Was tun bei nachlässigem und habgierigem Sachwalter eines Verwandten?
Verfasst: 25.07.2020, 19:50
Hallo,
Meine Frage dreht sich darum, was man gegen den Sachwalter eines Familienmitglieds unternehmen kann, wenn der diese Aufgabe sehr nachlässig und nur zum eigenen (monetären) Gewinn erledigt.
Ein Familienmitglied meinerseits wurde vor einigen Jahren wegen fortschreitender Demenzerkrankung besachwaltet. Obwohl man auf verschiedenen Rechtsberatungsseiten liest, dass der Sachwalter verpflichtet wäre, min. 1 mal im Monat persönlichen Kontakt zu halten, ist er in einigen Jahren nur einmal beim besachwalteten Familienmitglied im Haus gewesen - als einige andere Familienmitglieder wollten, dass ein schon völlig versifftes Möbelstück zu ersetzen, was der Sachwalter abgeschossen hat.
In zwei separaten Jahren versäumte es der Sachwalter z.B. auch, rechtzeitig für den Winter Heizöl für das Haus des besachwalteten Familienmitglieds zu kaufen. Der Betreuer musste sich bei Familienmitgliedern Heizstrahler ausborgen, damit er und das besachwaltete Familienmitglied im Winter nicht (zu sehr) froren.
Als diese Vorkommnisse dem zuständigen Pflegschaftsrichter vorgetragen wurden, meinte dieser bloß, dass sich der Sachwalter mehr bemühen müsste. Damit war das Thema erledigt.
Was das Fass wirklich zum überlaufen bringt ist die Tatsache, dass der Sachwalter jedes Jahr in seinem Bericht an den Pflegschaftsrichter mit dem er auf Du-und-Du ist “außerordentlichen Aufwand” geltend macht, was der Richter nach “stichprobenhafter Überprüfung” absegnet. Dadurch darf sich der Sachwalter dann immer besonders viel Geld aus dem verbliebenen Vermögen des Familienmitglieds krallen. Und das obwohl so ziemlich alles, was die besachwaltete Person betrifft, wie Haareschneiden, Arztbesuche usw. von Betreuer und anderen Verwandten organisiert wird.
Der tatsächliche Zeitaufwand des Sachwalters kann sich auf nicht mehr als vielleicht einen Arbeitstag im Jahr belaufen, wenn überhaupt. Wieso das mit knappen zehntausend Euro vom Konto des besachwalteten Familienmitglieds honoriert wird, ist mir schleierhaft.
Falls jemand eine andere Möglichkeit kennt, gegen solches Treiben vorzugehen, als es erneut dem Richter und Freund des Sachwalters zu melden, wäre ich sehr verbunden.
danke und mfg
Meine Frage dreht sich darum, was man gegen den Sachwalter eines Familienmitglieds unternehmen kann, wenn der diese Aufgabe sehr nachlässig und nur zum eigenen (monetären) Gewinn erledigt.
Ein Familienmitglied meinerseits wurde vor einigen Jahren wegen fortschreitender Demenzerkrankung besachwaltet. Obwohl man auf verschiedenen Rechtsberatungsseiten liest, dass der Sachwalter verpflichtet wäre, min. 1 mal im Monat persönlichen Kontakt zu halten, ist er in einigen Jahren nur einmal beim besachwalteten Familienmitglied im Haus gewesen - als einige andere Familienmitglieder wollten, dass ein schon völlig versifftes Möbelstück zu ersetzen, was der Sachwalter abgeschossen hat.
In zwei separaten Jahren versäumte es der Sachwalter z.B. auch, rechtzeitig für den Winter Heizöl für das Haus des besachwalteten Familienmitglieds zu kaufen. Der Betreuer musste sich bei Familienmitgliedern Heizstrahler ausborgen, damit er und das besachwaltete Familienmitglied im Winter nicht (zu sehr) froren.
Als diese Vorkommnisse dem zuständigen Pflegschaftsrichter vorgetragen wurden, meinte dieser bloß, dass sich der Sachwalter mehr bemühen müsste. Damit war das Thema erledigt.
Was das Fass wirklich zum überlaufen bringt ist die Tatsache, dass der Sachwalter jedes Jahr in seinem Bericht an den Pflegschaftsrichter mit dem er auf Du-und-Du ist “außerordentlichen Aufwand” geltend macht, was der Richter nach “stichprobenhafter Überprüfung” absegnet. Dadurch darf sich der Sachwalter dann immer besonders viel Geld aus dem verbliebenen Vermögen des Familienmitglieds krallen. Und das obwohl so ziemlich alles, was die besachwaltete Person betrifft, wie Haareschneiden, Arztbesuche usw. von Betreuer und anderen Verwandten organisiert wird.
Der tatsächliche Zeitaufwand des Sachwalters kann sich auf nicht mehr als vielleicht einen Arbeitstag im Jahr belaufen, wenn überhaupt. Wieso das mit knappen zehntausend Euro vom Konto des besachwalteten Familienmitglieds honoriert wird, ist mir schleierhaft.
Falls jemand eine andere Möglichkeit kennt, gegen solches Treiben vorzugehen, als es erneut dem Richter und Freund des Sachwalters zu melden, wäre ich sehr verbunden.
danke und mfg