Wir sind eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) und haben die ehemalige Hausbesorgerwohnung an eine Gebäudereinigungsfirma (ausschließlich zu Wohnzwecken) vermietet. Diese wird seit Jahren von einer Mitarbeiterin dieser Firma, welche unsere WEG betreut, mit ihrer Familie bewohnt.
Im Laufe der Jahre wurden nun div. Haushaltsgeräte (z.B. Geschirrspüler, Kühlschrank etc .) defekt.
Muss die WEG als Vermieter die Kosten für die neuen Geräte tragen? Lt. Mietvertrag steht u.a. nur "1 Wohnküche", einzelne Geräte sind nicht angeführt. Lt. Hausverwaltung sind wir gemäß Par. 1096 ABGB dazu verpflichtet. Im Internet konnte ich Gegenteiliges recherchieren. Was stimmt nun?
Bitte um Auskunft. Herzlichen Dank im Voraus.
Wer muss die Kosten für neue Elektrogeräte tragen?
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