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Grundbuch: Welche Urkunden werden für Löschung benötigt?

Verfasst: 05.08.2020, 17:31
von HCR
Liebe Alle,

ich hätte eine Frage bezüglich der Löschung eines Wohnungsgebrauchsrechtes bzw. eines Belastungs- und Veräußerungsverbots aus dem Grundbuch:

Wenn der Berechtigte auf diese beiden Eintragungen verzichtet, wie können sie dann aus dem Grundbuch gelöscht werden? Welche Urkunden werden dazu benötigt?

Außerdem besteht auch noch ein "altes" Wohnungsrecht für eine bereits verstorbene Person. Hierzu ebenfalls die Frage welche Unterlagen für eine Löschung benötigt werden.

Danke!

Re: Grundbuch: Welche Urkunden werden für Löschung benötigt?

Verfasst: 06.08.2020, 02:14
von alles2
Vielleicht hilft das hier weiter:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15407#p36238

Re: Grundbuch: Welche Urkunden werden für Löschung benötigt?

Verfasst: 06.08.2020, 08:16
von MG
Bei den noch lebenden Berechtigten benötigen Sie eine Löschungsurkunde mit einem bestimmten, formellen Text. Die Unterschriften der Berechtigten, die in die Löschung einwilligen, müssen notariell oder gerichtlich beglaibigt sein.

Für die Löschung der Rechte des Verstorbenen benötigen Sie eine Original-Sterbeurkunde.

Zur Durchführung der Löschung ist ein Grundbuchsgesuch erforderlich.

Ich würde mir an Ihrer Stelle ein Angebot eines Notars oder Rechtsanwaltes einholen als Pauschalhonorar für
  • Erstellung Löschungsurkunde
    Beglaubigung der Unterschriften
    Durchführung GB-Gesuch samt Gerichtsgebühr etc.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

Re: Grundbuch: Welche Urkunden werden für Löschung benötigt?

Verfasst: 06.08.2020, 12:01
von HCR
Herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft!