Änderung der Raumwidmung / Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang bzw. Dachboden
Verfasst: 26.07.2020, 22:23
Hallo,
wir bekommen regelmäßig Beanstandungsbriefe vom Rauchfangkehrer bezüglich abgestellter Gegenstände in unserem Haus. Dabei handelt es sich z.B. um Blumentöpfe an den Fensterbrettern am Gang oder vermeintlich brandfördernden Gegenständen am Dachboden. In einem Urteil des VwGH habe ich kürzlich gelesen, dass Blumenstöcke und Fahrräder am Gang doch kein Problem sein sollten, für unseren Rauchfangkehrer ist es das jedoch schon.
Daher meine Frage, ob hier jemand weiß, welche Voraussetzungen die Gänge und der Dachboden erfüllen müssen, um eine Widmungsänderung bei der Baupolizei zu erwirken? Wären es Teile von Wohnungen, ginge das dem Rauchfangkehrer nämlich überhaupt nichts mehr an, was dort wo steht. Die besagten Bereiche werden nur privat genutzt und müssten von keinen anderen Personen (z.B. Mietern, Briefträgern, etc.) betreten werden. Ich wäre echt dankbar, falls hier jemand Gesetze dazu kennt oder selbst Eefahrungen damit gemacht hat und mir sagen kann, ob und welche baulichen Maßnahmen hier notwendig wären und wie man die Änderung der Flächenwidmung bei der Bupolizei am besten angeht, um hohe Erfolgschancen zu haben.
Freundliche Grüße
Andreas
wir bekommen regelmäßig Beanstandungsbriefe vom Rauchfangkehrer bezüglich abgestellter Gegenstände in unserem Haus. Dabei handelt es sich z.B. um Blumentöpfe an den Fensterbrettern am Gang oder vermeintlich brandfördernden Gegenständen am Dachboden. In einem Urteil des VwGH habe ich kürzlich gelesen, dass Blumenstöcke und Fahrräder am Gang doch kein Problem sein sollten, für unseren Rauchfangkehrer ist es das jedoch schon.
Daher meine Frage, ob hier jemand weiß, welche Voraussetzungen die Gänge und der Dachboden erfüllen müssen, um eine Widmungsänderung bei der Baupolizei zu erwirken? Wären es Teile von Wohnungen, ginge das dem Rauchfangkehrer nämlich überhaupt nichts mehr an, was dort wo steht. Die besagten Bereiche werden nur privat genutzt und müssten von keinen anderen Personen (z.B. Mietern, Briefträgern, etc.) betreten werden. Ich wäre echt dankbar, falls hier jemand Gesetze dazu kennt oder selbst Eefahrungen damit gemacht hat und mir sagen kann, ob und welche baulichen Maßnahmen hier notwendig wären und wie man die Änderung der Flächenwidmung bei der Bupolizei am besten angeht, um hohe Erfolgschancen zu haben.
Freundliche Grüße
Andreas