Änderung der Raumwidmung / Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang bzw. Dachboden

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andy1820
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Änderung der Raumwidmung / Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang bzw. Dachboden

Beitrag von andy1820 » 26.07.2020, 22:23

Hallo,

wir bekommen regelmäßig Beanstandungsbriefe vom Rauchfangkehrer bezüglich abgestellter Gegenstände in unserem Haus. Dabei handelt es sich z.B. um Blumentöpfe an den Fensterbrettern am Gang oder vermeintlich brandfördernden Gegenständen am Dachboden. In einem Urteil des VwGH habe ich kürzlich gelesen, dass Blumenstöcke und Fahrräder am Gang doch kein Problem sein sollten, für unseren Rauchfangkehrer ist es das jedoch schon.

Daher meine Frage, ob hier jemand weiß, welche Voraussetzungen die Gänge und der Dachboden erfüllen müssen, um eine Widmungsänderung bei der Baupolizei zu erwirken? Wären es Teile von Wohnungen, ginge das dem Rauchfangkehrer nämlich überhaupt nichts mehr an, was dort wo steht. Die besagten Bereiche werden nur privat genutzt und müssten von keinen anderen Personen (z.B. Mietern, Briefträgern, etc.) betreten werden. Ich wäre echt dankbar, falls hier jemand Gesetze dazu kennt oder selbst Eefahrungen damit gemacht hat und mir sagen kann, ob und welche baulichen Maßnahmen hier notwendig wären und wie man die Änderung der Flächenwidmung bei der Bupolizei am besten angeht, um hohe Erfolgschancen zu haben.

Freundliche Grüße
Andreas
Zuletzt geändert von andy1820 am 27.07.2020, 23:35, insgesamt 2-mal geändert.



MG
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Re: Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang

Beitrag von MG » 27.07.2020, 20:11

Stellen Sie sich für sich selber einmal die Frage, wie das wohl wäre, wenn es brennt und das Stiegenhaus komplett verqualmt ist und Sie mit Hilfe der Feuerwehr und entsprechenden Rauchschutzmasken durch das Stiegenhaus evakuiert werden müssen.

Bei auch nur mittlerer Rauentwicklung sehen Sie kaum die Hand vor dem Gesicht.

Dann tasten Sie und der Feuerwehrmann sich an der Wand entlang, rennen gegen den Schuhschrank, stolpern über den Tretroller/Blumentopf, verheddern sich im Fahrrad usw....

Bei einem Brand in einem Hochhaus in GB waren zugestellte Gänge etc. der Grund für zahlreiche Todesopfer.
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andy1820
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Re: Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang

Beitrag von andy1820 » 27.07.2020, 23:31

Danke für die Antwort, aber um meine Frage konkreter zu stellen, bin ich auf der Suche nach Gesetzen, die die Voraussetzungen für eine Widmungsänderung der Räume darlegen, im Konkreten die Änderung von "Dachboden" und "Gang/Stiegenhaus" zu "Wohnbereich".

Um dennoch auf die Antwort einzugehen: Für den Notfall halte ich natürlich immer eine Art Fluchtweg frei, sowohl innerhalb der Wohnungen als auch im Gang und am Dachboden. Messiwohnungen sind ja auch nicht illegal, obwohl diese die Brandbekämpfung massiv erschweren. Ich habe auch schon oft in Einfamilienhäsuern, die über mehrere Etagen gehen Blumentöpfe mitten auf den Treppen gesehen, was ich persönlich niemals tun würde. Legal war's trotzdem dank anderer Raumwidmung. An aufgehängten Bilder an der Wand und Blumentöpfe am Fensterbrett und Teppichen im Gang sehe ich allerdings kein Problem und möchte daher die Widmung ändern. Gleiches gilt für den Dachboden. Immerhin wohnen manche Leute im Dachgeschoss also müsste das ja möglich sein. Ich bin nur auf der Suche nach Gesetzen, die z.B die dafür nötigen baulichen Maßnahmen regeln.

MG
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Re: Änderung der Raumwidmung / Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang bzw. Dachboden

Beitrag von MG » 28.07.2020, 10:26

Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus? Wohnungseigentum? Sind Sie Miteigentümer oder Mieter?
Neben der Bauordnung, die Sie schon erwähnt haben, hängt davon ab, wer aller sonst noch zustimmen muss und ob eine Änderung auch nur theoretisch möglich wäre.
RA Mag. Michael Gruner
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andy1820
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Re: Änderung der Raumwidmung / Wiener Feuerpolizeigesetz / Gegenstände am Gang bzw. Dachboden

Beitrag von andy1820 » 28.07.2020, 13:44

Das Haus und das dazugehörige Grundstück ist komplett im Eigentum meiner Familie, also fällt eine Einigung recht leicht. Es gibt schon auch Mieter, die die betreffenden Stockwerke aber nicht betreten müssen, um zu ihren Wohnungen zu gelangen. Die Gänge, die auch andere Personen, wie eben andere Mieter, Müllabfuhr, etc. betreten müssen wären von den Änderungnen natürlich nicht betroffen.

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