Guten Tag,
das Nachbarsgrundstück meiner Eltern gehört einem Sportverein wo ein Beachvolleyballplatz direkt neben meinem Zaun gebaut wurde.
Abgesehen davon, daß es nun den ganzen Tag bis 22:00 extrem laut ist, landen andauernd Volleybälle in Ihrem Garten.
Der Verein hat zwar ein 4 m hohes Netz errichtet, dies ist jedoch nicht hoch genug und täglich landen mehrere Bälle auf dem Grundstück meiner Eltern.
Laut dem Vereinsobmann ist eine Erhöhung des Netzes aus statischen Gründen nicht möglich.
Meine Frage:
Müssen meine Eltern die Bälle einsammeln/ zurückgeben / zurückwerfen oder dürfen sie die Bälle auf Ihrem Grundstück einfach liegen lassen und die Rückgabe der Bälle bzw das Betreten meines Grundstückes durch die Vereinsleitung verweigern?
Da die Bälle relativ teuer sind, erreichen wir evtl damit eine Aufstockung des Netzes.
Meine Eltern sind 85 Jahre alt und wirklich genervt.
Danke vielmals für ihre geschätzen Antworten !
Hochachtungsvoll
Stefan Weißkircher
Volleybälle von Nachbar
Re: Volleybälle von Nachbar
Das Behalten der Bälle wäre Unterschlagung nach § 134 StGB. Allerdings sollte der Verein um Genehmigung fragen, ob die die Bälle wieder holen dürfen. Sonst könnte es nach Hausfriedensbruch aussehen und/oder Besitzstörung riechen. Kommt diese grobkörperliche Einwirkung tatsächlich so oft vor, wäre das zumutbare Maß überschritten und in Anlehnung des § 364 (2) ABGB könnte man auf Unterlassung klagen. Das würde ich erstmal verbal kommunizieren. Denn vielleicht glaubt der Verein, dass bellende Hunde nicht beißen. Werden die Absichten konkret, könnte der Verein urplötzlich zu einer kreativen Lösungsvariante kommen, indem beispielsweise der Spielbereich versetzt werden würde. Eine Unterlassungsklage könnte man auch damit begründen, dass man die Zerstörung eines Gegenstandes befürchtet. Man kann das Betreten des Grundstückes auch verbieten, wenn dabei sonst ein Schaden angerichtet werden könnte. Man könnte sich einigen, die Bälle jedes mal zurückzuwerfen. Nur würde ich dann über eine Art Aufwandsentschädigung verhandeln.
Zuletzt geändert von alles2 am 25.04.2021, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Volleybälle von Nachbar
Vielen Dank "alles2" für diese ausführliche und gut fundierte Antwort!
Genau so werde ich es angehen!
Schönen Abend noch
Genau so werde ich es angehen!
Schönen Abend noch
Re: Volleybälle von Nachbar
Das ist eine detaillierte Antwort. Ich habe das Gesetz nicht so gesehen. Danke für die Klarstellung.alles2 hat geschrieben: ↑24.07.2020, 00:42Das Behalten der Bälle wäre Unterschlagung nach § 134 StGB. Allerdings sollte der Verein um Genehmigung fragen, ob die die Bälle wieder holen dürfen. Sonst könnte es nach Hausfriedensbruch aussehen und/oder Besitzstörung riechen. Kommt es tatsächlich so oft vor, wäre das zumutbare Maß überschritten und in Anlehnung des § 364 (2) ABGB könnte man auf Unterlassung klagen. Das würde ich erstmal verbal kommunizieren. Denn vielleicht glaubt der Verein, dass bellende Hunde nicht beißen. Werden die Absichten konkret, könnte der Verein urplötzlich zu einer kreativen Lösungsvariante kommen, indem beispielsweise der Spielbereich versetzt werden würde. Eine Unterlassungsklage könnte man auch damit begründen, dass man die Zerstörung eines Gegenstandes befürchtet. Man kann das Betreten des Grundstückes auch verbieten, wenn dabei sonst ein Schaden angerichtet werden könnte. Man könnte sich einigen, die Bälle jedes mal zurückzuwerfen. Nur würde ich dann über eine Art Aufwandsentschädigung verhandeln.
Re: Volleybälle von Nachbar
Danke für die klarstellung.
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