alles2 » 17.08.2020, 23:02

(Ehren-)Beleidigungen nach § 115 StGB sowie üble Nachrede, Verleumdung, Verhetzung oder Kreditschädigung ist eigentlich strafbar, wenn es § 1330 ABGB berührt. Also ein Schaden jeglicher Art (Image, finanziell, ...) entstanden ist. Und wo ist der Schaden, nachdem Du von einer wildfremden Person beleidigt wurdest? Eben!

Sowas darf man nicht an sich ranlassen, indem man einfach souverän bleibt. Ich würde mir denken, so ein Armutschkerl, der es nötig hat, derart ausfallend zu sein. Es ist einfach ein Armutszeugnis, wenn sich erwachsene Personen solcher unflätiger Mittel bedienen. Solche Sachen hake ich mit dem Wissen ab, nie wieder etwas mit ihm zu tun haben zu wollen.

Wenn ein Bekannter mir gegenüber ausfallend werden würde, würde es mich eher berühren. Aber selbst da wird sich der Rechtsstaat nicht wirklich einmischen und es wäre unter sich zu klären. Was anderes wäre es, wenn das Verhalten über eine längere Zeit hindurch fortgesetzt werden würde. Dann könnte man diese "psychische Folter" mit einer Unterlassungsklage oder sogar Schadensersatzklage im Idealfall unterbinden. Weitere Details aus der Praxis werde ich mir ersparen. Denn sonst darf ich mir von "alles2"-Hatern nachsagen lassen, ich würde andere Mitglieder verhetzen.

Auch wenn wir bestimmt weit davon entfernt sind, könnte was unternommen, sofern durch sein Verhalten Deine Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt wäre oder es gar bis hin zum Selbstmord führen würde. Leider ist die psychische Gewalt strafrechtlich recht schwer fassbar und kann oft nur geahndet werden, wenn eine nächste Stufe erreicht wurde, die ein Tatbestand erfüllt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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