Ich weiß was Du meinst, denn als gelegentlicher Sport1-Konsument ist auch mir die lästige Werbung eines Anbieters nicht entgangen, die offensichtlich nur für Bewohner aus Schleswig-Holstein (D) vorgesehen sein soll. Das liegt daran, dass in Deutschland der Bereich des virtuellen Automatenspiels als illegal angesehen wird. Einen Alleingang nahm das genannte Bundesland vor, das zeitlich eingeschränkte Lizenzen an einige Anbieter verteilt haben soll. In einem Jahr soll aber eine bundesweite Lösung umgesetzt werden, wonach diese Art des Zockens aufgrund des Suchtpotenzial und deren finanziellen Folgen aber reguliert wird.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch bei uns stellt das Online-Angebot aktuell eine rechtliche Grauzone dar und ihr beiden habt indirekt die Standpunkte der beiden Fraktionen treffend erwähnt. Während die Anbieter mit EU-Lizenzen auf das Europa-Recht beharren, wonach sie ihr "Produkt" zumindest EU-weit anbieten dürften, verstoßen Österreich und Deutschland vermutlich dagegen, weil sie die Lizenzen national selbst vergeben können.
Das kann mit ein Grund sein, warum sich die Bank auf derartige Transaktionen nicht einlassen möchte. Vielmehr habe ich den Verdacht, dass die Bank nicht Schuld dafür sein möchte, wenn sich jemand durch Glücksspiel in den Ruin treibt, weil die Bank den Kunden es mit ihrem Produkt, dem Bankkonto, ermöglicht hat. Es könnte also moralisch begründet sein, denn sonst hätte der Berater das Ersuchen mit Verweis auf die Geschäftsbedingungen begründet. Ich würde dem nicht zuletzt aufgrund der Mitwirkungspflicht folgen, denn die Bank hat es in der Hand, wen sie als Kunden behalten möchte oder darf. Dadurch dass aber jeder sich rechtmäßig aufhältiger Bürger innerhalb der EU das Recht auf ein Zahlungskonto hat (mit Verweis auf das Verbraucherzahlungskontogesetz VZKG), würde die Sache im schlimmsten Fall in ein ziemlich eingeschränktes "Basiskonto" bei einem beliebigen Kreditinstitut enden. Man kann da aber auch schwerer einseitig gekündigt werden.
Dazu muss man kein Jurist sein, sondern sich nur die AGB zu Gemüte führen, die nicht nur für Rechtsanwälte oder ähnliches bestimmt ist:
https://www.raiffeisen.at/noew/rlb/de/meine-bank/raiffeisen-bankengruppe/agb/_jcr_content/root/responsivegrid/contentcontainer/contentbox/downloadlist.download.html/0/Geschaeftsbedingungen%20und%20allgemeine%20Informationen.pdf
Dabei sei in der geltenden Fassung vom Juli 2019 auf "Z 23" verwiesen (Seite 6 ganz unten):
Z 23. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Dauerverträge jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
- eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die
Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist,
- der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige Umstände gemacht hat und
das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse oder sonstigen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder
- der Kunde eine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch
die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist.
Und dass das Glücksspiel einige dieser Kriterien erfüllen würde, brauchen wir hoffentlich nicht diskutieren. Es fehlt die Kontrolle (Aufsichtsbehörde scheint machtlos zu sein) und das hohe Suchtpotenzial ist nicht von der Hand zu weisen. Nicht umsonst ist in Deutschland der Weg zur Legalität von Online-Casinos mit einem monatlichen Einzahlungslimit von 1000 Euro, einer Sperrdatei (Liste von Spielsüchtigen) und einer zentralen Aufsichtsbehörde (Glücksspielregulierung ist derweil Ländersache) geknüpft.
Wer weiß, vielleicht könnten diese Transaktionen tatsächlich als Geldwäsche ausgelegt werden. Das Bundesland oder die Republik könnte die Transaktionen als Einnahmen aus einem illegalen Glücksspiel auslegen, da es für Pokerstars keine Lizenz gibt. Somit könnten die heimischen Banken angehalten sein, die Zahlungen zu unterbinden. Das Risiko, für die Beihilfe dieser Aktivitäten verantwortlich gemacht zu werden, möchte freilich keine Bank eingehen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!