Notstandshilfe in Österreich nach der Arbeit im EU Ausland

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Padro
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Registriert: 19.07.2020, 16:14

Notstandshilfe in Österreich nach der Arbeit im EU Ausland

Beitrag von Padro » 19.07.2020, 16:31

Hallo,

vielleicht kann mir jemand mit folgendem Problem helfen. Z.B. Ich finde eine Arbeit in der EU Ausland und unterbreche den Bezug der Notstandshilfe in Österreich. Im EU Ausland werde ich weniger verdienen als vorher in Österreich. Nach 3 Monaten der Arbeitserprobung kriege ich im schlimmsten Fall keinen Vertrag und ich komme wieder zurück und melde mich arbeitslos bei AMS. Wie wird die Leistung für die Notstandshilfe berechnet? Kriege ich das gleiche, wie vor der Ausreise ins Ausland oder andere Summe? Aus dem EU Land habe noch keinen Anspruch für das Arbeitslosengeld, weil es zu kurz war.

Danke schön im Voraus für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3315
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Notstandshilfe in Österreich nach der Arbeit im EU Ausland

Beitrag von alles2 » 19.07.2020, 17:18

Wenn Du Dich im Ausland befindest, egal was Du dort aufführst, muss das dem AMS auf jeden Fall gemeldet werden. Somit ruht die Notstandshilfe (nicht zu verwechseln mit dem Verlust), weil Du denen für die Arbeitsvermittlung ja nicht mehr zur Verfügung stehst. Bist Du wieder zurück in Österreich, ist auch das zu melden und der Leistungsbezug läuft wie zuvor weiter. Selbstverständlich ist es währenddessen stets bekanntzugeben, sobald sich die Einkommensverhältnisse geändert haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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