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Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 16.07.2020, 06:18
von Zitrone
Guten Morgen!
Ich habe wieder eine Frage, und hoffe, dass Ihr mir bitte wieder weiterhelfen könnt...
Es geht um mehrere Anzeigen gegen einen Wildtierhalter, der seine Tiere offensichtlich nicht artgerecht hält. Nach der Anzeige hat sich der Amtstierarzt jedesmal mind. 1-2 Tage vorher angemeldet und bei der Kontrolle dann keine Mängel feststellen können.
Das letzte Mal wurde der Wildtierhalter vor 3 Tagen angezeigt, gestern habe ich erfahren, dass der Amtstierarzt morgen zur Kontrolle vorbeikommt.
Ist es normal, dass eine Behörde sich vorher meldet und anscheinend sogar bekannt gibt, was angezeigt wurde, damit der Halter das in einer Frist in Ordnung bringen kann und dann zum Zeitpunkt der Kontrolle alles bestens erscheint?!
Warum kommen die nicht unangemeldet vorbei? Dann würden sie ihn auf "frischer Tat" ertappen?
So macht der Wildtierhalter immer gleich weiter... wenn es eine Meldung beim Veterinäramt gibt, bekommt er 1-3 Tage Zeit und bei der Kontrolle passt alles?!...
Davon abgesehen muss sich derjenige, der sich um das Tierwohl sorgt und die Missstände (inkl. Beweisfotos und Videos) meldet, vom Amtstierarzt beleidigen bzw. der Verleumdung bezichtigen lassen, da ja bei den Kontrollen immer alles passen würde...
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 18.07.2020, 22:21
von Hank
… hier geht’s um Verwaltungsentscheidungen und um effektiv dagegen vorgehen zu können muss man Parteistellung oder zumindest Beteiligtenstellung im Verwaltungsverfahren haben, so wie z.B. verschiedene Umweltschutzorganisationen, Alpenvereine, Umweltanwaltschaften, die Akteneinsicht, rechtliches Gehör usw. haben…

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 11.08.2020, 12:47
von Mondtal
In gewisser Weise berührt das ganze auch Amtsgeheimnis vs. Amtstransparenz. Ein Thema das sich weiterhin ständig im Wandel befindet: https://kommunal.at/transparenzpaket-auf-schiene

Aber mir klingt das ganz nach einer persönlichen Beziehung, die hier zwischen Parteien vorhanden ist. Der beste Ratschläge wäre wohl, selbst noch andere Parteien mit ins Boot zu holen.

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 11.08.2020, 21:32
von Hank
…bei Auskunftserteilung einer Behörde ist man ja auch so etwas wie eine Partei, aber man wird auch nach einer Reform der Amtsverschwiegenheit wohl kein Recht auf detaillierte Akteneinsicht und einen bekämpfbaren Bescheid haben…

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 12.08.2020, 21:39
von curios13
@zitrone
Verstehe ich das richtig, Sie haben jemanden beim Amtstierarzt angezeigt, und Sie wurden ebenso vorher verständigt wann der Angezeigte kontrolliert werden soll?

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 01.09.2020, 15:45
von Zitrone
Hallo,
ja, ich habe jemanden über unseren Rechtsanwalt angezeigt und derjenige hat sich im Streit verplappert und uns "verraten", wann die Kontrolle stattfindet. Und so war es dann auch.
Mir persönlich wurde das von der Behörde nicht verraten. Habe ich von der Behörde auch nicht verlangt. Ich verstehe nur den Sinn dahinter nicht. Natürlich passt dann bei der Kontrolle alles, wenn vorher "zusammengeräumt" wird... :roll:

Re: Voranmeldung einer behördlichen Kontrolle

Verfasst: 04.09.2020, 00:26
von Hank
…Österreichs Alleinstellungsmerkmal in Europa ist nun einmal die Parteipolitisierung der Verwaltung durch Seilschaften und Postenbesetzungen bis ins letzte Glied hinein und den regelmäßigen Einflussnahmen von ganz oben nach ganz unten…