Corona Maßnahmen

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C0c0
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Corona Maßnahmen

Beitrag von C0c0 » 16.07.2020, 14:21

Hallo!
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, weiss nicht so recht an wen ich mich sonst wenden kann... :lol:

Also folgendes Problem, ich war letztens mit dem Mountainbike unterwegs in einem offiziellen Bikepark, wo ein Shuttle angeboten wird, welcher einen samt Fahrrad auf den Berg hinauf bringt. (Ca.15 Leute pro Shuttle)

Auf der Homepage und überall im Bikepark waren Schilder angebracht, dass im Shuttle Maskenpflicht besteht und dass pro Sitzreihe nur max. 2 Leute sitzen dürfen statt 3 wie normalerweise.

Gut, ich steige in den Shuttle ein mit meiner Maske- jedoch sitzt die Hälfte der Leute ohne Maske da. Natürlich auch 3 Leute in 1 Reihe. Ich bitte sie eine Maske aufzusetzen jedoch erfolglos. Ich bitte den Shuttle-Fahrer sich darum zu kümmern dass alle Masken aufsetzen- mit dem Ergebnis dass er die Leute zwar darum gebeten hat aber sie es ignoriert haben. Also ist der Shuttle losgefahren mit genauso vielen Leuten ohne Maske wie davor auch. Ich war leider in der Situation so sprachlos über die Ignoranz der Menschen dass ich nichts mehr gesagt habe.

Jetzt ist meine Frage: wie ist das rechtlich geregelt? Ist der Shuttle Fahrer dazu verpflichtet darauf zu achten dass die Regeln befolgt werden? Meiner Meinung nach dürfte er die Leute unter den Umständen nicht mitnehmen... null Abstand, keine Masken, keine Lüftung da die Fenster fix zu waren.
Macht es Sinn da die Polizei zu rufen? Oder welche Möglichkeiten habe ich das nächsteMal falls das wieder passiert? Und ich weiss dass eine Möglichkeit ist, nicht mehr dorthin zu fahren aber warum soll ich mir durch die Ignoranz anderer meinen Spaß verkneifen?
Kann man da den Besitzer/Betreiber anzeigen? Oder nur die Personen selbst? Oder den Shuttle Fahrer?

Sorry falls blöde Fragen dabei sind aber kenne mich rechtlich ganz schlecht aus und bestehe normal nicht auf solche Sachen aber in dem Fall geht es um meine und vieler anderer Gesundheit!
Vielen dank schonmal !!! :wink:



MG
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von MG » 17.07.2020, 11:56

Selber rauf fahren, statt sich mit stinkenden Kraxn auf den Berg chauffieren lassen und schon ist das Problem gelöst.
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von alles2 » 18.07.2020, 01:52

Oder man geht nicht dorthin, wo man sich nicht wohlfühlt. Zumindest würde ich es so handhaben.

In so einem Shuttle gelten dieselben Bestimmungen wie in einem öffentlichen Massenbeförderungsmittel. Demnach heißt es in § 1 Abs. 3 der COVID-19-Lockerungsverordnung:
Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Ich finde, dass der Fahrer rein gar nichts dafür kann und er frei von Schuld zu sprechen werde. Das, was Du von ihm erwartest, ist nicht sein Aufgabe. Er kann das Tragen der Maske nicht durchsetzen und darf niemand von der Beförderung ausschließen. Auch sollte das Beförderungsmittel nicht gestoppt werden, weil jemand keinen Mundschutz trägt. Dadurch würden ja die Anständigen bestraft werden. Der Arbeitgeber des Fahrers muss dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Sei es durch den Sicherheitsdienst oder eigene/externe Servicekräfte. Diese dürfen allerdings keine Bußgelder verhängen. Weil es sich um eine gesetzliche Verordnung handelt, obliegt das nur der Polizei, die Du hättest verständigen können, oder dem Ordnungsdienst der Stadt. Daher wäre es dem Fahrer selbst überlassen gewesen, ob er nicht sogar die Polizei einschaltet. Denn das Verweigern des Aufsetzen der Schutzmaske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Da es sich nun nicht um eine akute Situation handelt, könntest Du Kontakt mit dem Betreiber aufnehmen und ihn aufklären.

Die Frage, die ich mir stelle ist aber, ob beispielsweise auch das Zugpersonal bzw. ein Schaffner bei Verletzung der COVID-19-LV Strafen verhängen kann. Vorher war das glaube ich nicht möglich. Fahrgästen dürften nichts verbieten werden, sollten sie keine Maske tragen. Sehr wohl darf man an sie appellieren (durch Homepage, Schilder, Monitore, Plakate, akustische Durchsagen), sich an die Verordnung zu halten.
Aber wie nun aus den gestrigen Nachrichten zu entnehmen ist, soll es bei der ÖBB ab kommenden Montag doch realisierbar sein. Mich hätte die Grundlage dafür interessiert. Die Strafe soll dort für Fahrgäste ohne Maske 40 Euro betragen. Masken-Verweigerer können dann sogar des Zuges verwiesen werden, was die Mitarbeiter eines Verkehrsbetriebes vorher auch nicht machen konnten.

Ich rate Dir auch, gelassen gegenüber den schwarzen Schafen unter den Fahrgästen zu bleiben. Auf "Selbstjustiz" zurückzugreifen oder sie anzugehen, wenn sie sich nicht ganz an die Regelung halten, sollte verzichtet werden. Anstatt den Fahrer zu belästigen (er muss nur selbst den Mindestabstand zu den Fahrgästen halten), könnte man die Betroffenen an die Maske erinnern. Manche haben es einfach nur vergessen. Bewirkt es nichts, versuche einfach selbst, aktiv den "Social Distance" zu wahren. Selbstschutz geht immer vor und auf einen Konflikt muss man es nicht unbedingt ankommen lassen.
Zuletzt geändert von alles2 am 19.07.2020, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Adler2
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von Adler2 » 18.07.2020, 22:38

C0c0 hat geschrieben:
16.07.2020, 14:21
Ich bitte sie eine Maske aufzusetzen jedoch erfolglos. Ich bitte den Shuttle-Fahrer sich darum zu kümmern dass alle Masken aufsetzen- mit dem Ergebnis dass er die Leute zwar darum gebeten hat aber sie es ignoriert haben.
Hallo!
was haben Ihnen die Leute auf Ihre (und des Fahrers) Bitte denn geantwortet ??

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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von Adler2 » 18.07.2020, 23:01

alles2 hat geschrieben:
18.07.2020, 01:52

ÖBB ab kommenden Montag doch realisierbar sein. Mich hätte die Grundlage dafür interessiert.

Auf "Selbstjustiz" zurückzugreifen oder sie anzugehen, wenn sie sich nicht ganz an die Regelung halten.
ÖBB:
die haben das in ihren Beförderungsbedingungen aufgenommen (genauso die Wiener Linien ab 1.7.2020 geänderte Beförderungsbedingungen haben, MIT Maskenpflicht)

Strafe ist im Handbuch unter dem Punkt E1.8.1.1 festgehalten

https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/einschraenkungen-im-bahnverkehr


"Selbstjustiz": das könnte in Praxis wie genau aussehen....??


PS: so wie der Gesetzgeber die Pflicht für MNS für bestimmte Bereiche vorgegeben hat,
hat der Gesetzgeber auch AUSNAHMEN von der Maskenpflicht vorgesehen !!! das bitte nie vergessen!

Menschen (die eventuell noch dazu ein Attest vom Arzt für diesen Zweck haben, welches für die Inanspruchnahme der Ausnahme nicht unbedingt zwingend ist), die diese Ausnahme in Anspruch nehmen müssen, finden es sicher nicht sehr angenehm, unfreundlich behandelt zu werden.

In den Medien wird meistens nur von Maskenverweigerer berichtet.
Menschen, die § 11. (1) (3) in Anspruch nehmen müssen, werden daher von den meisten Mitmenschen als "Verweigerer" (Asoziale) betrachtet.

@ C0c0:

auf dieser Seite finden Sie eine laufend aktualisierte Zusammenstellung des COVID-19-Maßnahmengesetz samt Verordnungen und jene Verordnungen, die auf Grundlage des Epidemiegesetzesim Zusammenhang mit COVID-19 erlassen wurden.

https://www.prolibris.at/covid.pdf

alles2
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von alles2 » 19.07.2020, 00:22

Besten Dank für den Hinweis mit dem Handbuch für ÖBB-Reisende :D
Kannte ich in der Form noch nicht!

Dennoch bleibt weiterhin die Frage offen, wie es nun doch möglich ist, dass das Zugpersonal die Strafgebühr einheben und Fahrgäste des Zuges verweisen darf. Ich meine, das mit der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ja nicht erst seit dem 20.7.2020.
Ok, jetzt wo es in den AGBs drinnen ist, hat das Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte. Nur warum nicht gleich so bzw. warum dauerte es so lange? Die Polizei beispielsweise durfte seit dem 11.4.2020 (also über 3 Monate vorher) an gewissen Orten bei fehlender Mundbedeckung Organmandate ab 25 Euro aussprechen. Hätte die ÖBB die Ausstellung einer Strafe jederzeit von sich bestimmen können oder hätte es dafür den Segen vom Bundesministerium bedurft? Oder kam die Maßnahme nach einigen Vorfällen direkt vom Bundesministerium, ohne vorheriges Ersuchen der ÖBB?

Mit Selbstjustiz meinte ich, dass man selbst aktiv wird, indem man die Verweigerer zu einer Mundbedeckung auffordert. Das wäre natürlich tunlichst zu unterlassen.

Diese Ausnahmen von der Maskenpflicht wird man eher weniger an einem Bikepark antreffen, zumal es sich u.a. nicht um eine Bildungseinrichtung handelt und man dort weniger Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen antreffen würde. Meistens hört man, dass die Leute auf die Maske schlicht vergessen habe oder es denen offensichtlich nicht interessiert. Nur wenn irgendwelche Reporter auf der Straße die Leute ansprechen, kommt ganz vereinzelt und zumeist von älteren Personen, dass Ihnen das Tragen des MNS nicht empfohlen wurde.
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von Adler2 » 19.07.2020, 13:09

alles2 hat geschrieben:
19.07.2020, 00:22
Dennoch bleibt weiterhin die Frage offen, wie es nun doch möglich ist, dass das Zugpersonal die Strafgebühr einheben und Fahrgäste des Zuges verweisen darf. Ich meine, das mit der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ja nicht erst seit dem 20.7.2020.
Ok, jetzt wo es in den AGBs drinnen ist, hat das Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte. Nur warum nicht gleich so bzw. warum dauerte es so lange? Die Polizei beispielsweise durfte seit dem 11.4.2020 (also über 3 Monate vorher) an gewissen Orten bei fehlender Mundbedeckung Organmandate ab 25 Euro aussprechen. Hätte die ÖBB die Ausstellung einer Strafe jederzeit von sich bestimmen können oder hätte es dafür den Segen vom Bundesministerium bedurft? Oder kam die Maßnahme nach einigen Vorfällen direkt vom Bundesministerium, ohne vorheriges Ersuchen der ÖBB?
Ob ÖBB jederzeit selber bestimmen können oder....., wäre auch interessant zu wissen.
Im Strafenkatalog von den ÖBB sind ja auch schon immer div. andere Punkte angegeben, die "kostenpflichtig" sind. Die Aufnahme von "nicht tragen von MNS" kann wer? bestimmen?

Maskenpflicht bei den Wiener Linien: ab 1.7.2020 in den Beförderungsbedingungen mit aufgenommen
https://www.wienerlinien.at/media/download/2020/Befoerderungsbedingungen_360077.pdf

Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte: eventuell hier was brauchbares (am Ende der Hausordnung) ?:
https://www.wienerlinien.at/media/files/2020/20200619_hausordnung_358451.pdf
alles2 hat geschrieben:
19.07.2020, 00:22
Mit Selbstjustiz meinte ich, dass man selbst aktiv wird, indem man die Verweigerer zu einer Mundbedeckung auffordert. Das wäre natürlich tunlichst zu unterlassen.
In Ihrem vorigen Post haben Sie geschrieben:
Ich rate Dir auch, gelassen gegenüber den schwarzen Schafen unter den Fahrgästen zu bleiben. Auf "Selbstjustiz" zurückzugreifen oder sie anzugehen, wenn sie sich nicht ganz an die Regelung halten.

Darf ich fragen, ob da evtl. ein Schreibteuferl am Werk war? Meinten Sie: Nicht auf Selbstjustiz zurückgreifen...?
alles2 hat geschrieben:
19.07.2020, 00:22
Diese Ausnahmen von der Maskenpflicht wird man eher weniger an einem Bikepark antreffen, zumal es sich u.a. nicht um eine Bildungseinrichtung handelt und man dort weniger Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen antreffen würde. Meistens hört man, dass die Leute auf die Maske schlicht vergessen habe oder es denen offensichtlich nicht interessiert. Nur wenn irgendwelche Reporter auf der Straße die Leute ansprechen, kommt ganz vereinzelt und zumeist von älteren Personen, dass Ihnen das Tragen des MNS nicht empfohlen wurde.
Das mit der "Bildungseinrichtung" verstehe ich nicht ganz. Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung halten sich vorzugsweise in Bildungseinrichtungen auf ?

Gesundheitlichen Einschränkungen, die das Tragen einer MNS schwierig bis unmöglich machen, können auch andere Beschwerden als "schlecht Luft" zu bekommen sein.

z.B. haben unsere Deutschen Nachbarn auch extra den Punkt
"Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen"
als Ausnahme von der MNS-Pflicht"


hier ein Bericht von einem betroffenen Herrn, der berichtet, wie es ihm - sogar MIT Attest - so mit seinen Mitmenschen geht:
ab min. 5,25
https://www.youtube.com/watch?v=_NrDgs51SKs

und grade staune ich selber über ein Zusammenstellung, die auf der Seite vom Sozialministerium zu finden ist:
runterscrollen bis: Leichter Lesen – COVID-19-Lockerungs-Verordnung
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

dort file:///C:/Users/BENUTZ~1/AppData/Local/Temp/LockerungVO.pdf
findet man die Regeln die gelten für:

Zitat:
"Öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsmittel für viele Personen Das sind zum Beispiel: •Züge •U-Bahnen und Straßenbahnen •Busse •Schulbusse •Fahrtendienste für Menschen mit Behinderungen •Reisebusse •Seilbahnen und Zahnrad-Bahnen •Ausflugs-Schiffe
Diese Regeln gelten dort: Wir müssen immer etwas vor dem Mund und vor der Nase haben. Zum Beispiel eine Schutz-Maske."


Also...: immer etwas......z.B. eine Schutz-Maske, na ja, das ist ein wenig anders als ich das vom Verordnungstext verstehen würde, aber das lass ich mal so stehen.

In der Lockerungsverordnung § 11. (1) (6) steht:

Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der Ausnahme glaubhaft zu machen.

Das ist eigentlich sehr verständlich und klar formuliert !

Adler2
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von Adler2 » 19.07.2020, 13:23

alles2 hat geschrieben:
19.07.2020, 00:22
Ok, jetzt wo es in den AGBs drinnen ist, hat das Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte. Nur warum nicht gleich so bzw. warum dauerte es so lange? Die Polizei beispielsweise durfte seit dem 11.4.2020 (also über 3 Monate vorher) an gewissen Orten bei fehlender Mundbedeckung Organmandate ab 25 Euro aussprechen. Hätte die ÖBB die Ausstellung einer Strafe jederzeit von sich bestimmen können
zu Ihrer Frage: warum nicht gleich so.....bei den ÖBB...

möglicherweise aus Bedenken, dass dann weniger Fahrgäste das Angebot der ÖBB benutzen wollen....

siehe auch hier bei den Wiener Linien !!

https://www.youtube.com/watch?v=jEAoaoyyIN4

alles2
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Re: Corona Maßnahmen

Beitrag von alles2 » 19.07.2020, 20:31

Fragen darf man freilich immer. Es ist nur die Frage, ob man auch eine adäquate Antwort bekommt. Aber Dein Einwand ist völlig berechtigt und habe oben in Bezug auf "Selbstjustiz" nun den Nebensatz "sollte verzichtet werden" nachgereicht. Tut mir leid, habe das erst jetzt überrissen!

Danke einmal mehr für den Hinweis mit den Wiener Linien. Da sie die Strafe früher eingeführt haben, nehme ich an, dass es jeder Verkehrsbetrieb selbst in der Hand hat, ob die für das Nicht-Tragen die Fahrgäste zur Kasse bitten dürfen. Wenn es Anordnung von "oben" (Regierung) gewesen wäre, wäre es wohl einheitlich verlaufen.

Bei der Bildungseinrichtung bezog ich mich auf Deinen zuvor hingewiesenen § 11 (1) COVID-19-LV, bei der es vorwiegend um Schulen und Universitäten geht, die eher jüngere Personenkreise betreffen. Aber reden wir an dieser Stelle nicht von Einzelfällen. Schließlich ist die medial aufbereitete, teilweise Sorglosigkeit der Leute nach den Lockerungen landläufig bekannt, auf die sich auch der Threadstarter bezieht. Das wäre ja alles kein Thema, wenn es nur Menschen betreffen würde, die keine Maske tragen dürften.

Und so wie es aussieht, dürfte die Maskenpflicht zumindest in den Geschäften landesweit wieder eingeführt werden. Wenn die "Corona-Cluster" nur durch diese "Ausnahmen" entstanden wären, würde man sich nicht zu diesem Schritt durchringen. Ich meine nicht, dass man in einem Schlachtbetrieb arbeiten darf, wenn man zu diesen Ausnahmen gehören würde. Auch würde ich es dreist halten, wenn einer dieser gesundheitlich angeschlagenen Ausnahmen sich trotzdem an einer Freikirchengemeinde beteiligen würde, die ebenso zu den Cluster-Kandidaten gehört.

Dein Link zum PDF-Dokument des Sozialministeriums führt zu einer lokalen Datei. Der Internet-Link lautet:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:7390b007-94f4-46f8-9605-4edcecdc754c/LockerungVO.pdf

Die in den Raum gestellte Überlegung der ÖBB wäre gesetzeswidrig und dürfte so nicht offiziell ausgesandt werden. Unter dem Kinn, in der Handtasche oder überhaupt nicht dabei...nicht alle nehmen es mit der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln so genau. Viele fühlen sich verständlicherweise von den Unverbesserlichen belästigt oder gar gefährdet, trauen sich aber nichts zu sagen. Eigentlich müssten die Unternehmen für die Sicherheit der Fahrgäste und das Tragen der Maske sorgen. Grundsätzlich weisen die Zugbegleiter auf die Maskenpflicht hin. Laut ÖBB oblag die Kontrolle innerhalb der Züge der Polizei, die bei Verstößen ebenfalls gefragt war. Sie appellierte daher nur an die Eigenverantwortung der Passagiere. So handhabten es auch viele andere große Verkehrsbetriebe, die nicht strafen durften. Was das Schaffen rechtlicher Möglichkeiten anbelangt, gehören die Wiener Linien zu den schnellsten, was die Verankerung des Mund-Nasen-Schutzes in den Beförderungsbedingungen anbelangt. Das wird dort anscheinend rigoros durch den Sicherheitsdienst und Servicemitarbeiter, die jederzeit in den Straßenbahnen angesprochen werden können, kontrolliert und in letzter Konsequenz gibt es für Unbelehrbare eine angedrohte Geldstrafen in der Höhe von 50 Euro. Wer sich nicht daran halten will, muss aussteigen und die Station verlassen.

Immerhin, um sich der Situation anzupassen, hat nun auch die ÖBB Änderungen der Beförderungsrichtlinien vorgenommen. Denn als Fahrgast hat man ein Recht darauf, in Verkehrsmitteln die Maske zum Schutz der anderen zu tragen. Hingegen haben die anderen auch ein Recht darauf, dass man selbst die Maske zu ihrem Schutz aufhat. Jedes Passagier hat ein Recht darauf, dass er sicher befördert wird und die Sicherheit ist die Verpflichtung des Verkehrsbetriebes. Die gesetzliche Grundlage ist zum einen die EU-Fahrgastrichtlinie, die auch unmittelbare Wirkung in Österreich entfaltet, und das korrespondierende, heimische Fahrgastrechtegesetz.
Da man nur bestraft werden konnte, wenn die Polizei anwesend ist, herrschte die Meinung vor, dass einem eh nichts passieren konnte. Auch bei der ÖBB herrschte die Meinung vor, dass die Kontrolle bei den Behörden liegt. Dieses fehlende Problembewusstsein wurde Gott sei Dank nun korrigiert. Denn jeder Beförderungsvertrag entfaltet Rechte und Pflichten, im gegenständlichen Fall auch Schutzpflichten zu Gunsten des Fahrgastes. Im Rahmen dessen, gilt es Kontrollen und sonstige Maßnahmen einzuhalten. Dass das ein Mehraufwand für die Unternehmen bedeutet, mag schon sein. Doch wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Maskenpflicht eines der wesentlichsten Maßnahmen gegen die Infektion ist und man in den Beförderungsmitteln in der Regel sehr eng beisammen ist, verstehe ich das Zögern nicht. Sie hätten aufgrund der eigenen Beförderungsbedingungen schon früher schärfer kontrollieren können, was sie laut EU-Recht sogar hätten müssen.

Und wenn sich jemand angesteckt hat und ist nicht sicher, ob es vorher oder im öffentlichen Verkehrsmittel passiert ist, tritt aufgrund des Beförderungsvertrag die Beweislastumkehr ein. Es muss nicht der Fahrgast streng beweisen, dass er sich angesteckt hat, auch wenn der Beweis des ersten Anscheins erbracht werden muss (was relativ leicht wäre), sondern der Verkehrsbetreiber, dass er alle Maßnahmen gesetzt hat, die eine Ansteckung verhindert haben. Es wird schwerer fallen dem Fahrgast zu beweisen, dass er im Zug gesessen ist als umgekehrt. Es empfiehlt sich hier das Ticket aufzuheben und durch Zeugen oder Bilder zu dokumentieren, dass Personen ohne MNS gefahren sind. Damit möchte ich nur zeigen, dass mit dem Thema verantwortungsvoll umgegangen werden soll.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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