Frage zu Art. 1 § 14b WGG - Thema Auslaufannuität

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Christian
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Registriert: 24.07.2020, 10:55

Frage zu Art. 1 § 14b WGG - Thema Auslaufannuität

Beitrag von Christian » 24.07.2020, 11:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frage 1: Welche Möglichkeiten (auch rechtlich betrachtet) hat die GBV wenn sie eine thermischen Sanierung durchführen möchte, jedoch die Mehrheit der Mieter einer Vereinbahrung gem. §14b(2) Z2 nicht zustimmt?

Frage2: Welche Möglichkeiten hat der Mieter/ die Mietergemeinschaft eine thermische Sanierung zu verhindern?

Hintergrund:
unsere Liegenschaft ist 26 Jahre alt. der EVB ist auf dem Maximalbetrag. Das Gebäude (in Wien 10) weißt einen Heizwert von 68kW auf. Die GBV plant Sanierungen von Fassade, Dach, Fenster, und Garage. Die Fördermittel wurden in der Vorprüfung genehmigt.

Es müssen zu den EVB Einlagen von 400.000€ Fremdmittel aufgenommen werden. ES IST JEDOCH NICHT NÖTIG, DAS ENTGELT ZU ERHÖHEN.

Bis auf einige kleine Erhaltungsmaßnahmen sind keine Verbesserungen nötig und auch nicht wirtschaftlich zweckmäßig oder gemäß dem Sparsamkeitsprinzip.

Der Zweck dieser millionenschweren Aktion ist die Aufnahme neuer Darlehen, bevor alle jetzigen Annuitäten getilgt sind, damit, wenn letzteres eintritt, die GBV das Entgelt §14(1) Z1-3 (ehm. Annuitäten) aus den jährlichen Vorschreibungen NICHT gem. §14(7a) reduzieren braucht und in gleicher Höhe weiterhin einfordern darf!

Ich sehe mit dieser Absicht einerseits
leider erst NACH RECHNUNGSLEGUNG - also zu spät - §23 WGG - Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit - verletzt
andererseits aber auch
§24(1) - die Zuverlässigkeit der Verwaltung hinsichtlich Tatsachen ZUKÜNFTIGER Geschäfte, was jetzt schon der Fall ist!

bitte um Rat,
mit freundlichen Grüßen
Christian



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